Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 6 O 411/09
- OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (…vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]). - LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (…vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag formnichtig: Trotzdem Architektenhonorar?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenvertrag formnichtig: Trotzdem Honorar nach Mindestsätzen der HOAI? (IBR 2012, 153)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.12.2009 - 3 O 10/03
- OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
- BGH, 24.11.2011 - VII ZR 139/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 546
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11
Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen …
Nur dazu verhält sich die in der Sitzung eingeführte Entscheidung des OLG Brandenburg 11 U 7/10 (BGH VII ZR 139/10), in der "Ersatz des Vertrauensschadens (...) nicht mehr geltend gemacht worden ist.". - LG Nürnberg-Fürth, 15.07.2015 - 12 O 5884/14
Nichtigkeit einer Planungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot
Ein Architekt kann Leistungen, die er zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbracht hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abrechnen, wobei das Honorar sich, nach den Mindestsätzen der HOAI richtet (OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 04773 m. w. N.). - LG Potsdam, 31.01.2018 - 6 O 482/16
Zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage …
Das erfordert indes, dass der Auftraggeber eigene Aufwendungen erspart hat und die Planungsleistungen tatsächlich verwendet worden sind, das heißt prinzipiell, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, BauR 1994, 651; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 4773 = BauR 2012, 546 L).