Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG, § 50 UrhG
Urheberrechtlicher Schutz der Hersteller von Laufbildern: Ansprüche des Hessischen Rundfunks gegen die Ausstrahlung einer Sequenz aus einer Regionalsendung im Rahmen der satirischen Sendung "TV-total" - Telemedicus
TV-Total
- Telemedicus
TV-Total
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
TV-Total / TV Total
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 16, 17, 22, 24, 50, 51 Nr. 2, 94, 95 UrhG
- Judicialis
UrhG § 2; ; UrhG § ... 2 Abs. 2; ; UrhG § 2 Nr. 6; ; UrhG § 2 S. 1 Nr. 6; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 22; ; UrhG § 24; ; UrhG § 24 S. 1; ; UrhG § 50; ; UrhG § 51; ; UrhG § 51 Nr. 2; ; UrhG § 87 a ff; ; UrhG § 87 b; ; UrhG § 87 b S. 1; ; UrhG § 87 b S. 2; ; UrhG § 89 l; ; UrhG § 94; ; UrhG § 95; ; ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrechtsverletzung durch Ausstrahlung einer 20-Sekunden-Sequenz aus der TV-Sendung eines Konkurrenzsenders (TV-total: Spontan-Jodeln)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch Vorführung und Ausstrahlung einer etwa 20 Sekunden langen Sequenz aus einer fremden Fernsehproduktion; Verwendung eines kleinen Teils einer Fernsehsendung als für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 6 O 263/03 BGH - I ZR 42/05 H - 20.12.2007
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2003 - 6 O 263/03
- OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
Papierfundstellen
- ZUM 2005, 477
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97
Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Dies wird damit begründet, dass durch § 94 UrhG die unternehmerische Gesamtleistung des Filmherstellers geschützt wird, dass sein organisatorischer Aufwand als Gesamtleistung betrachtet werden muss und dass dieser Aufwand nicht mit abnehmender Länge es jeweiligen übernommenen Ausschnitts gegen Null tendiert, sondern das gesamte wirtschaftliche Risiko auch im Hinblick auf kleine und kleinste Filmteile erbracht wird (OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126- Der Preis ist heiß - zu einem vergleichbaren Fall; Schulze ZUM 1994, 15, 20;… Schulze-Dreier aaO, § 94 Rz. 29; keine Bedenken insoweit auch bei BGH NJW 2001, 603ff- K's Mattscheibe - ebenfalls zu einem vergleichbaren Fall; aA OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548- zum Sound-Sampling).Eine so intensive Bearbeitung kann - ungeachtet der Originalität der Vorlage - nur dann vorliegen, wenn die Bearbeitung als individuelle geistige Leistung des Bearbeiters und darum als "Werk" i.S.v. § 2 II UrhG zu qualifizieren ist (so im Ergebnis BGH NJW 2001, 603, 604 - K's Mattscheibe).
Darum ist hier für das Vorliegen einer freien Bearbeitung nicht auf die gesamte Sendung "E" vom 4.9.2001, sondern auf die Sequenz abzustellen, in der der Moderator D die Vorlage präsentiert und kommentiert (ebenso wohl auch BGH NJW 2001, 603, 604ff- K's Mattscheibe).
- KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula).Das Zitat muss beispielhaft oder hilfsweise zur Unterstützung oder Fortentwicklung eigener Gedankengänge oder auch zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Übernommenen beitragen; erforderlich ist eine innere Verbindung von aufnehmenden und aufgenommenem Werk (KG GRUR-RR 2002, 313, 315- Übernahme nicht genehmigtet Zitate aus Tagebüchern; MMR 2003, 110, 111 - Paul und Paula).
- BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84
Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Allerdings können entgegen dem Wortlaut dieser Bestimmung auch Filmzitate nach dieser Bestimmung privilegiert sein (BGH GRUR 1987, 362- Filmzitat).
