Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Impressum & Störerhaftung - Wer sich im Impressum einer Internetseite als verantwortlicher Diensteanbieterausweist oder ausweisen lässt, macht sich die Inhalte dieser Internetseite regelmäßig zu Eigen. Zur Haftungfür Beauftragte i.S.v. § 100 UrhG.
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 97 UrhG, § 100 UrhG, § 8 Abs 2 TDG, § 7 Abs 2 TMG
Urheberrechtsverletzung: Haftung eines Unternehmens wegen der Verwendung von Cartoons auf einer das Unternehmen bewerbenden Internetseite
- Telemedicus
Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche
- Telemedicus
Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vertragsstrafe mit Spanne muss doppelt so hoch sein wie feste Vertragsstrafe
- JurPC
UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Cartoons - kanzlei.biz
Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
Kein Ausschluss von Unterlassungsansprüchen wegen Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Wer sich im Impressum einer Webseite als Verantwortlicher nennen lässt, haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wer im Impressum steht, muss haften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwertung von Cartoonvorlagen sowie Fotos und Texten aufgrund eines Lizenzvertrages ; Verweis auf eine Firma im Impressum einer Internetseite; Haftungsprivileg für eine beanstandete urheberrechtliche Nutzung von fremden Informationen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wer im Impressum steht, muss haften!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.04.2007 - 6 O 680/06
- OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 385
- MMR 2008, 856 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 260
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 06.05.2010 - 310 O 154/10
Pirate Bay-Sperrung
Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG können sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung findet (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.). - LG Hamburg, 04.03.2010 - 310 O 86/10 Der Begriff des Beauftragten ist weit zu verstehen und kann auch selbständige Unternehmer, zum Beispiel auch eingeschaltete Werbeagenturen, umfassen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f. m.w.N.).