Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.09.2007

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   OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,5291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2007 - 11 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,5291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 11 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,5291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, § 33 Abs 3 GWB
    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung einer nur aus Ziffern bestehenden Second-Level-Domain

  • Judicialis

    GWB § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20
    Keine Pflicht der Denic eG zur Registrierung einer nur aus Ziffern bestehenden Second-Level-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch gegen die Denic eG auf Registrierung und Freischaltung einer allein aus Ziffern bestehenden Second-Level-Domain; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot i.S.d. § 20 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Nichtzuteilung einer gewünschten Domain; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Maßgeblich ist dafür, ob in dem betreffenden Gebiet die Marktgegenseite tatsächliche räumliche Ausweichmöglichkeiten hat (BGH GRUR 2004, 255, 256 - Strom und Telefon I; Ruppelt in: Langen/Bunte, Handbuch des deutschen und europäischen Kartellrechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 25).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Dies würde die an sich von der Beklagten angestrebte effektive, schnelle und preiswerte Registrierung (vgl. BGH GRUR 2001, 1038, 1040 - ambiente.de) mit zusätzlichem, nicht unerheblichem Aufwand belasten.
  • OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98

    Internetrecht: Prüfungspflichten der denic in Bezug auf Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Insofern hat sich an der Feststellung des Senats in der Sache ambiente.de (NJW 2001, 376) auch nicht dadurch etwas geändert, dass generische TLDs, wie .com, in den letzten Jahren stärkere Zuwächse verzeichnet haben als die von der Beklagten verwaltete TLD.
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Um den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 GWB nicht unangemessen zu verkürzen, ist bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs ein eher weiter Maßstab anzulegen (BGH GRUR 1968, 159 - Rinderbesamung II; Schultz, a. a. O., Rdnr. 106).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Dabei muss von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass auch der Normadressat des § 20 Abs. 1 und 2 GWB sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten kann, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (BGH GRUR 2003, 893 - Schülertransporte; Schultz, a. a. O., § 20 Rdn. 123), wobei allerdings willkürliches Verhalten nicht privilegiert sein darf.
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
    Ob ein Geschäftsverkehr üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis des in Anspruch genommenen Unternehmens, sondern danach, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH GRUR 1993, 146, 147 - Stromeinspeisung; Schultz in: Langen/Bunte, a. a. O., § 20 Rn. 102).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 13.02.2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.) ausgeführt:.

    Die Gründe, weshalb die Beklagte zweistellige Buchstabenkombinationen nicht vergibt, sind erst bei der Frage des sachlichen Grundes bzw. der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Senats-Urteil v. 13.02.2007, Az.: 11 U 24/06 (Kart)).

    Die Entscheidung beruht auf den gleichen Rechtsgrundsätzen wie das Senats-Urteil vom 13.02.2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.), für welches die Voraussetzungen einer Revisionszulassung gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 04.03.2008 (KZR 18/07) nicht vorlagen.

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08

    Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen

    Zwar ist die Beklagte mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteile vom 13.02.2007 zu Az. 11 U 24/06 und vorn 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) als Normadressatin des § 20 GWB anzusehen, da sie eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB hat, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland als dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2007, Az. 11 U 24/06 (Kart) und 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
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   OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 11 U 24/06   

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OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 11 U 24/06 (https://dejure.org/2007,67938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 11 U 24/06 (https://dejure.org/2007,67938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 11 U 24/06 (https://dejure.org/2007,67938)
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