Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08   

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OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2013,46386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2013,46386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2013,46386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Urheber- bzw. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gegen Benutzung einer Segmentstruktur für pharmazeutische Marktberichte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheber- bzw. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gegen Benutzung einer Segmentstruktur für pharmazeutische Marktberichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 S. 1
    Zeitlicher Umfang ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrecht und Segmentstruktur für pharmazeutische Marktberichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 991
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Es handelt sich dabei nicht um einen Bereicherungsanspruch, sondern um einen Anspruch aus unerlaubter Handlung, der in Höhe der Bereicherung nicht verjährt ist [vgl. BGH GRUR 1999, 751 (753 f) - Güllepumpen].

    Geht es - wie hier - um Unterlassungsansprüche aufgrund fortgesetzter (wiederholter) Zuwiderhandlungen, läuft für jeden Teilakt eine gesonderte Verletzungsfrist, auch wenn die einzelnen Akte von einem einheitlichen Verletzungswillen getragen sind [BGH GRUR 1984, 820 (828) - Intermarkt II; GRUR 1992, 61 (63) - Preisvergleichsliste I; GRUR 1999, 751 (754) - Güllepumpen].

  • OLG Frankfurt, 17.09.2002 - 11 U 67/00

    Urheberrechtlicher Schutz einer Datenbank zur Erhebung und Aufbereitung von Daten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Zwar ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 17.09.2002 [Az.: 11 U 67/00, veröffentlicht in CR 2003, 50 ff. und MMR 2003, 45 ff.] bereits ausgeführt hat, davon auszugehen, dass es sich bei dem Marktbericht "ABC 1.111" um eine Datenbank i. S. v. § 4 Abs. 2 UrhG handelt.

    Soweit die Kläger nach wie vor geltend machen, dass die Beiträge der übrigen Workshop-Teilnehmer auf die Gestaltung der Segmentstruktur ohne nennenswerten Einfluss geblieben seien und lediglich acht von 142 Änderungen bei der Schaffung des ABCC mit 3.333 Segmenten "auf der allgemeinen unspezifischen Anregung von Außendienstmitarbeitern von Kunden basierten, sehr große Segmente aufzuteilen", wird dieser Vortrag durch die Beweiserhebung in dem Verfahren 11 U 67/00 widerlegt.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Der Europäische Gerichtshof hat in der Vorabentscheidung vom 29.4.2004 - Az. C.418/01 [richtig: C-418/01 - d. Red.] - ausgeführt, dass ein Unternehmen, das über ein Recht des geistigen Eigentums verfügt und das den Zugang zu Erzeugnissen oder Dienstleistungen verweigert, die für eine bestimmte Tätigkeit unerlässlich sind, bereits dann missbräuchlich handelt, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:.
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Geht es - wie hier - um Unterlassungsansprüche aufgrund fortgesetzter (wiederholter) Zuwiderhandlungen, läuft für jeden Teilakt eine gesonderte Verletzungsfrist, auch wenn die einzelnen Akte von einem einheitlichen Verletzungswillen getragen sind [BGH GRUR 1984, 820 (828) - Intermarkt II; GRUR 1992, 61 (63) - Preisvergleichsliste I; GRUR 1999, 751 (754) - Güllepumpen].
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Im Übrigen stellen bloße Erklärungen der Beklagten im Prozess, die nicht zum Zwecke der Auskunftserteilung, sondern unter anderen Gesichtspunkten abgegeben werden (wie Rechtsverteidigung), auch noch keine Erfüllung dar [vgl. BGH WRP 1999, 544 (546) - Datenabgleich; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 9 Rn. 4.25].
  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Nicht ausreichend sind dagegen nur mittelbare Beeinträchtigungen des Urhebers [OLG München GRUR 2005, 1038 - Hundertwasserhaus II; Dreier/Schulze, a.a.O.: der Urheber war lediglich als Aktionär am ausschließlichen Lizenznehmer beteiligt und erhielt keine Lizenzgebühren].
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Geht es - wie hier - um Unterlassungsansprüche aufgrund fortgesetzter (wiederholter) Zuwiderhandlungen, läuft für jeden Teilakt eine gesonderte Verletzungsfrist, auch wenn die einzelnen Akte von einem einheitlichen Verletzungswillen getragen sind [BGH GRUR 1984, 820 (828) - Intermarkt II; GRUR 1992, 61 (63) - Preisvergleichsliste I; GRUR 1999, 751 (754) - Güllepumpen].
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Für die Annahme von Miturheberschaft kann auch ein geringfügiger Beitrag ausreichen [BGH GRUR 2009, 1046, (1050) - Kranhäuser m.w.N.].
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Die Auskunftsklage ist vorliegend auch nicht deshalb unbegründet, weil der Hauptanspruch - hier also der mögliche Schadensersatzanspruch - verjährt ist und der Klägerin zu 1) damit ein berechtigtes Informationsinteresse fehlt [BGH NJW 1990, 180 (181)].
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
    Die Auskunftspflicht beschränkt sich zeitlich nicht auf den Zeitraum von dem Zeitpunkt an, für den die Klägerin zu 1) eine konkrete Verletzungshandlung aufgrund der vorstehend dargestellten Lieferung an die Fa. X GmbH & Co. KG erstmals schlüssig vorgetragen hat [BGHZ 173, 269 - Rn. 24 f; Windsor Estate; GRUR 2010, 623 - Rn. 54 - Restwertbörse].
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Protokollfälschung

