Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.07.2009 - 11 U 568/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9513
OLG Dresden, 01.07.2009 - 11 U 568/08 (https://dejure.org/2009,9513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.07.2009 - 11 U 568/08 (https://dejure.org/2009,9513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 11 U 568/08 (https://dejure.org/2009,9513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 921 BGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gemeinsamen Grenzeinrichtung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 921; ; BGB § 922; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 921; BGB § 922; BGB § 1004
    Begriff der gemeinsamen Grenzeinrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Verzahnung des Mauerwerks: Außenmauer = Nachbarwand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweise Verzahnung des Mauerwerks: Eigene Außenmauer gilt als Nachbarwand! (IMR 2010, 1074)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus OLG Dresden, 01.07.2009 - 11 U 568/08
    Das sieht der Bundesgerichtshof genauso: NJW 1989, 2541.
  • OLG Dresden, 11.04.2018 - 1 U 1135/17

    Pflichten der Gemeinde beim Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme

    Es kommt daher hier nicht darauf an, dass die Giebelmauer äußerlich unverändert geblieben ist; entscheidend ist, dass ihr durch den Abriss des angebauten Hauses der bisherige Schutz gegen Feuchtigkeitseinwirkungen genommen wurde und dass sie folglich in dem freigelegten Zustand für den Nachbarn nicht mehr als Hausabschlusswand nutzbar ist (BGH, NJW 1981, 866, 867; BGH, Urt. v. 21.04.1989, Az.: V ZR 248/87, LM § 922 BGB Nr. 7; BGH, GE 2012, 609, Tz. 8; OLG Dresden, Urt. v. 03.08.2007, Az.: 11 U 19/07, NJW-RR 2008, 613; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2009, Az.: 11 U 568/08, OLGReport 2009, 937 f.; Staudinger/Roth [2016] § 922 BGB Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht