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   OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18   

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OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18 (https://dejure.org/2020,1115)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2020 - 11 U 76/18 (https://dejure.org/2020,1115)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 11 U 76/18 (https://dejure.org/2020,1115)
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  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Dahingegen räumt die Planfeststellung dem Vorhabenträger keine weiteren privatrechtlichen Befugnisse , etwa Betretens- oder Nutzungsrechte fremder Grundstücke, ein (Wickel in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 75 Rn. 29; BGH, NVwZ 1999, 801 Rn 20; BGH, NJW 2010, 1141).

    Die Ausschlusswirkung tritt schließlich unabhängig davon ein, ob der Betroffene am Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß beteiligt war (Pautsch/Hoffmann/Utschkereit, VfVfG, 1. Auflage, § 75 Rn. 19; BGH, NJW 2010, 1141 - City-Tunnel Leipzig, Rn 22).

    Schließlich erfasst die Ausschlusswirkung auch Ansprüche auf passiven Schallschutz - die im Planfeststellungsbeschluss ebenfalls in gewissem Umfang, wenn auch nicht für das Haus der Kläger, vorgesehen sind - und Ausgleichszahlungen nach § 906 BGB (BGH, NJW 2010, 1141 City-Tunnel Leipzig), zumal im Planfeststellungsverfahren auch über Entschädigungsansprüche entschieden wird.

  • LG Bonn, 22.03.2018 - 20 O 84/16
    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Die Berufung der Kläger gegen das am 22.03.2018 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 20 O 84/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger zu 1) und 2) beantragen, die Beklagte unter Aufhebung des am 22.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn (Az. 20 O 84/16) zu verurteilen, 1. es zu unterlassen, dass der von der Bahnstrecke Nr. 2xx4 F - G, Teilabschnitt C - A, - ohne Berücksichtigung des Betriebslärms der benachbarten geplanten S-Bahnstrecke 2xx5 - auf das Wohneigentum der Kläger, H 6 in D, einwirkende Betriebslärm der Bahnstrecke F - G, Teilabschnitt C - A, die Werte des äquivalenten Dauerschallpegels von Leq 6-22 Uhr 59 dB(A) am Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und von Leq 22-6 Uhr 49 dB(A) in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) überschreitet; einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen als gemessene Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte von tags/nachts Lmax 89/69 dB(A) nicht überschreiten.

    Die Klägerin zu 3 beantragt, unter Aufhebung des am 22.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn (Az. 20 O 84/16) festzustellen, dass ihr gegen die Beklagte dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadenersatz von Schädigungen ihrer Gesundheit als Bewohnerin des Hauses H 6 in D durch die Schallimmissionen des nächtlichen Bahnbetriebs oberhalb der vorbezifferten Beurteilungspegel im Antrag zu Nr. 1 zusteht.

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Der Ausschluss von Vorbelastungen und das sog. Summationsverbot erfasst aber nicht die Verkehrswege, die Bestandteil des konkreten Vorhabens sind oder notwendige Folgemaßnahmen des planfestgestellten Vorhabens (vgl. BVerwG, NVwZ 2014, 1454, Rn. 26).

    Führt ein Neubauvorhaben - wie hier - zu einem zwingenden Anpassungsbedarf an einem vorhandenen Verkehrsweg mit der Folge, dass zum einen eine neue Lärmquelle hinzukommt, andererseits aber damit auch die vorhandene Lärmquelle verstärkt wird, ist eine einheitliche Betrachtung der von der als Einheit anzusehenden gesamten Anlage ausgehenden Lärmimmissionen geboten (BVerwG, NVwZ 2014, 1454).

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Dahingegen räumt die Planfeststellung dem Vorhabenträger keine weiteren privatrechtlichen Befugnisse , etwa Betretens- oder Nutzungsrechte fremder Grundstücke, ein (Wickel in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 75 Rn. 29; BGH, NVwZ 1999, 801 Rn 20; BGH, NJW 2010, 1141).
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Im Rahmen der nach § 96 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung (hierzu BGH, NJW 2019, 2464) ist zu berücksichtigen, dass die späte Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses auch aus Sicht der Beklagten keine sachlich zu rechtfertigenden Gründe hatte, sondern ausschließlich auf nicht hinreichend sorgfältiger Prozessführung beruhte.
  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Die Schaffung einer S-Bahnstrecke in enger Parallellage zu einer vorhandenen Bahnstrecke qualifiziert das Bundesverwaltungsgericht daher als Änderung eines Schienenwegs (BVerwG, NVwZ 2005, 591).
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 76/18
    Ein weiterer Bestandteil des Planfeststellungsbeschluss ist das Bauwerkverzeichnis; es bestimmt, welche baulichen Anlagen der Vorhabenträger errichten und nutzen darf (Wickel in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4.Auflage, § 75 VwVfG Rn. 10; Neumann/Külpmann in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 75 Rn. 7; BVerwG, DVBl 2000, 916, 917).
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