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auf die Berufung der Kläger hat das Berufungsgericht die Beklagte zur Unterlassung nach der Variante 2 ihres Antrags gegenüber dem Kläger zu 2 verurteilt (OLG Frankfurt, GRUR 2014, 991).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5994
OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2006 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2006,5994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Mängelanzeige für den Eintritt der Hemmung der Verjährung bei einem Werkvertrag; Treuwidrigkeit bei der Geltendmachung der werkvertraglichen Verjährung; Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht wegen Erteilung eines Hinweises erst in der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 156; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 639 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de

    Werkvertragsrecht: Zur Verjährungshemmung bei Mängelprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung nach altem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung nach altem Recht (IBR 2008, 1182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1495
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 03.11.1992 (BGH NJW 1993, 538, 539) ausgeführt hat, kann ein erheblicher Verfahrensfehler darin liegen, dass das Gericht vertragliche Regelungen nicht zur Kenntnis genommen oder sprachlich falsch verstanden hat oder aber, was auf den vom Senat zu entscheidenden Streitfall zutrifft, ein vergleichbarer Fall der Verkennung des Prozessstoffes vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 6 U 32/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 115/83

    Beseitigung von Werkmängeln bei Einhaltung Gewährleistungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Das Einverständnis des Bauherrn mit der Prüfung von Mängeln bzw. der Fortsetzung einer solchen Prüfung kann u. a. darin gesehen werden, dass er sich auf die Mängelprüfung durch den Haftpflichtversicherer des Unternehmers eingelassen hat (vgl. BGH BauR 1985, 202).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Es obliegt dem Unternehmer, hier also dem Beklagten, die Tatsachen für die Beendigung der Verjährungshemmung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 373).
  • OLG Frankfurt, 02.04.1991 - 8 U 14/90

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (vgl. BGH im Urteil vom 01.10.1987, NJW 1988, 265, 266).
  • OLG Hamm, 04.12.1995 - 17 U 3/94

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Der entscheidende Grund für den Eintritt der Hemmungswirkung ist nach dem Willen des Gesetzgebers, dass der Besteller durch das Verhalten des Unternehmers davon abgehalten wird, seine Gewährleistungsansprüche (zunächst) weiterzuverfolgen (vgl. auch OLG Hamm BauR 1996, 722).
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 2 U 153/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10

    Einigung über Mängelbeseitigung: Wer trägt etwaige Mehrkosten?

    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212; Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung

    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn bestimmtes Verhalten der Prozessparteien im Umgang mit dem jeweiligen Verhandlungspartner als unstreitig feststeht, beispielsweise durch vorgerichtliche Korrespondenz dokumentiert wird, gleichwohl aber in der rechtlichen Beurteilung des Gerichts keine Berücksichtigung findet (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 05.12.2006 - 11 U 48/06, juris).
  • OLG Jena, 23.12.2009 - 4 U 805/08

    Zur Haftung eines Veterinärmediziners bei übersehener Zwillingsträchtigkeit

    Hiermit hat es erheblichen (streitigen) Parteivortrag verkannt bzw. übergangen und das rechtliche Gehör des Klägers verletzt, was - im Ergebnis - einen wesentlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO darstellt (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2824; BGH NJW 1984, 306; 1993, 538; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1992, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Brandenburg, Urteil v. 05.12.2006 - Az.: 11 U 48/06 -, zitiert nach juris).
  • OLG München, 03.06.2008 - 30 U 751/07

    Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs bei Übergehen des Klägervortrags

    28Das Nichtbeachten des für die getroffene Verjährungsentscheidung zentralen Vortrages stellt einen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG dar, welcher gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz gebietet (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2008, 673; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.12.2006, Az.: 11 U 48/06).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.11.2008 - 11 U 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43478
OLG Oldenburg, 21.11.2008 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2008,43478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.11.2008 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2008,43478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2008,43478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen einer inkongruenten Deckung bei Zahlung durch einen Dritten und nicht durch den Insolvenzschuldner; Möglichkeit einer Aufrechnung nach Erlangung durch eine anfechtbare Rechtshandlung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer inkongruenten Deckung bei Zahlung durch einen Dritten und nicht durch den Insolvenzschuldner; Möglichkeit einer Aufrechnung nach Erlangung durch eine anfechtbare Rechtshandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2008 - 11 U 48/08
    Dieser wäre zwar denkbar, wenn die K... GmbH in einer einheitlichen Handlung einerseits das Vermögen der Insolvenzschuldnerin gemindert und eine Zuwendung an den Beklagten bewirkt hätte (vgl. Kirchhof : in Münchener Kommentar InsO, § 129 Rdn 49; BGH NJW 2007, 1067 [BGH 14.12.2006 - IX ZR 194/05] ).
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2008 - 11 U 48/08
    Überdies stellt § 96 InsO zugunsten der übrigen Insolvenzgläubiger zwingendes Recht dar, soll doch vermieden werden, dass eine Insolvenzschuldnerin mit einem einzelnen Gläubiger zu Lasten der Masse im übrigen Vereinbarungen trifft (Brandes: in Münchener Kommentar InsO, § 96 Rdn 4; BGHZ 81, 15 (18), der sich noch auf § 55 KO bezieht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.04.2009 - 11 U 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38653
OLG Hamburg, 29.04.2009 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2009,38653)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2009 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2009,38653)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2009 - 11 U 48/08 (https://dejure.org/2009,38653)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    (2) In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, BeckRS 2009, 25496) und in der Literatur wird die Einbeziehung der Verbindlichkeiten, die erst innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag entstehen, unter Berufung auf die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats teilweise abgelehnt (G. Fischer, Festschrift Ganter, 2010, S. 153, 158 ff.; Becker/Jansen/Müller , DStR 2009, 1660, 1661 ; Bruns, EWiR 2005, 767, 768).
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