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   OLG Hamm, 22.08.2018 - I-11 U 87/17   

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OLG Hamm, 22.08.2018 - I-11 U 87/17 (https://dejure.org/2018,56087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2018 - I-11 U 87/17 (https://dejure.org/2018,56087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2018 - I-11 U 87/17 (https://dejure.org/2018,56087)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).

    Denn wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 16.12.2014 (I-21 U 69/14) zutreffend ausführt, würde die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz in den Fällen nicht erfolgreicher Angriffe gegen das Ablehnungsgesuch nur zu einer unnötigen Verzögerung des Rechtsstreits führen, weil das Gericht erster Instanz hier aller Voraussicht nach über das Ablehnungsgesuch nunmehr in gleicher Weise durch Beschluss entscheiden würde.

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 580/15

    Schadenersatzanspruch eines Geschädigten auf Zukunftsschäden wegen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Zwar hat die Partei nach ständiger Rechtsprechung des BGH zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die von ihr zur Aufklärung der Sache für erforderlich gehaltenen Fragen zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 580/15 - Rz. 8 zitiert nach Juris).

    Denn von der Pflicht zur Anhörung des Sachverständigen ist der Tatrichter nur enthoben, wenn der Antrag auf Anhörung verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 580/15 - Rz. 8 f. zitiert nach Juris), wofür indes vorliegend kein Anhalt besteht.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 23 U 185/11

    Egal was (im LV) vereinbart ist: Abdichtung muss dicht sein!

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).
  • OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Dazu hat der BGH in seiner von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 15.09.2015, VI ZR 475/14, in der es um eine Verunreinigung einer Staatsstraße mit Getriebeöl ging, weiter ausgeführt, dass der Geschädigte den Schaden auf diejenige Weise zu beheben hat, die sich in seiner individuellen Lage, das heißt angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten, als die wirtschaftlich Vernünftigste darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1977 - 13 U 177/76
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Ein derartiges Vorgehen stellt nach einhelliger Auffassung einen schweren Verfahrensfehler dar, weil damit der ablehnenden Partei der Beschwerderechtszug genommen wird (vgl. nur: OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1977, 13 U 177/76 - Rz. 24 und 26 zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13

    Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Es kommt darauf an, ob sich im Einzelfall aus der Überschreitung des Gutachtenauftrages bei vernünftiger Betrachtungsweise eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei ergibt (Huber, a.a.O. § 406 Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 in 9 W 28/13 - Rz. 24 zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07

    Heilung einer vom Ausgangsgericht unterlassenen Bescheidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).
  • OLG Köln, 13.03.1974 - 2 U 55/73
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
    Lange Zeit wurde hierzu wohl überwiegend die Auffassung vertreten, dass in derartigen Fällen das erstinstanzliche Urteil unabhängig von der Frage der Erfolgsaussichten der gegen die Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs erhobenen Einwendungen stets aufzuheben und zurückzuverweisen ist (so noch: OLG Düsseldorf, a.a.O. - Rz. 26 f.; OLG Köln, Urteil vom 13.03.1974, 2 U 55/73 = OLGZ 1974, 478, 481: ebenso: Zimmermann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, § 406 Rn. 14; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 406 Rn. 75; Vorwerk/Wolf in: BeckOK ZPO, 29. Edition, Stand: 01.07.2018, § 406 Rn. 41; Ahrens in: Wieczorek, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 4. Auflage, § 406 Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2019 - 11 U 87/17   

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https://dejure.org/2019,47377
OLG Hamm, 25.10.2019 - 11 U 87/17 (https://dejure.org/2019,47377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2019 - 11 U 87/17 (https://dejure.org/2019,47377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 11 U 87/17 (https://dejure.org/2019,47377)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18

    Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2019 - 11 U 87/17
    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2019 (VI ZR 393/18) die vorgenannte Berufungsentscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an den Senat zurückverwiesen.
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