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   OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 11 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21818
OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 11 U 31/14 (https://dejure.org/2015,21818)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2015 - 11 U 31/14 (https://dejure.org/2015,21818)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 11 U 31/14 (https://dejure.org/2015,21818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verordnung EU Nr. 1215/2012 Art. 5; 25, §§ 89a; 89b UrhG, §§ 133; 157 BGB
    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung; Bedeutung von sog. Sprungverweisen, Umfang der vertraglichen Rechteeinräumung

  • webshoprecht.de

    Zum Umfang des Nutzungsrechts an einem Assistenten für Rechtstexte

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Vereinbarung des Gerichtsstands gilt nicht nur für vertragliche Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung; Bedeutung von sog. Sprungverweisen, Umfang der vertraglichen Rechteeinräumung

  • kanzlei.biz

    Sprungverweise bei Vertragssoftware als "legal content"

  • online-und-recht.de

    Vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung gilt im Zweifel auch für gesetzliche Ansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung und zum Umfang einer vertraglichen Rechteeinräumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstandsklausel gilt auch für gesetzliche Ansprüche die mit den vertraglichen Ansprüchen konkurrieren und auch nach Kündigung des Vertrages

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für gesetzliche Ansprüche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für gesetzliche Ansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 11 U 31/14
    Die internationale Zuständigkeit, deren Fehlen die Beklagte auch im Rahmen der Berufung trotz § 513 Abs. 2 ZPO rügen konnte (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02, juris), ergibt sich aus Ziff. 11 des Vertrags.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07

    Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 11 U 31/14
    Dementsprechend umfassen Zuständigkeitsvereinbarungen im Zweifel auch in Anspruchskonkurrenz stehende deliktische Anspruchsgrundlagen (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, Anh I, Art. 23 EuGVVO, Rn. 39; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 40 Rn. 4 und Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 12. Auflage, § 40 Rn. 3, OLG Stuttgart, Urteil vom 8.11.2007 - 7 U 104/07 -, juris; jeweils für die Auslegung einer inländischen Gerichtsstandsvereinbarung).
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Die Parteien wollen durch eine solche Vereinbarung regelmäßig die Prozessführung der aus dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung herrührenden Streitigkeiten gebündelt an einem Gerichtsstandort führen und eine doppelte Prozessführung vermeiden; dementsprechend umfassen Zuständigkeitsvereinbarungen in der Regel auch in Anspruchskonkurrenz stehende deliktische Anspruchsgrundlagen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 30. Juni 2015, 11 U 31/14, juris Rn. 34; OLG Stuttgart, Urt. v. 8. November 2007, 7 U 104/07, juris Rn. 24; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 38 Rn. 31; Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 19; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 38 Rn. 76; Chasklowicz in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 38 Rn. 34; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 307 Rn. 258; Rodi in Staudinger, BGB, Anh zu §§ 305 - 310 Rn. M 59).
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