Rechtsprechung
LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anl 1 Nr 2108 BKV, § 6 Abs 2 BKV
Berufskrankheit - Übergangsrecht - Stichtagsregelung - Eintritt des Versicherungsfalles - Tatbestandsmerkmal - Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit - Regelmäßigkeit und Häufigkeit der gefährdenden Tätigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Berufskrankheit - Übergangsrecht - Stichtagsregelung - Eintritt des Versicherungsfalles - Tatbestandsmerkmal - Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit - Regelmäßigkeit und Häufigkeit der gefährdenden Tätigkeit)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 10.10.2000 - S 3 U 2347/97
- LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01
- BSG, 19.08.2003 - B 2 U 27/02 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99
Ersatz des im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Mietvertrags entstandenen …
Auszug aus LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01
Die darüber hinausgehende Frage, ob mit der Beklagten die sogenannten arbeitstechnischen Voraussetzungen erst bei einer Gefährdung zu einem Drittel pro täglich wiederkehrender Arbeitsschicht erfüllt sind (Blatt 20 der Gerichtsakte, zu dieser Grenze vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 -- B 2 U 16/99 R --), bedarf keiner näheren Erörterung. - BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R
Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten
Auszug aus LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01
Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. August 2000 -- B 2 U 34/99 R -- zugrundeliegenden Fall eines Müllwerkers, der auch nach dem Stichtag, wenngleich in geringerem Umfang, weiterhin mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit Lastgewichten ausgesetzt war.
- LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
Anerkennung einer Epicondylitis als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2101 der Anlage …
Erst zu diesem Zeitpunkt würde ein Anspruch auf Anerkennung als BK "dem Grunde nach" bestehen (Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, SGB VII, 4.Aufl, § 9 RdNrn 307 und 308; Mehrtens/Perlebach, Kommentar zur BKV, E § 9 SGB VII RdNr 43; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zur gesetzlichen Unfallversicherung § 9 SGB VII RdNr 7; BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 1 und Hessisches LSG Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in Juris Nr KSRE031900322). - LSG Bayern, 25.06.2003 - L 18 U 62/99
Anerkennung und Entschädigung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der …
Bei Berufskrankheiten mit weiteren versicherungsrechtlichen Merkmalen, wie hier dem Zwang zur Unterlassung aller Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, tritt der Versicherungsfall erst mit deren vollständigen Vorliegen ein (vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 und Hessisches LSG Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in juris Nr KSRE 03190 0322). - LSG Bayern, 12.03.2003 - L 17 U 147/02
Vorliegen einer Berufskrankheit; Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente; …
Bei Berufskrankheiten mit weiteren versicherungsrechtlichen Merkmalen, wie hier dem Zwang zur Unterlassung aller Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, tritt der Versicherungsfall erst mit deren vollständigen Vorliegen ein (…vgl BSG SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 und Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in Juris Nr KSRE 013900322). - LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01 Bei Berufskrankheiten mit weiteren versicherungsrechtlichen Merkmalen, wir hier dem Zwang zur Unterlassung aller Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, tritt der Versicherungsfall erst mit deren vollständigen Vorliegen ein (vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 und Hessisches LSG Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in juris Nr KSRE 03190 0322).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Ansprüche eines Vereins gegen ehemalige Mitglieder; Wirksamwerden des Austritts eines Vereinsmitgliedes; Bindungswirkung von Satzungsbestimmungen und Beschlüssen von Mitgliederversammlungen für ehemalige Mitglieder; Relevanz des Zeitpunkts der Beschlussfassung; ...
- Judicialis
BGB § 39
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 39
Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 609
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1967 - II ZR 215/65
Beitragspflichten des ausgeschiedenen Vereinsmitglieds
Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01
Ein Verein kann aber ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung von Beiträgen nicht mehr heranziehen, die die Mitgliederversammlung zwar während der Zugehörigkeit des Mitglieds zum Verein für ein vor dem Ausscheiden liegendes Geschäftsjahr festgesetzt, aber erst zu einem Zeitpunkt fällig gestellt hat, in dem das Mitglied bereits ausgeschieden war (BGHZ 48, 207 ff.).Insoweit kann sich das Landgericht zunächst nicht auf die bereits genannte Entscheidung BGHZ 48, 207 ff. stützen.
- RG, 21.09.1916 - IV 119/16
Schiedsgerichtsanordnung durch Vereinssatzung.
Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01
Satzungsbestimmungen und auch Beschlüsse von Mitgliederversammlungen können deshalb Mitglieder nach Wirksamwerden des Ausscheidens nicht mehr binden oder verpflichten (so schon RGZ 88, 395, 398 f.).
- LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05 Ein Austritt rechtzeitig noch im Jahr 2003 hatte zur Folge gehabt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umlage nicht mehr in Anspruch hätte genommen werden können, da diese erst nach seinem Austritt fällig geworden wäre (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).
Dieser kann ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung der Beträge, die die Mitgliederversammlung während seiner Mitgliedschaft festgesetzt hat, die aber erst nach dem Ende seiner Vereinsmitgliedschaft fällig geworden sind, nicht mehr heranziehen ( OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).