Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13   

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https://dejure.org/2014,42651
OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42651)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42651)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42651)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 5 ; VOB/B § 6 Nr. 6 ; BGB § 642
    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauablaufstörungen und ihre Auswirkungen sind möglichst konkret darzulegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Behinderungsanzeige - Voraussetzung für Schadensersatzanspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Geldanspruch aus Bauzeitstörung ohne Aufgliederung aller Verzögerungsursachen! (IBR 2015, 121)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 720
  • BauR 2015, 850
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Auftraggeber, wenn er umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich der durch diese Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, andernfalls er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrksoten wegen einer in der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten muss (KG BauR 2012, 951, 955).

    "Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

  • LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11

    Geltendmachung von Restvergütungsansprüchen für durchgeführte Bauarbeiten im

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.04.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (5 O 30/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung und Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 09.04.2013 (5 O 30/11) den Beklagten zu verurteilen, an sie 265.764,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2010 sowie weitere 3.454,60 EUR für vorgerichtliche Anwaltstätigkeit zu zahlen.

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 24 U 29/09

    Ansprüche auf Mehrvergütung wegen Verlängerung der Bauzeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    "Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Für Arbeiten solcher anderer Auftragnehmer hat der Beklagte der Klägerin gegenüber jedoch nicht einzustehen, weil es an einer vertraglichen Festlegung dahingehend fehlt, dass der Beklagte als Auftraggeber für die Rechtzeitigkeit oder Mangelfreiheit der Ausführung anderer Gewerke einzustehen hat (BGH BauR 2000, 722).
  • BGH, 12.04.2012 - VII ZR 217/10

    Berufung im Werklohnprozess: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Wertung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08

    Behinderungsansprüche des Auftragnehmers bei einem Bauvertrag:

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85; ebenso OLG Köln, IBR 2013, 66, juris Rn42).
  • OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    "Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33) und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichend Arbeitskräften besetzt war.
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Eine Verlängerung der Bauzeit begründet nur bei einer Anordnung des Auftraggebers einen Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B 2002 (VOB/B); beruht die Verlängerung auf sonstigen Baubehinderungen, kommen Ansprüche des Auftraggebers nach § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642 BGB in Betracht (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1456 ff.; OLG Hamm BauR 2005, 1480 ff. jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.11.2011 - 17 U 141/10

    Ansprüche des Auftragnehmers wegen Bauzeitüberschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13
    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85; ebenso OLG Köln, IBR 2013, 66, juris Rn42).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

  • OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07

    Ansprüche aus § 642 BGB: Nicht ohne bauablaufbezogene Darstellung!

  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Andernfalls ist die Abrede gem. §§ 133, 157 BGB so auszulegen, dass sie alle kausal auf der Nachtragsvereinbarung beruhenden Mehrvergütungsansprüche erfasst (so auch OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 11 U 70/13, BauR 2015, 850 ff).

    Der Senat ist daher mit dem Landgericht und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, BauR 1996, 267; OLG Köln, BauR 2015, 850 ff) der Auffassung, dass - wenn kein Vorbehalt erfolgt oder kein anderweitiger Hinweis dafür vorliegt, dass der Unternehmer nur über einen Teil der Folgekosten ein Angebot unterbreiten möchte -, ein Nachtragsangebot grundsätzlich so zu verstehen ist, dass damit alle für die nachträglich angebotenen Leistungen anfallenden Kosten einschließlich derjenigen, die sich aus der verzögerten Bauzeit ergeben, erfasst sein sollen.

    Denn auch bei den Fristen, die dem Auftraggeber zur Übergabe von Plänen gesetzt werden, muss es sich um verbindlich vereinbarte Fristen handeln, wenn ihre Nichtbeachtung die Rechtsfolge des § 6 Nr. 6 VOB/B auslösen soll (vgl. hierzu Ingenstau / Korbion, 19. Auflage, Rn. 26 zu § 5 VOB/B; Beschluss des OLG Köln vom 27. Oktober 2014, 11 U 70/13).

    Nach Ansicht des OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, und des OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2014, 11 U 70/13, muss die klägerische Darstellung auch diese Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigen.

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).

  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20

    Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und

    Richtigerweise müssen die durch Leistungsänderungen bedingten Verlängerungen des Bauablaufs jedoch aus der Betrachtung zu behinderungsbedingten Verlängerungen der Bauzeit herausgerechnet werden, soweit der Vertrag der Parteien einen gesonderten Anspruch auf Mehrvergütung für Nachträge und Änderungsanordnungen des Bestellers enthält (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2016, 653, juris, Rn. 51; OLG Köln BauR 2015, 850, juris, Rn 30).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Ein Auftraggeber, der - wie hier - umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, kann in der Regel davon ausgehen, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot gemacht hat, das auch die bauzeitbedingt entstehenden Mehrkosten umfasst (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O., juris Rn. 93; OLG Köln BauR 2015, 850, zitiert nach juris Rn. 30; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. Rn. 2339).
  • OLG München, 26.09.2017 - 28 U 2834/09

    Bauzeitverzögerung, Teilurteil, Sachverständigenbegutachtung, Privatgutachter,

    Der Empfänger eines Nachtragsangebots darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Anbietende alle mit der Durchführung der Nachtragsarbeiten verbundenen Kosten in sein Nachtragsangebot einkalkuliert hat (vgl. auch OLG Düssdeldorf, Urteil vom 24.10.1995, Az. 21 U 8/95, BauR 1996, 267 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2014, Az. 11 U 70/13, BauR 2015, 850 ff.; OLG München, Urteil im parallel gelagerten Fall vom 27.04.2016, Az. 28 U 4738/13 Bau, rechtskräftig infolge Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH, Az. VII ZR 141/16).
  • OLG Köln, 31.05.2017 - 16 U 98/16

