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   OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,39290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 11 U 84/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,39290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 11 U 84/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,39290)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Hessen

    § 1 GWB
    Zur Frage der Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • Telemedicus

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

  • Telemedicus

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • JurPC

    Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Vertriebsverbot von Markenprodukten auf Internetplattformen zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1
    Zulässigkeit der Untersagung der Veräußerung von Waren über die Verkaufsplattform Amazon.de im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystems

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen (Urteil vom 22.12.2015, 11 U 84/14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Vertriebsverbot für Amazon & Co. - Selektives Vertriebssystem für Markenartikel kann zulässig sein

  • Telemedicus (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vertriebsverbot für Plattformen und Suchmaschinen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Markenhersteller darf Händlern den Verkauf seiner Produkte über Amazon untersagen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hersteller darf Vertrieb von Markenprodukten über Amazon vertraglich untersagen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hersteller kann Händlern Vertrieb bei Amazon verbieten - die Nutzung von Preissuchmaschinen jedoch nicht

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Verbot des Verkaufs über amazon Marketplace ist zulässig

  • heise.de (Pressemeldung, 23.12.2015)

    Hersteller darf Händler Produktverkauf auf Amazon untersagen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Internet-Vertriebsverbot von Markenartikeln zulässig, in Preissuchmaschinen jedoch nicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kartellrechtliche Zulässigkeit des Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen - Rucksäcke

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen bei Markenartikeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässiges Internetplattformverbot in einem Vertriebsvertrag und unzulässiges Suchmaschinenverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Vertriebsverbot von Markenartikeln zulässig, in Preissuchmaschinen hingegen nicht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Markenhersteller dürfen Vertrieb über amazon verbieten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem für zulässig gehalten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Vertriebsverboten für eBay und Amazon

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenhersteller darf Vertrieb über Amazon verbieten!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Online-Handel und Kartellrecht: Was darf der Hersteller untersagen?

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Drittplattformverboten im selektiven Vertriebssystem

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlinehandel: Sind Vertriebsverbote auf Amazon, eBay & Co. legal?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Online-Handel und Kartellrecht: Was darf der Hersteller untersagen?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Internet-Vertriebsverbot von Markenware mit Ausnahme von Preissuchmaschinen zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fragen und Antworten zum Amazon-Vertriebsverbotsurteil

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vertrieb auf Amazon darf von Markenherstellern verboten werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vertriebsverbot für Plattformen und Suchmaschinen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Internetvertrieb von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 372
  • MMR 2016, 634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Die Rechtfertigung entfällt dann, wenn der Hersteller diese Zielsetzung verlässt, indem er die Zulassung von Wiederverkäufern an Bedingungen knüpft, die zur Erreichung der beschriebenen Wettbewerbsverbesserungen nicht erforderlich sind (BGH GRUR 1999, 276, 277 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik).

    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).

    (b) Darüber hinaus kann nach bisheriger herrschender Auffassung auch ein bestimmtes luxuriöses Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes rechtfertigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior, EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy, BGH WRP 1999, 101 - Depotkosmetik; WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    (b) Darüber hinaus kann nach bisheriger herrschender Auffassung auch ein bestimmtes luxuriöses Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes rechtfertigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior, EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy, BGH WRP 1999, 101 - Depotkosmetik; WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet).

    Denn die Qualität von Prestigewaren beruht häufig nicht alleine auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht, so dass eine Schädigung der luxuriösen Ausstrahlung geeignet ist, die Qualität der Waren selbst zu beeinträchtigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior).

    Gegen eine solche "Kehrtwende" der Rechtsprechung im Hinblick auf den Markenschutz spricht insbesondere, dass der EuGH, nachdem er vorab gleichsam als selbstverständlich die drei genannten Zulässigkeitskriterien für selektive Vertriebssysteme zitiert hat (Rdnr. 41), auf seine anders lautende frühere Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior) ebensowenig eingeht wie auf die des EuG (Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy) oder die entsprechenden Ausführungen in den Schlussanträgen des Generalanwaltes (vgl. Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; ähnlich wohl auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Dies müsse jedoch mit dem Urteil des EuGH vom 13.10.2011, C-439/09 (Pierre Fabre) als überholt gelten.

    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).

    (i) Nach Ansicht des Senats ist an dieser Auffassung auch nach der Entscheidung des EuGH vom 13.10.2011 in der Rechtssache C-439/09 -Pierre Fabre (GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] ) grundsätzlich festzuhalten.

  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).

    Wie bei den der Entscheidung des Kammergerichts (WRP 2013, 1517) zugrunde liegenden Schulranzen und -rucksäcken erscheint es zwar fraglich, ob den Produkten der Beklagten ähnlich wie Luxusartikeln tatsächlich ein bestimmtes "Image" zukommt, das über die rein funktionale Bedeutung des Produkts hinausgeht und somit selbst zu einer Eigenschaft des Produktes wird und ihm einen entsprechenden Mehrwert verleiht (vgl. dazu Franck, WuW 2010, 772, 778).

  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    (b) Darüber hinaus kann nach bisheriger herrschender Auffassung auch ein bestimmtes luxuriöses Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes rechtfertigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior, EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy, BGH WRP 1999, 101 - Depotkosmetik; WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet).

