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   OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6893
OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09 (https://dejure.org/2010,6893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 U 69/09 (https://dejure.org/2010,6893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 U 69/09 (https://dejure.org/2010,6893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 1 UrhG, § 101 Abs 1 UrhG, § 101 Abs 3 UrhG, § 101 Abs 7 UrhG, § 14 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts durch Inverkehrbringen von Software auf einen Datenträger

  • czarnetzki.eu PDF

    Verkauf gebrauchter OEM-Software ohne Datenträger

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 69c Nr. 3, 97, 101 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts durch Inverkehrbringen von Software auf einen Datenträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung für Urheberrechtsverletzung bei geschäftlich eng verknüpften Unternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmen haftet für geschäftlich verbundene Schwesterfirma

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 7 (Ls.)
  • MMR 2010, 621
  • ZUM 2011, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09
    Eine Erschöpfung kann aber nach Auffassung des Senats allenfalls dann eintreten, wenn das jeweilige Vervielfältigungsstück der Software auf einem Datenträger in Verkehr gebracht worden ist (vgl. Senat, Beschluss v. 12.05.2009, 11 W 15/09, MMR 09, 544 m.w.N.; Beschluss vom 06.01.2010, 11 U 50/09; zitiert nach Juris).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09
    Die Verantwortlichkeit des Störers folgt daraus, dass er die durch Überlassung des Anschlusses ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (BGH, Urteil v. 18.05.1999, X ZR 156/97, Räumschild, GRUR 1999, 977, zitiert nach Juris Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2010 - 11 U 50/09

    Entscheidung des Berufungsgerichts, Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09
    Eine Erschöpfung kann aber nach Auffassung des Senats allenfalls dann eintreten, wenn das jeweilige Vervielfältigungsstück der Software auf einem Datenträger in Verkehr gebracht worden ist (vgl. Senat, Beschluss v. 12.05.2009, 11 W 15/09, MMR 09, 544 m.w.N.; Beschluss vom 06.01.2010, 11 U 50/09; zitiert nach Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.10.2009 - 6 O 401/09

    Neue Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 69/09
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.10.2009 (2/6 O 401/09) aufzuheben unter Zurückweisung des auf seinen Erlass gerichteten Antrags.
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 6 O 576/09

    Verkauf von Notebooks mit vorinstalliertem Betriebssystem und Produkt-Key aus

    Dass diese keine Masterdisks in entsprechender Menge erworben und ihren Kunden übertragen, sondern diesen Computer mit eigenständig vorinstallierten Betriebssystemen verkauft hat, ist unstreitig (siehe auch OLG Frankfurt a.M. (U.v. 18.5.2010 - 11 U 69/09), zitiert nach juris, Rn. 36).
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