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OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 171 HGB, § 172 HGB
Abhängigkeit des Forderungseinzugs bei Kommanditist von Anmeldung zur Tabelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.04.2016 - 318 O 292/15
- OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13
Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16
Soweit der Beklagte seiner Inanspruchnahme entgegenhält, der Kläger habe die aus der Insolvenztabelle ersichtlichen Forderungen von Gläubigern der Schuldnerin nicht hinreichend substanziiert, verkennt er die Reichweite der bereits mit dem Hinweisbeschluss des Senats in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2015 (- IX ZR 143/13 -, BGHZ 208, 227, ff., juris Rn. 18), der zufolge die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Einziehung von Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft gerade nicht von deren vorheriger Feststellung zur Insolvenztabelle abhängt.
- OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II
(Vgl. zu dem umgekehrten Fall, in dem bei einem selektiven Vertriebssystem eine nach dem Wortlaut möglicherweise noch vertretbare Klausel (Zustimmungsvorbehalt für Suchmaschinen) so restriktiv gehandhabt wurde, dass sie einen unzulässigen Totalverbot gleichkam, Urteil des Senats vom 22.12.2016, 11 U 84/16 (Kart) - Funktionsrucksäcke). - OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …
Der Senat lässt kürzere Fristen außerdem in ständiger Rechtsprechung ausreichen, wenn ein Anleger nach dem Erhalt des Emissionsprospekts gegenüber dem Berater zu erkennen gibt, nicht mehr Zeit zum Studium zu benötigen und sich zur Zeichnung der empfohlenen Anlage entschlossen zu haben (vgl. zuletzt den Hinweisbeschluss vom 7. November 2016 - 11 U 84/16, außerdem den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2016 - 11 U 126/15, n. v.). - OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16
Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung
Der Senat lässt kürzere Fristen außerdem in ständiger Rechtsprechung ausreichen, wenn ein Anleger nach dem Erhalt des Emissionsprospekts gegenüber dem Berater zu erkennen gibt, nicht mehr Zeit zum Studium zu benötigen und sich zur Zeichnung der empfohlenen Anlage entschlossen zu haben (vgl. etwa den Hinweisbeschluss vom 7. November 2016 - 11 U 84/16, außerdem den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2016 - 11 U 126/15, n. v.).