    Gegen eine solche "Kehrtwende" der Rechtsprechung im Hinblick auf den Markenschutz spricht insbesondere, dass der EuGH, nachdem er vorab gleichsam als selbstverständlich die drei genannten Zulässigkeitskriterien für selektive Vertriebssysteme zitiert hat (Rdnr. 41), auf seine anders lautende frühere Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior) ebensowenig eingeht wie auf die des EuG (Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy) oder die entsprechenden Ausführungen in den Schlussanträgen des Generalanwaltes (vgl. Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; ähnlich wohl auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512).

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Ob die hierin liegende wettbewerbliche Behinderung der Klägerin unbillig i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] -Werbeanzeigen; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rdnr. 16).

    (2) Diese Freiheit des Normadressaten des § 19, 20 GWB zur Gestaltung seines Absatzsystems besteht zwar nur innerhalb der durch das Kartellrecht gezogenen Grenzen; sie ist ausgeschlossen, wo sie zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führt, die mit der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes unvereinbar ist (BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] - Werbeanzeigen).

  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13

    Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 18.06.2014, Az. 2-03 O 158/13, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 18.06.2014, Az 2-03 O 158/13, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14

    Kein Belieferungsstopp für hochpreisige Koffer - Rimowa./.Hetzenecker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Dies führt dazu, dass diese auch aus Endverbrauchersicht nicht mit Billigprodukten von Discountern substituierbar nicht (vgl. OLG München, WuW 2015, 1264, 1268 -Markenkoffer, Bardong in: Langen/Bunte aaO, § 18 GWB Rdnr. 34).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    (b) Darüber hinaus kann nach bisheriger herrschender Auffassung auch ein bestimmtes luxuriöses Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes rechtfertigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior, EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy, BGH WRP 1999, 101 - Depotkosmetik; WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Außerdem ist das vorbezeichnete Verbot auch nicht zur Wahrung der Produktqualität oder des Produktimages der hier interessierenden Waren notwendig (vgl. in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22. Dezember 2015 - 11 U 84/14 (Kart) , NZKart 2016, 84 = WuW 2016, 138, Rzn. 63 ff. bei juris - Deuter Funktionsrucksäcke ).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Darüberhinausgehende Aspekte, die in die zu treffende Abwägung einzustellen wären (vgl. dazu BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] - Werbeanzeigen; OLG Hamburg aaO; Senat, Urteil vom 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart)), hat die Beklagte nicht aufgezeigt.
  • OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO - Kartellrechtlicher

    Nach dieser Rechtsprechung sind selektive Vertriebssysteme vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, a.a.O., Rn. 24, 27 - Metro II; a.a.O., Rn. 15 - L´oreal; Urt. v. 06.12.2017, C-230/16, GRUR 2018, 211, Rn. 24 - Coty; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01, Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier, S. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart), WRP 2016, 515, juris Rn. 45 - Funktionsrucksäcke).
  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Dies resultiert aus der Überlegung, dass der eigene Beta-Faktor im Zweifelsfall das systematische, operative Risiko der Gesellschaft unmittelbar wiedergibt, weshalb er der beste Indikator für den künftigen Beta-Faktor ist (vgl. OLG Frankfurt, AG 2017, 790, 795; NZG 2020, 339, 346 = AG 2020, 298, 303 = ZIP 2020, 810, 818; OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 124, 895; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 21, 367 = AG 2016, 584, 567; BeckRS 2016, 111006; van Rossum in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 305 Rdn. 163; Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG, a.a.O., Anh. 305 Rdn. 47; Franken/Schulte/Brunner/Dörschell, Kapitalkosten und Multiplikatoren für die Unternehmensbewertung, 6. Aufl., S.407 ff.).
  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 315 O 396/15

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems; Statthaftigkeit

    Die Verhältnismäßigkeit der Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen ihrer Zulässigkeit ist objektiv unter Berücksichtigung des Verbraucherinteresses zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11 U 84/14, juris Rn. 55; KG, Urt. vom 19.9.2913 - 2 U 8/09, juris ).

    Vielmehr überlagert die Einrahmung der Produkte durch eigene Verkaufsvorschläge konkurrierender Produkte auf der Plattform das Angebot der Parteien und konterkariert damit die Präsentation einer herausgehobenen Qualität der ganzen Produktserie (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11 U 84/14, juris Rn. 58).

    Der EuGH sah die konkrete Vertragsklausel, die jedweden Internethandel der in dem Rechtsstreit streitgegenständlichen Produkte nicht nur als Nebenfolge, sondern gezielt ausschloss, als "über das erforderliche Maß" hinausgehend an im Rahmen seiner Prüfung, ob es sich um eine nach Art. 101 Abs. 1 AEUV zulässige Beschränkung handelt (so auch: OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11 U 84/14, juris Rn. 49; vgl. Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; Lubberger, WRP 1/2015, 14, 16).

  • OLG München, 20.10.2016 - U 2267/16

    Markenrechtswidrige Entfernung von Kontrollnummern auf Kosmetikprodukten

    Der Senat geht wie auch der Kartellsenat des OLG Frankfurt (Urteil vom 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart), juris - Funktionsrucksäcke) davon aus, dass an dieser Auffassung auch nach der Entscheidung des EuGH vom 13.10.2011 (GRUR 2012, 844 - Pierre Fabre) grundsätzlich festzuhalten ist.
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