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   OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09   

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https://dejure.org/2009,14363
OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09 (https://dejure.org/2009,14363)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2009 - 11 U 89/09 (https://dejure.org/2009,14363)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 11 U 89/09 (https://dejure.org/2009,14363)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Die Grundsätze zum Vertrag in Form einer Realofferte werden in § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV lediglich wiederholt, sie gelten aber für alle Versorgungsleistungen (zuletzt BGH NJW 2009, 913 m.w.N.).

    Dann greift aber der Grundsatz ein, dass der Vertrag mangels abweichender Vereinbarung mit dem Eigentümer - hier also den Beklagten - zustande kommt (BGH NJW 2009, 913).

    Auszugehen ist hier von dem Grundsatz, dass ein Bezugsvertrag mit dem Eigentümer zustande kommt (BGH NJW 2009, 913).

    Etwas anderes gilt als Ausnahme dann, wenn der Mieter oder sonstige Nutzer ausdrücklich oder konkludent einen eigenen Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat (BGH NJW 2009, 913).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 30/03

    Auslegung eines Wärmelieferungsvertrags

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Insoweit ist ein Vertrag nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen (NJW 2003, 2902) für die Zeiten des Leerstandes zustande gekommen.

    Zum einen wird für den Fall des Auszuges des Mieters zutreffend die Auffassung vertreten, dass insoweit ein Realvertrag mit dem neuen Nutzer auch dann zustande komme, wenn der vorherige Versorgungsvertrag noch nicht gekündigt sei (OLG Karlsruhe NZM 1999, 86 m.w.N.; auch BGH NJW 2003, 2902 stellt nicht auf eine vorherige Kündigung des Mietverhältnisses ab).

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Ob eine Lieferung von Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV anzunehmen ist und damit § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV Anwendung findet, ist allerdings fraglich, weil die Heizungsanlage im Eigentum der Beklagten als den Gebäudeeigentümern steht (dazu einerseits BGH NJW 2006, 1667, 1669 unter Bezug auf BGHZ 109, 118; dagegen nunmehr KG Urt. 1.9.2009 - 27 U 76/08, Grundeigentum 2009, 1312).
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Ob eine Lieferung von Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV anzunehmen ist und damit § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV Anwendung findet, ist allerdings fraglich, weil die Heizungsanlage im Eigentum der Beklagten als den Gebäudeeigentümern steht (dazu einerseits BGH NJW 2006, 1667, 1669 unter Bezug auf BGHZ 109, 118; dagegen nunmehr KG Urt. 1.9.2009 - 27 U 76/08, Grundeigentum 2009, 1312).
  • KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08

    Wärmelieferungsvertrag mit 10-jähriger Bindungsfrist: Begriff der Fernwärme

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Ob eine Lieferung von Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV anzunehmen ist und damit § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV Anwendung findet, ist allerdings fraglich, weil die Heizungsanlage im Eigentum der Beklagten als den Gebäudeeigentümern steht (dazu einerseits BGH NJW 2006, 1667, 1669 unter Bezug auf BGHZ 109, 118; dagegen nunmehr KG Urt. 1.9.2009 - 27 U 76/08, Grundeigentum 2009, 1312).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.1998 - 1 U 67/98
    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Zum einen wird für den Fall des Auszuges des Mieters zutreffend die Auffassung vertreten, dass insoweit ein Realvertrag mit dem neuen Nutzer auch dann zustande komme, wenn der vorherige Versorgungsvertrag noch nicht gekündigt sei (OLG Karlsruhe NZM 1999, 86 m.w.N.; auch BGH NJW 2003, 2902 stellt nicht auf eine vorherige Kündigung des Mietverhältnisses ab).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Denn bei sonstigen Forderungen, deren Höhe der Schuldner ohne Rechnung nicht ermitteln kann, ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Fälligkeit (auch im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB) erst mit Zugang der Rechnung eintritt (BGHZ 113, 188, 194 = NJW 1991, 836; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 279, 280; Krüger in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 271 Rdn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1999 - 11 U 69/98

    Fälligkeit der Betriebskostenumlage der Nutzer einer Golfanlage; Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
    Denn bei sonstigen Forderungen, deren Höhe der Schuldner ohne Rechnung nicht ermitteln kann, ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Fälligkeit (auch im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB) erst mit Zugang der Rechnung eintritt (BGHZ 113, 188, 194 = NJW 1991, 836; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 279, 280; Krüger in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 271 Rdn. 20).
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