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   OLG Köln, 23.12.2009 - I-11 U 173/09   

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https://dejure.org/2009,4319
OLG Köln, 23.12.2009 - I-11 U 173/09 (https://dejure.org/2009,4319)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2009 - I-11 U 173/09 (https://dejure.org/2009,4319)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - I-11 U 173/09 (https://dejure.org/2009,4319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 133; BGB § 157
    Umfang der Leistungspflicht bei lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung der Ausschreibung im Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Leistungspflicht bei lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unklare Leistungsverzeichnisse - Wer trägt das Risiko?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung Leistungsverzeichnis: Objektiver Erklärungshorizont maßgeblich! (IBR 2010, 200)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 5 O 469/08
  • OLG Köln, 23.12.2009 - I-11 U 173/09

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1076
  • BauR 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH, NJW 2002, 1954; BGH, NJW 2008, 2106; OLG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2009, Az.: 11 U 173/09).
  • VK Sachsen, 03.05.2016 - 1/SVK/005-16

    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

    Zwar obliegt es dem Bieter, den Auftraggeber auf Defizite in den Vergabeunterlagen frühzeitig hinzuweisen, er darf eine erkennbar unklare Leistungsbeschreibung nicht einfach hinnehmen (OLG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 11 U 173/09, I-11 U 173/09).

    Ausgangspunkt für die Auslegung ist hierbei der Wortlaut der Leistungsbeschreibung, der weder erweiternd noch einengend ausgelegt werden darf (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 11 U 173/09; Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. März 2008 - VII ZR 194/06).

  • VK Nordbayern, 20.10.2016 - 21.VK-3194-33/16

    Wann ist die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig?

    Zwar ist zur Klärung der Frage, welche Leistung durch die Leistungsbeschreibung erfasst wird, der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter gem. § 133, 157 BGB einer Auslegung zugrunde zu legen (OLG Köln, B.v. 23.12.2009, 11 U 173/09).
  • OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10

    Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages

    Der Vertrauensschutz eines Bieters hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung kann jedoch entfallen, wenn die Angaben im Leistungsverzeichnis offensichtlich falsch oder unvollständig sind oder es sich dem Bieter geradezu aufdrängt, dass eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage fehlt (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Klägerin, der sich in diesem Fall zumindest aufdrängen musste, dass die Angaben im Leistungsverzeichnis zu dem Lattenunterbau offensichtlich unvollständig sind und dass die von ihr vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken der Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, sich auf keinen Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses berufen kann und - weil sie den Beklagten auch nicht auf die Problematik hingewiesen hat - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).1.3.

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    (Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß aaO § 7 Rdnr. 2; Lausen in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 7 VOB/A 2012 Rdnr. 19; BGH, Urteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 11 U 173/09 - juris).
  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    War für die Klägerin die Mangelhaftigkeit der Leistungsbeschreibung offenkundig und machte sie diese dennoch zur Grundlage ihrer Kalkulation, ohne bestehende Zweifel auszuräumen, fehlt es an einem schutzwürdigen Vertrauen als Grundlage für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB - OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, 11 U 173/09).
  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Ausgangspunkt für die Auslegung ist hierbei der Wortlaut der Leistungsbeschreibung, der weder erweiternd noch einengend ausgelegt werden darf (Prieß, aaO, Rn. 54/55; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2009, 11 U 173/09; BGH, Urt. v. 13.03.2008, VII ZR 194/06).
  • VK Sachsen, 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

    Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

    Es obliegt dem Bieter, den Auftraggeber auf Defizite in den Vergabeunterlagen frühzeitig hinzuweisen, er darf eine erkennbar unklare Leistungsbeschreibung nicht einfach hinnehmen (OLG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 11 U 173/09 ), vermeintliche Ungereimtheiten muss der Bieter vor Abgabe des Angebots klären (OLG Rostock, Beschluss vom 6. März 2009 - 17 Verg 1/09 ).
  • OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11

    Anspruch auf restliche Vergütung für Wasserbauarbeiten im Rahmen der

    Er darf ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az. 11 U 173/09; BGH, Urteil vom 13.08.2008, Az. VII ZR 194/06).

    Dabei geht er von der falschen Annahne aus, dass der Bieter "...nicht die Aufgabe hat, das Leistungsverzeichnis auf Richtigkeit zu überprüfen." (a.a.O.) Tatsächlich darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az.: 11 U 173/09).

  • OLG Dresden, 20.03.2012 - 5 U 765/11

    NU-Nachtrag wird an AG weitergeleitet: Anspruch dadurch anerkannt?

    Der Auftragnehmer darf ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az. 11 U 173/09; BGH, Urteil vom 13.08.2008, Az.: VII ZR 194/06).

    Soweit klägerseits eingewendet wurde, bei Auftragserteilung nicht im Besitz dieses Teils des Leistungsverzeichnisses gewesen zu sein, oblag es tatsächlich der Klägerin, das vollständige Leistungsverzeichnis mit den Vorbemerkungen von der Beklagten anzufordern (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az. 11 U 173/09).

  • VK Sachsen, 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

    Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

  • OLG Dresden, 05.02.2013 - 5 U 773/12

    LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!

  • OLG Köln, 26.11.2014 - 11 U 103/14

    Pflicht des Generalunternehmers zur Tragung der Kosten des Anschlusses eines

  • VK Sachsen, 28.11.2017 - 1/SVK/024-17

    Leistungsbeschreibung unklar? Maßgeblich ist die objektive Bietersicht!

  • VK Sachsen, 04.10.2017 - 1/SVK/022-17

    Stundenhonorar ist kein Kilometerpreis!

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