Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 19.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.03.2015 - 11 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6159
OLG Hamburg, 19.03.2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6159)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6159)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 135 Abs 2 InsO, Art 103d S 2 EGInsO, § 30 Abs 1 S 3 GmbHG, § 31 GmbHG vom 09.12.2004
    Insolvenz einer GmbH: Erstattung von geleisteten Zahlungen auf ein durch eigenkapitalersetzende Bürgschaften besichertes Gesellschafterdarlehen unter Anwendung des neuen Rechts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung des Art. 103d Satz 2 EGInsO auf vor Inkrafttreten des MoMiG nach den Rechtsprechungsregeln entstandene Erstattungsansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit von Zahlungsansprüchen nach den Regeln der Rechtsprechung über eigenkapitalersetzende Darlehen in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründetheit von Zahlungsansprüchen nach den Regeln der Rechtsprechung über eigenkapitalersetzende Darlehen in Übergangsfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Überleitungsvorschrift des Art. 103d Satz 2 EGInsO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Überleitungsvorschrift des Art. 103d Satz 2 EGInsO

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsansprüche gegen einen Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 840
  • NZI 2015, 474
  • WM 2015, 973
  • NZG 2016, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2015 - 11 U 22/14
    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund der Regelung des Art. 103d Satz 2 EGInsO für die Zeit vor dem Inkrafttreten des MoMiG zu Lasten der Gesellschaft eintretende Rechtsfolgen nicht ausgeschlossen sind, erschließt sich ferner auch aus dessen Beschluss vom 15. November 2011 (- II ZR 6/11 -, ZIP 2012, 86 ff., juris Rn. 12), mit dem er eine Verzinsung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen auch für die Zeit vor dem 1. November 2008 anerkannt hat.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 185/10

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2015 - 11 U 22/14
    Nach Auffassung des Senats erschließt sich die Anwendbarkeit des Art. 103d Satz 2 EGInsO auch auf den vorliegenden Streitfall vielmehr gerade daraus, dass der Gesetzgeber ausweislich der bereits mit dem Hinweisbeschluss des Senats in Bezug genommenen Begründung des Gesetzentwurfs zum MoMiG hierdurch eine ausschließlich insolvenz- und anfechtungsrechtliche Neukonzeptionierung des Rechts der Gesellschafterdarlehen vorgenommen hat (BGH, Urt. v. 21. Juli 2011 - IX ZR 185/10 -, BGHZ 190, 364 ff., juris Rn. 30).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08

    ADCOCOM

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2015 - 11 U 22/14
    Der mit der Anwendbarkeit des Art. 103d Satz 2 EGInsO auf vor dem 1. November 2008 unter Anwendung der sog. Rechtsprechungsregeln entstandene Erstattungsansprüche verbundene Eingriff in die Vermögenslage der Gesellschaft geht über mit der Regelung des § 3 Abs. 4 EGGmbHG verbundene und vom Bundesgerichtshof (Urt. v. 22. März 2010 - II ZR 12/08 -, BGHZ 185, 44 ff., juris Rn. 20 ff.) bereits für zulässig erachtete Eingriffe in die Vermögenslage der Gesellschaft nicht hinaus (Scholz/ Verse , GmbHG, 11. Aufl. 2012, § 30 Rn. 114 a.E.).
  • BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18

    Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung

    Dieser Wille des Gesetzgebers lasse sich dem Sachzusammenhang der ausschließlich insolvenzrechtlichen Neukonzeptionierung entnehmen (OLG Hamburg, WM 2015, 973, 974; Scholz/Verse, GmbHG, 12. Aufl., § 30 Rn. 112 f; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 39 Rn. 75; Altmeppen, ZIP 2011, 641, 645 ff).
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   OLG Hamburg, 19.01.2015 - 11 U 22/14   

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OLG Hamburg, 19.01.2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 11 U 22/14 (https://dejure.org/2015,6160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Begründetheit von Zahlungsansprüchen nach den Regeln der Rechtsprechung über eigenkapitalersetzende Darlehen in Übergangsfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründetheit von Zahlungsansprüchen nach den Regeln der Rechtsprechung über eigenkapitalersetzende Darlehen in Übergangsfällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 217/10

    Geschäftsanteilsübertragung einer GmbH: Umdeutung der fehlerhaften Übertragung in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 11 U 22/14
    Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch ein die Revision zulassendes Urteil nämlich schon deshalb nicht, weil im Hinblick auf die vorliegend maßgebliche Beurteilung des anwendbaren Übergangsrechts zumindest gegenwärtig nicht mehr zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sein wird, in denen das Insolvenzverfahren erst nach dem 1. November 2008 eröffnet worden ist, der haftungsbegründend geltend gemachte Sachverhalt aber bereits zuvor verwirklicht worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2012 - II ZR 217/10 -, juris Rn. 2).
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