Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rechtmäßigkeit einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Klage gegen die Rechtmäßigkeit einer Doping-Sperre
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Klage gegen die Rechtmäßigkeit einer Doping-Sperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- hessen.de (Pressemitteilung)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar wenn sich Berufssportler hierzu verpflichtet - Verknüpfung von Lizenzerteilung und Verpflichtungserklärung zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Dopingsperre für Radsportler: Der internationale Sportgerichtshof als letzte Instanz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre kann auf internationalen Sportschiedsgerichtshof beschränkt werden - Beschränkung der Überprüfung einer Sperre auf internationalen Sportschiedsgerichtshof nicht rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.04.2015 - 13 O 4/14
- OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17 (Kart)
Papierfundstellen
- SpuRt 2018, 81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15
Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17
Der beklagte Sportverband wird daher, auch wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, insoweit ebenso als Unternehmer tätig, wie wenn er sich auf dem - gleichfalls für eine entsprechende Berufsausübung essentiellen - Markt für Sportveranstaltungen betätigt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7.6.2016, KZR 6/15 - Pechstein, juris Rdnr. 45; OLG München…, Urteil vom 15.1.2015, U 1110/14 (Kart), juris Rdnr. 74;… Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, aaO., § 1 GWB Rdnr. 60).Nach den Feststellungen des BGH der Entscheidung vom 7.6.2016, KZR 6/15 - Pechstein-, -Rdnr. 25-39, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, stellt der CAS eine unabhängige und neutrale Instanz dar.
Der Senat schließt sich insoweit den Erwägungen des BGH in der Entscheidung vom 7.6.2016, KZR 6/15 Rdnr. 58 ff, an.
Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 7.6.2016, KZR 6/15, weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 ZPO).
- OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14
Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU) …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17
Der Kläger beruft sich insoweit auf die Feststellungen des OLG München in dem Urteil vom 15.1.2015, Az. U 1110/14 Kart.
- OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen …