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   OLG Hamm, 09.02.2022 - 11 U 71/21   

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https://dejure.org/2022,6185
OLG Hamm, 09.02.2022 - 11 U 71/21 (https://dejure.org/2022,6185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2022 - 11 U 71/21 (https://dejure.org/2022,6185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 11 U 71/21 (https://dejure.org/2022,6185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW
    Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Gefahrenstelle, Handlauf, Schrauben, Brücke, Fußgänger, Radverkehr

  • rewis.io
  • rabüro.de

    Zur Haftung für Verletzung durch scharfkantige Schraubenköpfe auf einer Fußgängerbrücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Schadensersatz wegen einer schuldhaften Verkehrssicherungspflichtverletzung; Handlauf an einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer; Hervorstehende scharfkantige Schraubenköpfe; Berücksichtigung eines Mitverschuldens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 602
  • NZV 2022, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2022 - 11 U 71/21
    Als Verkehrssicherungspflichtige hatte die Beklagte im Rahmen des ihr Zumutbaren nach Kräften darauf hinzuwirken, dass die Nutzer der von ihr unterhaltenen Fußgänger- und Radverkehrsbrücke nicht solchen Gefahrenquellen ausgesetzt werden, die für sie trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.1979, III ZR 58/78, juris Rz. 9).
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2022 - 11 U 71/21
    Bei der Bewertung der Gefahr ist ein generell-abstrakter Maßstab unter Einbeziehung ungünstigster Wahrnehmungsbedingungen anzulegen, da der Versicherungspflichtige auch für diese möglichen Situationen Vorsorge treffen muss (OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2021, 11 U 46/20, Juris Rz. 6).
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