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   OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11   

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https://dejure.org/2012,458
OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11 (https://dejure.org/2012,458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2012 - 11 U 36/11 (https://dejure.org/2012,458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 11 U 36/11 (https://dejure.org/2012,458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat die kostenlose private Abmahnung keinen Erfolg, kann nicht noch einmal kostenpflichtig anwaltlich abgemahnt werden

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 2 UrhG, § 97a Abs 1 UrhG
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach vorangegangener Eigenabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens

  • kanzlei.biz

    Kostenerstattung für die 2. Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2; UrhG § 97a Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach vorangegangener Eigenabmahnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung, wenn Anspruchsteller zunächst selbst abgemahnt hat

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei vorheriger Eigenabmahnung

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten bei vorheriger privater Abmahnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anwaltliche Abmahnung nach vorheriger privater Abmahnung

  • heise.de (Pressebericht, 28.02.2012)

    Abmahnungen: Gericht präzisiert Regeln für Kostenübernahme

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für anwaltliche Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorangegangene private Abmahnung macht anwaltliche Abmahnung entbehrlich

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Wer sich in seinen Rechten verletzt sieht, aber nicht sofort anwaltlich abmahnen lässt, bleibt eventuell später auf seinen Kosten sitzen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung nach vorangegangener Eigenabmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung anwaltlicher Abmahnung bei vorheriger Zweckerreichung durch Eigenabmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme bei vorangegangener privater Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung bei Eigenabmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von außergerichtlichen Anwaltskosten bei vorheriger privater Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung nach vorangegangener Eigenabmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von außergerichtlichen Anwaltskosten bei vorheriger privater Abmahnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten bei vorheriger privater Abmahnung

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 249
  • afp 2012, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 123/90

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Denn ein Auskunftsanspruch ist bereits dann erfüllt, wenn der Schuldner erklärt, nicht mehr zu wissen und in Erfahrung bringen zu können (BGH vom 23.5.1991, III ZR 123/90, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Zwar umfasst der nach § 97 Abs. 2 UrhG bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung geschuldete Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch vorgerichtliche Anwaltskosten (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1982, 489-491 = NJW 1982, 2774-2775 - Korrekturflüssigkeit - ; GRUR 2002, 357-360 = NJW 2002, 1494-1497 - Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung; vgl. auch: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 1.87 ff).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Berechtigt ist eine Abmahnung nur dann, wenn sie objektiv erforderlich ist, um dem Abgemahnten den kostengünstigen Weg aus dem Konflikt aufzuzeigen (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97a UrhG Rdnr. 8); die Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen (BGH GRUR 2010, 354 - Kräutertee - zu der gleichlautenden Vorschrift des § 12 Abs. 1 UWG).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Zwar umfasst der nach § 97 Abs. 2 UrhG bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung geschuldete Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch vorgerichtliche Anwaltskosten (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1982, 489-491 = NJW 1982, 2774-2775 - Korrekturflüssigkeit - ; GRUR 2002, 357-360 = NJW 2002, 1494-1497 - Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung; vgl. auch: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 1.87 ff).
  • OLG Dresden, 14.07.2010 - 12 U 357/10

    Geltendmachung einer Abmahnpauschale sowie vorprozessualer Anwaltskosten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" ist kein berechtigtes Interesse der Klägerin erkennbar, auf das Anwaltsschreiben der Beklagten hin einen Rechtsanwalt einzuschalten, der - anders als in dem vom OLG Dresden mit Urteil vom 14.7.2010, 12 U 357/10 (juris) entschiedenen Fall - nicht etwa die mit der Vorkorrespondenz begonnenen Verhandlungen über eine angemessene Lizenzgebühr fortsetzt, sondern lediglich die Forderungen des Schreibens vom 4.6.2010 wiederholt.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
    Allerdings kann dann, wenn ein Schuldner nur eine einfache Unterlassungserklärung abgegeben hat und der Gläubiger sich mit dieser einverstanden erklärt hat, zwischen den Parteien ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) zustande kommen, der zu einem Verzicht des Gläubigers auf weitergehende Ansprüche führt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198; Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kapitel 1 Rdnr. 60; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kapitel 7 Rdnr. 10.).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob eine andere Beurteilung dann in Betracht kommt, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben im Wesentlichen nicht nur den Inhalt der Eigenabmahnung wiederholt (vgl. hierzu Oberlandesgericht Frankfurt a. M. - 11. Zivilsenat - MMR 2012, 249 [OLG Karlsruhe 23.01.2012 - 6 U 136/11] , Tz. 36), sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält, die die berechtigte Erwartung zulassen, der Verletzer werde unter dem Eindruck dieser Ausführungen seine bisherige Position überdenken und zur Abgabe der verlangten Erklärungen bereit sein.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2019 - 6 U 13/19

    Erstattung von Anwaltskosten für Erläuterung eines Abmahnschreibens

    Allerdings ist fraglich, ob dies auch dann gilt, wenn - wie hier - der Zweitabmahnung eine Antwort des Verletzters auf die Erstabmahnung vorausging, in der ausdrücklich um eine Erläuterung des Unterlassungsverlangens gebeten wurde, und wenn die die anwaltliche Zweitabmahnung nicht nur den Inhalt der Erstabmahnung wiederholt, sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält (zum letzten Gesichtspunkt vgl. Senat WRP 2018, 116 - Zweitabmahnung - unter Hinweis auf OLG Frankfurt a. M. - 11. Zivilsenat - MMR 2012, 249; Rn. 36).
  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 473/14

    Pharma-Werbung: Probepackung Schmerzgel darf zu Demonstrationszwecken verschenkt

    Eine Wiederholung derselben Aufforderung durch ein Anwaltsschreiben war daher objektiv nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.1.2012, Az. 11 U 36/11).
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