Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5792
OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06 (https://dejure.org/2007,5792)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2007 - 11 U 45/06 (https://dejure.org/2007,5792)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2007 - 11 U 45/06 (https://dejure.org/2007,5792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 2 UrhG; § 23 UrhG; § 31 UrhG; § 97 UrhG
    "hängender Panther”

  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 9 UWG
    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Nachahmung des nicht mehr vertriebenen "Panther"-Schmucks von Cartier; wettbewerbsrechtliche Ansprüche neben Urheberrecht

  • Judicialis

    UrhG § 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 31; ; UrhG § 97; ; UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 8; ; UWG § 12

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Ausschlusses wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch das Urheberrecht; Verletzung des Urheberrechts durch Schmucknachbildung; Fortbestand einer wettbewerbsrechtlichen Eigenart aufgrund der Gefahr einer Herkunftstäuschung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06
    Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 - Elektronisches Pressearchiv - ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

    Der BGH hat zwar in einer späteren Entscheidung auch betont, dass nicht durch die Zubilligung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche an nicht mit dem Urheber identische Wettbewerber dem Urheber die Möglichkeit genommen werden dürfe, sein Recht durch nachträgliche Lizenzvergabe auch an den Verletzer zu verwerten (BGHZ 140, 183, 188 f - Elektronische Pressearchive).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06
    Die wettbewerbliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht (BGH GRUR 1998, 477, 478 - Trachtenjanker).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06
    In derselben Entscheidung ist aber auch ausgesprochen, dass ein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz dann nicht ausgeschlossen ist, wenn besondere, außerhalb der Sonderschutztatbestände des Urheberrechtsgesetzes liegende Umstände hinzutreten, welche die beanstandete Handlung als unlauter i.S.v § 1 UWG erscheinen lassen (BGH aaO 189; vgl. auch BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06
    Da der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz die Wertungen des Sonderrechtsschutzes nicht unterlaufen darf, müssen allerdings zu der bloßen Leistungsübernahme zusätzliche Umstände hinzutreten, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen und das Vorgehen des Nachahmers als unlauter erscheinen lassen; solche Umstände sind insbesondere die Gefahren einer vermeidbaren Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung (BGH GRUR 1995, 581, 583 - Silberdistel).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Zum Einen geht die wettbewerbliche Eigenart nicht schon verloren, wenn der Hersteller das Original nicht mehr vertreibt, sondern besteht so lange fort, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht (OLG Frankfurt, WRP 2007, 1108; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.26).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 6 U 233/16

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Uhrenmodell nach

    Die Eigenart geht nicht schon dann verloren, wenn der Hersteller das Original (u.U. schon jahrelang) nicht mehr vertreibt, da z.B. gerade bei Schmuck und Uhren sich immer noch zahlreiche Schmuckstücke im Verkehr befinden und das Auftreten von Plagiaten auf dem Markt ohne weiteres zu der Fehlvorstellung auf dem Markt führen kann, die Klägerin habe einen eingestellten oder reduzierten Vertrieb wieder aufgenommen bzw. ausgeweitet (vgl. Senat, OLG Frankfurt WRP 2007, 1108, 1110 - Panther Schmuck).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Der Senat geht zugunsten der Klägerin im Folgenden davon aus, dass die Eigenart durch die Einstellung des Vertriebs des "X 1" durch die Klägerin zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt für die Zukunft nicht verloren gegangen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2007, 1108 (1110): Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rdnr. 3.26), sondern nur dann.
  • LG Köln, 22.05.2018 - 33 O 36/16

    Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz im Bereich von

    Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn das Original vom Markt genommen wird (OLG Frankfurt, WRP 2007, 1108, 1110; Petry, WRP 2007, 1045; Werner, FS Köhler, 2014, 785, 792), sondern erst dann, wenn Mitglieder der angesprochenen Verkehrskreise das Original nicht mehr kennen.
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Sie besteht so lange fort, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht, insbesondere so lange wie angenommen werden könnte, der Vertrieb des Originals sei - und sei es auch nur durch einen Lizenznehmer - wieder aufgenommen worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2007, 1108, 1110 - Hängender Panther).
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