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   OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97   

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https://dejure.org/1999,8917
OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97 (https://dejure.org/1999,8917)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.1999 - 11 U 199/97 (https://dejure.org/1999,8917)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 11 U 199/97 (https://dejure.org/1999,8917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Absturz eines Hotelgastes an Steilküste

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer Steilküste infolge unzureichender Sicherung der Hotelanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter haften für Sicherheit des Hotels

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1438
  • MDR 2000, 644
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97
    Diese Befugnis zur Haftungsbeschränkung bezog sich jedoch nicht auf außervertragliche Schadensersatzansprüche des Reisenden, insbesondere nicht auf deliktische Ansprüche (vgl. BGHZ 100, 157, 182 f.).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97
    Kann die Beklagte im Inland weitgehend auf die behördliche Überwachung vertrauen, die allerdings nicht schlechthin entlastet, und sich auf Stichproben beschränken, gilt das im Ausland nicht, weil dort vielfach andere Maßstäbe gelten (vgl. BGHZ 103, 298 f. = BGH NJW 1988, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, welche teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1438; Kaller, Reiserecht, Seite 135 Rdnr. 214; Palandt/Sprau, BGB, 61. Auflage, § 651 c Rdnr. 3 Stichwort "Unterkunft").
  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, welche teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1438; Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 651c Rdnr. 2 und 3b, Stichwort "Unterbringung"; vgl. ferner BGHZ 103, 298 ff., Tz. 11 ff., sowie BGH NJW 2000, 1188, 1191).
  • OLG Dresden, 02.11.2018 - 5 U 1285/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetrieb eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2007, X ZR 87/06, NJW 2007, 2549; OLG Celle, Urteil vom 07.01.1999, 11 U 199/97, NJW-RR 2000, 1438; OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2013, 5 U 36/12, NJW-RR 2013, 1148; OLG Celle, Beschluss vom 28.07.2017, 11 U 65/17, RRa 2017, 283).
  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ;

    Daher ist die Verletzung solcher - teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel (Senat 11 U 199/97).
  • LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des

    Ein Reisemangel liegt hierbei immer dann vor, wenn die vom Reiseveranstalter erbrachte Reiseleistung von der im Vertrag vorgesehenen Beschaffenheit so abweicht, dass hierdurch der vertraglich festgesetzte Zweck und Nutzen der Reise beeinträchtigt wird (vgl. statt aller: OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 1999 11 U 199/97 , NJW-RR 2000, 1438, 1438).
  • LG Baden-Baden, 13.06.2006 - 1 O 81/06

    Reisemangel / Sicherheitsstandards

    Dies kann dann vorliegen, wenn die Art der Unterbringung mit Sicherheitsrisiken verbunden ist, mit denen der Reisende nicht rechnen muss (Düsseldorf NJW-RR 2003, 59, Celle NJW-RR 2000, 1438, Palandt/Sprau, 65. Auflage, § 651 c Rdnr. 3 b und  § 823 Rdnr. 209).
  • LG Hannover, 16.01.2003 - 3 O 181/02

    Reisemangel einer Pauschalflugreise nach Bulgarien; Reisevertragsrechtliche

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle wird der Umfang und die Beschaffenheit der von dem Reiseveranstalter geschuldeten Leistung dabei durch Obhuts- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Reiseteilnehmer ergänzt mit der Folge, dass die Verletzung solcher - teilweise mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig einen reisevertragliche Ansprüche auslösenden Reisemangel darstellt (vgl. OLG Celle NJW-RR 2000, S. 1438 [OLG Celle 07.01.1999 - 11 U 199/97] ).
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