Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 24.09.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3119
OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,3119)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,3119)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,3119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Motocross-Training, Verkehrssicherungspflichten, Streckenposten

  • verkehrslexikon.de

    Moto-Cross-Veranstaltung und Verkehrssicherungspflicht

  • kanzlei-kotz.de

    Moto-Cross-Anlagen-Betreiberhaftung - Umfang der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Braucht man beim Moto-Cross-Training Streckenposten?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Streckenposten bei Motocross-Training

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Kinder-Moto-Cross - Veranstalter muss bei freiem Training keine Streckenposten an der Bahn aufstellen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach Unfall beim Motocross-Training?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Motocross-Anlage muss bei freiem Training nicht mit Streckenposten gesichert sein - Möglichkeit eines Sturzes und Kollisionen mit nachfolgenden Motocross-Fahrern liegt grundsätzlich im Rahmen der von vornherein zu erwartenden Risiken

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 925
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 235/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung des Veranstalters eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Solche bestehen etwa bei ungesicherten Hindernissen in der Rennbahn (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16. Sept. 2004 - 3 U 235/03, NZV 2006, 150 [150]) oder aber bei einer sich teilweise überschneidenden Streckenführung mit Kreuzungsverkehr (OLG Dresden, Beschl. v. 20. Juni 2007 - 13 W 165/07, Juris, Rn. 14).
  • OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Auch bei einem Schwimmbad ist eine ständige und lückenlose Aufsicht an jeder Gefahrenstelle durch präsente Bademeister nicht üblich und dem Betreiber nicht zumutbar (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 12. Sept. 2006 - 8 W 66/06, Juris, Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Zwar ist derjenige, der eine Gefahrenlage gleich welcher Art schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, Urt. v. 4. Dez. 2001 - VI ZR 447/00, VersR 2002, 247 [248]).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert lediglich den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer oder solchen Personen, deren Kenntnis sich der Benutzer zurechnen lassen muss, nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urt. v. 9. Sept. 2008 - VI ZR 279/06, Juris, Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 22. Dez. 1992 - 22 U 152/92, Juris, Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 27. Jan. 1999 - 13 U 120/98, Juris, Rn. 5 f.).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urt. v. 16. Mai 2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083 [1084]).
  • OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07

    Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Solche bestehen etwa bei ungesicherten Hindernissen in der Rennbahn (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16. Sept. 2004 - 3 U 235/03, NZV 2006, 150 [150]) oder aber bei einer sich teilweise überschneidenden Streckenführung mit Kreuzungsverkehr (OLG Dresden, Beschl. v. 20. Juni 2007 - 13 W 165/07, Juris, Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 13 U 120/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert lediglich den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer oder solchen Personen, deren Kenntnis sich der Benutzer zurechnen lassen muss, nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urt. v. 9. Sept. 2008 - VI ZR 279/06, Juris, Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 22. Dez. 1992 - 22 U 152/92, Juris, Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 27. Jan. 1999 - 13 U 120/98, Juris, Rn. 5 f.).
  • OLG Köln, 22.12.1992 - 22 U 152/92

    Pflichten des Veranstalters einer Rodelabfahrtim Hochgebirge - Positive

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert lediglich den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer oder solchen Personen, deren Kenntnis sich der Benutzer zurechnen lassen muss, nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urt. v. 9. Sept. 2008 - VI ZR 279/06, Juris, Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 22. Dez. 1992 - 22 U 152/92, Juris, Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 27. Jan. 1999 - 13 U 120/98, Juris, Rn. 5 f.).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (BGH, Urt. v. 8 Nov. 2005 - VI ZR 332/04, VersR 2006, 233 [234]).
  • OLG Celle, 07.02.1990 - 9 U 329/88

    Sicherung eines Moto-Cross-Rundkurses gegen Falschfahrer

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
    Doch reicht insoweit das Vorhandensein eines entsprechenden Reglements für die Anlage aus (vgl. OLG Celle, Urt. v. 7. Feb. 1990 - 9 U 329/88, VersR 1991, 1418 [1418]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,61195
OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,61195)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,61195)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2015 - 11 U 91/14 (https://dejure.org/2015,61195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,61195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.07.2016 - III ZR 379/15

    Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. September 2015 - 11 U 91/14 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht