Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
BGB § 830; ; UrhG § 100; ; MarkenG § 14 Abs. 7; ; UWG § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Störerhaftung des Inhabers eines e-Bay-Account
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Störerhaftung des Inhabers eines e-Bay-Accounts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2004 - 3 O 15/04
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2005 - 3 O 15/04
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2005 - 3 O 15/04
- OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Die Grundsätze der Störerhaftung, auf die sowohl die Klägerinnen als auch das Landgericht abgestellt haben, gelten nur für den Unterlassungsanspruch, nicht dagegen für den Schadensersatzanspruch (BGH GRUR 2002, 618, 619- Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung).Insoweit kommen vielmehr allein die Regeln des § 830 BGB über Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung (BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung).
Störer ist grundsätzlich, wer eine Rechtsverletzung willentlich und adäquat-kausal herbeiführt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet- Versteigerung).
Dies wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, dass es bei der Fremdbenutzung des Accounts zu Rechtsverletzungen gekommen ist (vgl. BGHZ 158, 236.252 - Internet-Versteigerung).
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Zu Recht wird darum in der Rspr. nunmehr überwiegend auch darauf abgestellt, ob es dem als Störer in Anspruch Genommenen, der nur durch Einsatz organisatorischer oder technischer Mittel an der von einem anderen vorgenommenen Verletzungshandlung beteiligt gewesen ist, möglich und zumutbar war, die Rechtverletzung zu verhindern (BGH GRUR 1984, 54, 55 f- Kopierläden; BGH GRUR 1999, 418, 420-Möbelklassiker). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Zu Recht wird darum in der Rspr. nunmehr überwiegend auch darauf abgestellt, ob es dem als Störer in Anspruch Genommenen, der nur durch Einsatz organisatorischer oder technischer Mittel an der von einem anderen vorgenommenen Verletzungshandlung beteiligt gewesen ist, möglich und zumutbar war, die Rechtverletzung zu verhindern (BGH GRUR 1984, 54, 55 f- Kopierläden; BGH GRUR 1999, 418, 420-Möbelklassiker).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Störer ist grundsätzlich, wer eine Rechtsverletzung willentlich und adäquat-kausal herbeiführt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet- Versteigerung). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Die Grundsätze der Störerhaftung, auf die sowohl die Klägerinnen als auch das Landgericht abgestellt haben, gelten nur für den Unterlassungsanspruch, nicht dagegen für den Schadensersatzanspruch (BGH GRUR 2002, 618, 619- Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung). - BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Schadensersatzpflichtig könnte der Beklagte also nur sein, wenn erwiesen wäre, dass er entweder allein oder in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit seiner Ehefrau das streitbefangene Angebot ins Netz gestellt hat (Mit-Täterschaft) oder vorsätzlich seiner Frau zu deren ebenfalIs vorsätzlicher Handlung Beihilfe geleistet hat, etwa durch bewusste Überlassung seines Accounts und im Bewusstsein der Möglichkeit marken-, urheberrechts- oder wettbewerbswidriger Verkaufsaktionen seiner Ehefrau; denn eine fahrlässige Beihilfe gibt es auch im gewerblichen Rechtsschutzes nicht (BGH GRUR 2003; 624, 626- Kleidersack; BGHZ 155, 189, 199- Buchpreisbindung). - BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91
"Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
Insoweit kommen vielmehr allein die Regeln des § 830 BGB über Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung (BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung).
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
Keine generelle Haftung für offenes WLAN
Der Senat hat entschieden, dass ein Ehemann seine Frau, der er seinen Account für den Handel auf einer Verkaufsplattform überlässt, nicht ständig überwachen muss, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat (Urteil v. 16.05.2006, Az.: 11 U 45/05). - OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Der Senat hat bereits entschieden, dass der Ehemann seiner Ehefrau, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat, seinen Account für den Handel auf einer Verkaufsplattform überlassen kann, ohne die Ehefrau ständig überwachen zu müssen (Urteil vom 16.05.2006 - 11 U 45/05, Seite 10 des Urteilsumdrucks, nicht rechtskräftig). - AG Frankfurt/Main, 25.05.2012 - 32 C 157/12
Haftung des Ehegatten in sog. "Filesharing-Fällen"
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.05.2006 (Az. 11 U 45/05) ist ähnlich einzuordnen.