    Ansprüche des Bauherrn wegen fehlerhafter Tragwerksplanung

    Wie bereits das Landgericht in dem protokollierten Hinweis vom 06.05.2014 und der Senat im Termin vom 19.04.2017 dargelegt haben, ist für die schlüssige Darlegung eines Schadensersatzanspruchs wegen Bauzeitverzögerung eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Verzögerungen unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe erforderlich (vgl. BGH, Vers.-Urt. v. 24.02.2005 - VII ZR 225/03 = BauR 2005, 861 Rz. 31; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2014 - 24 U 199/12 = NJW 2014, 3039 Rz. 33 und Beschl. v. 27.10.2014 - 11 U 70/13 = BauR 2015, 850 Rz. 48; OLG Brandenburg, Urt. v. 18.02.2016 - 12 U 222/14 = NZBau 2016, 493 Rz. 49).
  • OLG Köln, 17.01.2018 - 16 U 60/17

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer für Mehraufwand des

    Dabei umfasst die Darlegungslast Vortrag dazu, wie sich der unstreitig durch Verzögerungen der Vorunternehmerin T2 Recycling GmbH um bis zu neun Monate hinausgeschobene Baubeginn ausgewirkt hat, wofür eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe erforderlich ist (vgl. zu diesen grundsätzlichen Voraussetzungen der Bauablaufstörung: BGH, Vers.-Urt. v. 24.02.2005 - VII ZR 225/03 = BauR 2005, 861 Rz. 31; OLG Köln, Urt. v. 31.05.2017 - 16 U 98/16 = BauR 2017, 2044f; Urt. v. 28.01.2014 - 24 U 199/12 = NJW 2014, 3039 Rz. 33 und Beschl. v. 27.10.2014 - 11 U 70/13 = BauR 2015, 850 Rz. 48; OLG Brandenburg, Urt. v. 18.02.2016 - 12 U 222/14 = NZBau 2016, 493 Rz. 49).
  • LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14

    Auftraggeber muss nicht für genügend Regen sorgen!

    Hinsichtlich des Störungstatbestandes B 1 ist die Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Köln, Beschl. vom 27.10.2014 - 11 U 70/13 - der Ansicht, dass ein weiterer Anspruch der Klägerin bereits deswegen ausgeschlossen sei, da sich die Parteien auf eine Anpassung der Vergütung hinsichtlich der Z2 und Z3 Massen abschließend geeinigt hätten, ohne dass sich die Klägerin weitere Ansprüche vorbehalten habe.

    Andernfalls muss er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten (OLG Köln, Beschluss v. 27.10.2014, 11 U 70/13; OLG Brandenburg, Urteil v. 18.02.2016, 12 U 222/14, beide zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Klage bei fehlender Entscheidungsreife

    Insofern gilt der Grundsatz, dass ein Auftraggeber, der umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich aller durch die Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, sofern er sich nicht die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen einer mit der Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten hat (vgl. OLG Köln, BauR 2015, 850; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2017 - 23 U 11/16 -, zitiert nach IBR-online 2018, 1041).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2017 - 23 U 11/16

    Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen aus einem Bauvertrag in Bezug auf

    Wird ein Nachtrag vereinbart, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass die hierin enthaltene Vergütungsregelung abschließend ist (vgl. die vom Landgericht zitierten Fundstellen, insbesondere OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.1995 - 21 U 8/95, BauR 1996, 267 ff.; OLG Köln, Beschluss v. 27.10.2014 - 11 U 70/13, BeckRS 2015, 01028; jew. m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2023 - 15 U 295/21

    Mehrvergütungsansprüche wegen Bauzeitverzögerung

    Denn der Empfänger von Nachtragsangeboten darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Anbieter alle mit der Durchführung der Nachtragsarbeiten verbundenen Kosten in seine Nachtragsangebote einkalkuliert hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - I-11 U 70/13 -, juris, Rn. 30; OLG München, Urteil vom 26. September 2017 - 28 U 2834/09 -, juris, Rn. 162, 164 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 27. April 2016 - 28 U 4738/13 Bau -, juris, Rn. 318, Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - VII ZR 141/16 -, juris, zurückgewiesen).
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   OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13   

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OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42652)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42652)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 11 U 70/13 (https://dejure.org/2014,42652)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13
    Für Arbeiten solcher anderer Auftragnehmer hat der Beklagte der Klägerin gegenüber jedoch nicht einzustehen, weil es an einer vertraglichen Festlegung dahingehend fehlt, dass der Beklagte als Auftraggeber für die Rechtzeitigkeit oder Mangelfreiheit der Ausführung anderer Gewerke einzustehen hat (BGH BauR 2000, 722).
  • KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13
    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Auftraggeber, wenn er umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich der durch diese Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, andernfalls er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrksoten wegen einer in der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten muss (KG BauR 2012, 951, 955).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13
    Eine Verlängerung der Bauzeit begründet nur bei einer Anordnung des Auftraggebers einen Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B 2002 (VOB/B); beruht die Verlängerung auf sonstigen Baubehinderungen, kommen Ansprüche des Auftraggebers nach § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642 BGB in Betracht (dazu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1456 ff.; OLG Hamm BauR 2005, 1480 ff. jew. m.w.N.).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11

    Geltendmachung von Restvergütungsansprüchen für durchgeführte Bauarbeiten im

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13
    Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.04.2013 - 5 O 30/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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