Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06   

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https://dejure.org/2007,9532
OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9532)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9532)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Gerüstbaukosten aus einem Bauvertrag; Gerüstbau als Teil der vom Werkunternehmer zu erbringenden Leistung; Vermutungswirkung eines Detail-Pauschalvertrags; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Beurteilung der überraschenden Wirkung einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 279 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; VOB/B § 1 Nr. 1 Satz 1; ; VOB/B § 5 Nr. 4; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; BGB § 341 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine gesonderte Berechnung von Bauleistungen bei Global-Pauschalvertrag - Unwirksamkeit von überraschenden Vertragsklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafen in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gerüstaufbau als Bestandteil der Leistungserbringung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein "Aushandeln" einer Vertragsstrafenregelung bei Verhandeln von Ausführungsterminen (IBR 2007, 1209)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2002 - VII ZR 272/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vollmacht zur Vergabe von Bauleistungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06
    Eine Klausel wird nicht Vertragsbestandteil, wenn sie von diesen Erwartungen deutlich abweicht und der Vertragspartner mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH BauR 2002, 1544).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06
    Zugeständnisse des Verwenders in Punkten, die nicht Gegenstand der AGB sind, - etwa im Preis oder im Fertigstellungstermin - begründen nicht die Annahme, der Verwender sei ohne weiteres auch bereit, von seinen sonstigen Bedingungen abzulassen (BGH NJW 1985, 852).
  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06
    Das AGB-Gesetz bezweckt die Verhinderung der einseitigen Ausnutzung der vom Verwender allein in Anspruch genommenen Vertragsgestaltungsfreiheit (BGH NJW 1994, 2825) und will daher eine unangemessene Verkürzung der Rechte des Vertragspartners verhindern.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06
    Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz zur VOB/B, wonach jede durch Vertrag bewirkte inhaltliche Abweichung einen Eingriff in ihre Ausgewogenheit bewirke (BGH NJW 2004, 1597), führt lediglich dazu, dass die VOB/B wieder der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz unterworfen ist.
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 U 72/06
    So ist das Vorliegen eines Formularvertrages bereits dann anzunehmen, wenn ein gedruckter Text des anderen Teils verwandt worden ist (BGH 118, 238) oder wenn sich aus der Fassung der Klauseln die Absicht einer mehrfachen Verwendung ergibt (BGH NJW 2004, 502).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4790
OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4790)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4790)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 11 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4790)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; § 22 KunstUrhG

  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf Unterlassung der Bereithaltung eines Archivbeitrags im Internet

  • aufrecht.de

    Grundsätzlich keine Löschungspflichten für Online-Archive

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen eine identifizierende Berichterstattung über einen Mordfall in einem Online-Archiv; Schutz verurteilter Straftäter vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien; Beeinträchtigung der ...

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Keine Löschungspflichten für Online-Archiv

  • beck.de (Leitsatz)

    Löschungspflichten aus Onlinearchiven

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Löschungspflichten für Online-Archiv

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft ( KG, Beschl. V. 19.10.2001, 9 W 132/01; OLG Frankfurt a.a.O. ).

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Erst recht ist die Breitenwirkung eines in einem Online - Archiv zum Abruf bereit gehaltenen kurzen Artikels in der Regel nicht mit derjenigen einer öffentlichen Berichterstattung vergleichbar ( so auch OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 Az: 15 W 60/05, Anlage Ag 4 ).

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Entscheidend ist aber stets, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann ( BVerfGE 97, 391; BVerfG NJW 2000, 1860 ).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Im Lebach - Urteil hat das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre Schutz bietet (BVerfGE 35, 202).
  • OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85

    Marianne Bachmeier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Bei einer besonders spektakulären, aufsehenerregenden Tat kann die namentliche Erwähnung des Täters auch noch viele Jahre später zulässig sein (OLG Hamburg, AfP 1987, 518; Wenzel/Burkhardt a.a.O. Rn. 204; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn.19.29).
  • OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07

    Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06

    Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 01.11.2006 bezieht (Az: 324 O 521/06), ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
  • OLG Bremen, 30.11.2009 - 3 W 33/09

    Löschungspflichten aus Onlinearchiven

    Zwar ist anerkannt, dass sich ein Unterlassungsanspruch gegen eine identifizierende Berichterstattung grundsätzlich aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ergeben kann, weil auch bei verurteilten Straftätern das Persönlichkeitsrecht Schutz vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien gewährt (OLG Frankfurt/M, MMR 08, 182 ff, 182).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.07.2009 - 11 O 10177/07
    Hinsichtlich des Berichts über ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 11 U 72/06) wird lediglich eine Fernsehsendung "Walter Sedlmayr" wobei offenbar das Wort "Mord" bewusst weggelassen wurde und durch "..." ersetzt wurde, Auch hier ist ein somit Hinweis auf den Mord an Walter Sedlmayr nicht enthalten.
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