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   OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20   

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OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20 (https://dejure.org/2020,41998)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2020 - 11 U 66/20 (https://dejure.org/2020,41998)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2020 - 11 U 66/20 (https://dejure.org/2020,41998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem Diesel-Abgasskandal-Fall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Auch die Verfolgung eigener Interessen bei der Ausübung von Rechten ist im Grundsatz auch dann legitim, wenn damit eine Schädigung Dritter verbunden ist (BGH, Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 9/87, NJW 1988, 700 OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019 - 10 U 134/19, NZV 2019, 579 Rn. 71) und selbst ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder das Gesetz unbillig erscheint oder einen Schaden hervorruft, genügt unter Umständen nicht.

    Vielmehr muss in dieser Situation, selbst wenn hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein sollte, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und Gesetzesanwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (OLG Koblenz, a.a.O.; sowie Urt. v. 21.10.2019 - Az.: 12 U 246/19, BeckRS 2019, 25135; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019 - 10 U 134/19, NZV 2019, 579 Rn. 75).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Die erforderliche Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn die schädigende Handlung nach ihrem Inhalt bzw. ihrem Gesamtcharakter im Widerspruch zum Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden steht und daher mit den grundsätzlichen Wertungen der Rechts- und Sittenordnung unvereinbar ist (BGH, Teilversäumnis- und Endurteil v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 Rn. 16).

    Allerdings lässt sich ein solcher Vorwurf nicht bereits dadurch begründen, dass für die Kenntnis auf das Wissen bei namentlich nicht bekannten Mitarbeitern der Beklagten abgestellt und dieses zusammen mit dem Wissen Organverantwortlichen zugerechnet wird (vgl. zu einer verneinten Zurechnung auch BGH, Teilversäumnis- und Endurteil v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 Rn. 23).

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Diese Typengenehmigung bildet die Grundlage der Fahrzeugproduktion und des Inverkehrbringens des typengenehmigten Fahrzeugs und stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. OLG Celle, Urt. v. 13.11.2019 - 7 U 367/18, Rn. 32, BeckRS 2019, 29587, Urt. v. 18.12.2019, 7 U 511/18, Rn. 28 zit. n. juris).

    Hält das KBA nämlich eine vorhandene temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung für zulässig und hat es diese weder bei Zulassung noch bei nachträglicher Kenntniserlangung beanstandet, ist den Zivilgerichten eine andere, hiervon abweichende Beurteilung verwehrt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 13.11.2019 - 7 U 367/18, zit. n. juris Rn. 38; zum bestandskräftigen Verwaltungsakt einer behördlichen Genehmigung vgl. auch BGH, Urt. v. 30.04.2015 - I ZR 13/14, Rn. 31, zit. n. juris).

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 466/17

    Wirksamkeit des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen; Unzureichende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Der Berufungskläger hat deshalb diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Urt. v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937 Rn. 13 Beschl. v. 04.11.2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6).

    Ungenügend sind daher insbesondere Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (vgl. BGH, Urt. v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937 Rn. 13 Beschl. v. 22.05.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010), wenn nicht wenigstens auch außerhalb von Textbausteinen eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil stattfindet (vgl. hierzu auch bzgl. einer 121 Seiten umfassenden unzulässigen Berufungsbegründung im VW-Dieselskandal Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.03.2020 - 4 U 84/19; BeckRS 2020, 12804; vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 31.7.2019 - 17 U 326/18, BeckRS 2019, 21331 Rn. 31).

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Insoweit ist vielmehr davon auszugehen, dass die Beklagte - wie in Art. 3 VO 692/2008/EG vorgeschrieben - zur Erlangung der EG-Typengenehmigung Angaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems einschließlich seines Funktionierens bei niederen Temperaturwerten gemacht hat, so dass dem KBA bei der Erteilung der EG-Typengenehmigung die Temperaturabhängigkeit der Abgasrückführungsrate bekannt gewesen sein muss, von ihm jedoch nicht beanstandet worden ist (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 19.07.2019 - 5 U 1670/18, zit. n. juris Rn. 39; OLG Oldenburg, a.a.O., Rn. 46; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.09.2019 - 12 U 123/18, BeckRS 2019, 23793 Rn. 51).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Vielmehr muss in dieser Situation, selbst wenn hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein sollte, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (OLG Stuttgart, a.a.O. Rn. 76; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 21.10.2019 - 12 U 246/19

    Schadensersatz aus Delikt im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal bezüglich eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Vielmehr muss in dieser Situation, selbst wenn hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein sollte, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und Gesetzesanwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (OLG Koblenz, a.a.O.; sowie Urt. v. 21.10.2019 - Az.: 12 U 246/19, BeckRS 2019, 25135; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019 - 10 U 134/19, NZV 2019, 579 Rn. 75).
  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Insoweit ist vielmehr davon auszugehen, dass die Beklagte - wie in Art. 3 VO 692/2008/EG vorgeschrieben - zur Erlangung der EG-Typengenehmigung Angaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems einschließlich seines Funktionierens bei niederen Temperaturwerten gemacht hat, so dass dem KBA bei der Erteilung der EG-Typengenehmigung die Temperaturabhängigkeit der Abgasrückführungsrate bekannt gewesen sein muss, von ihm jedoch nicht beanstandet worden ist (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 19.07.2019 - 5 U 1670/18, zit. n. juris Rn. 39; OLG Oldenburg, a.a.O., Rn. 46; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.09.2019 - 12 U 123/18, BeckRS 2019, 23793 Rn. 51).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Der Anspruchsteller hat daher auch darzulegen und zu beweisen, dass der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßiger Vertreter im Sinne von § 31 BGB des in Anspruch genommenen Unternehmens die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. hierzu insgesamt BGH, Urt. v. 25.05.2020, NJW 2020, 1962 Rn. 35).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 66/20
    Auch die Verfolgung eigener Interessen bei der Ausübung von Rechten ist im Grundsatz auch dann legitim, wenn damit eine Schädigung Dritter verbunden ist (BGH, Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 9/87, NJW 1988, 700 OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019 - 10 U 134/19, NZV 2019, 579 Rn. 71) und selbst ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder das Gesetz unbillig erscheint oder einen Schaden hervorruft, genügt unter Umständen nicht.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage

  • OLG Celle, 18.12.2019 - 7 U 511/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes Benz C 220 BlueTec; Abgasreinigung

  • OLG Brandenburg, 19.12.2019 - 5 U 103/18

    Vom Dieselskandal betroffener Audi A6

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18

    Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als

  • OLG Stuttgart, 15.10.2021 - 23 U 506/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger

    a) Für einen Betrug im Sinne des § 263 StGB fehlt es nach den obigen Ausführungen zur Sittenwidrigkeit schon an einem Täuschungsvorsatz (vgl. etwa auch OLG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 U 4/20, juris, Rn. 74; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2020 - 11 U 66/20, juris, Rn. 29).
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2020 - 11 U 66/20 (https://dejure.org/2020,42024)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2020 - 11 U 66/20 (https://dejure.org/2020,42024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 11 U 66/20
    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung haben seine Prozessbevollmächtigten auch offensichtlich Textbausteine "anderer Verfahren" im Sinne der bereits im Hinweisbeschluss genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 21.07.2020 - VI ZB 68/19) verwendet.
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