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99
Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist (BGH GRUR 2002, 1050, 1051 - Zeitungsbericht als Tagesereignis). - BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
Filmverwertungsvertrag und Filmschutz
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula). - BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82
"Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Entscheidend für dessen Vorliegen ist dabei grundsätzlich, dass der Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe einer fremden, geschützten Vorlage ein Belegcharakter für die referierenden oder eigenen Aussagen zukommt (BGH GRUR 1987, 34- Liedertextwiedergabe I). - BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01
Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Die Sendeformat-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.6.2003 - I ZR 176/01 - betrifft nur die nach Ansicht des Gerichts im Regelfall fehlende, im Einzelfall aber denkbare - Werkqualität eines "Formats" einer Fernsehshow, nicht aber die - vom Gericht ausdrücklich offen gelassene Frage der Schutzfähigkeit einzelner Sendungen im Rahmen des "Formats". - OLG Frankfurt, 09.03.1989 - 6 U 76/85
Verletzerzuschlag
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula). - BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85
"Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula). - OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90
Konzertmitschnitt / Basel
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
Dies wird damit begründet, dass durch § 94 UrhG die unternehmerische Gesamtleistung des Filmherstellers geschützt wird, dass sein organisatorischer Aufwand als Gesamtleistung betrachtet werden muss und dass dieser Aufwand nicht mit abnehmender Länge es jeweiligen übernommenen Ausschnitts gegen Null tendiert, sondern das gesamte wirtschaftliche Risiko auch im Hinblick auf kleine und kleinste Filmteile erbracht wird (OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126- Der Preis ist heiß - zu einem vergleichbaren Fall; Schulze ZUM 1994, 15, 20;… Schulze-Dreier aaO, § 94 Rz. 29; keine Bedenken insoweit auch bei BGH NJW 2001, 603ff- K's Mattscheibe - ebenfalls zu einem vergleichbaren Fall; aA OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548- zum Sound-Sampling). - KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen
- OLG München, 23.10.1997 - 6 U 3117/96
Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz wegen der Verletzung eines …
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
Die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht unter Herabsetzung der Lizenzgebühren auf 1.278,23 EUR zurückgewiesen (OLG Frankfurt ZUM 2005, 477). - OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
"TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der "U2" Entscheidung des BGH (ZUM 2005, 477). - LG Köln, 24.10.2007 - 28 O 153/07 Aus diesem Grund schützt § 94 UrhG auch vor solchen Vervielfältigungshandlungen, die zwar den Film betreffen, aber - wie im vorliegenden Fall - als Aufzeichnungen von Fernsehsendungen von dem Filmträger nicht unmittelbar Gebrauch machen (vgl. OLG Frankfurt, ZUM 2005, 477).
- LG Köln, 17.09.2008 - 28 O 103/08 Aus diesem Grund schützt § 94 UrhG auch vor solchen Vervielfältigungshandlungen, die zwar den Film betreffen, aber - wie im vorliegenden Fall - als Aufzeichnungen von Fernsehsendungen von dem Filmträger nicht unmittelbar Gebrauch machen (vgl. OLG Frankfurt, ZUM 2005, 477).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.10.2004 - 11 U 25/04 |
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.09.2003 - 45 O 39/03
- OLG Hamm, 20.10.2004 - 11 U 25/04
- BGH, 12.06.2008 - IX ZR 58/05
Rechtsprechung
SG Hildesheim, 19.08.2005 - S 11 U 25/04 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus SG Hildesheim, 19.08.2005 - S 11 U 25/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149;… BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R-SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.). - BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus SG Hildesheim, 19.08.2005 - S 11 U 25/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R-SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.). - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R
Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern
Auszug aus SG Hildesheim, 19.08.2005 - S 11 U 25/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R-SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.). - BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R
Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Hildesheim, 19.08.2005 - S 11 U 25/04
Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG, zuletzt Urteil vom 19. Dezember 2000 B 2 U 49/99 R).