Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13   

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https://dejure.org/2015,5802
OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,5802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,5802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,5802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 5 UrhG, § 32 Abs 3 UrhG, § 69a UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 148 ZPO
    Schutz von Computerprogrammen (Dekompilierung; Entfernung des google-codes auf Quellcodeebene)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschreibung der konkreten Verletzungsform im Hinblick auf die im Raum stehende identische Übernahme durch Bezugnahme des Unterlassungsantrags auf das kopierte Produkt; Schutz eines Computerprogramms durch Darstellung eines Objektcodes; Vermutung für die hinreichende ...

  • online-und-recht.de

    Umfang und Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes eines Computerprogramms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an einer Software zur Verwaltung von Unternehmensdaten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Programmen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Frage des urheberrechtlichen Schutzes eines Computerprogramms

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Computerprogramm in jeder Ausdrucksform urheberrechtlich geschützt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Computerprogramm in jeder Ausdrucksform urheberrechtlich geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz eines Computerprogramms

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Recht zur Dekompilierung einer Software aus Gründen des Datenschutzes?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz von Computerprogrammen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 999
  • GRUR 2015, 784
  • K&R 2015, 408
  • ZUM 2015, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Ein Unterlassungsantrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und der Unterlassungsbeklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05 -, juris).

    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Beklagte Auskunft zu erteilen hat (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05 -, juris).

    Allerdings kann die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe oder Bezeichnungen hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05 -, juris).

    Die Rechtseinräumung ist von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der sich auf sie beruft (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05 -, juris), vorliegend also die Beklagte.

    Denn nach dem Zweckübertragungsgedanken des § 31 Abs. 5 UrhG räumt der Urheber Nutzungsrechte im Zweifel (nur) in dem Umfang ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05 -, juris).

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Die gebotene Individualisierung eines Computerprogramms kann mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben ist, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm), wie dies durch die Anlage K46 geschehen ist.

    Ohne Erfolg rügt die Berufung auch, dass der klägerische Antrag entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, juris) nicht die Verletzungsform beschreibe, sondern nur das Original in Bezug nehme.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, Innungsprogramm - juris) ausgeführt, dass der im dortigen Fall gestellte Unterlassungsantrag, der zum einen auf das Innungsprogramm der Beklagten und zum anderen auf den bei der Beklagten sichergestellten Quellcode der Klägerin abzielte, daran leide, dass er nicht die Kopie, sondern das kopierte Produkt beschreibe.

    Unter Bejahung der vorausgesetzten Schöpfungshöhe kommt der Urheberrechtsschutz dem Programm als Ganzem wie auch einzelnen Programmteilen zu (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, juris).

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 46/12

    Die Realität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Mit Schriftsatz vom 25.8.2014 beantragt die Beklagte des Weiteren, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der europäischen Union in den Verfahren I ZR 91/11 und I ZR 46/12 des Bundesgerichtshofs auszusetzen.

    Zunächst war das Verfahren nicht im Hinblick auf die Vorlagen des Bundesgerichtshofs zu den Aktenzeichen I ZR 91/11 und I ZR 46/12 an den Gerichtshof der Europäischen Union wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.

    Dies ergibt sich hinsichtlich des Verfahrens zum Aktenzeichen I ZR 46/12 des Bundesgerichtshofs bereits daraus, dass ein Fall des dort behandelten "Framings" hier nicht vorliegt.

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Die gebotene Individualisierung eines Computerprogramms kann mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben ist, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm), wie dies durch die Anlage K46 geschehen ist.

    Auch bei der eigentlichen Kodierung zumindest des Quellenprogramms lässt sich eine eigenschöpferische Gestaltung nicht von vorneherein ausschließen (BGH, Urteil vom 09. Mai 1985 - I ZR 52/83 -, BGHZ 94, 276-292).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Selbst ein urheberrechtliches Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber einem Lizenznehmer eingeräumt hat, fällt im Regelfall, in dem die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, mit der Beendigung des Lizenzvertrages ipso iure an den Lizenzgeber zurück (BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 70/10 -, BGHZ 194, 136-150).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Damit unterstellt es auch die kleine Münze des Programmschaffens dem urheberrechtlichen Schutz und lässt lediglich die einfache, routinemäßige Programmierleistung, die jeder Programmierer auf dieselbe oder ähnliche Weise erbringen würde, schutzlos (BGH, Urteil vom 03. März 2005 - I ZR 111/02 -, juris).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Bezeichnung von Computerprogrammen (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Die gebotene Individualisierung eines Computerprogramms kann mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben ist, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm), wie dies durch die Anlage K46 geschehen ist.
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Die gebotene Individualisierung eines Computerprogramms kann mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben ist, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm), wie dies durch die Anlage K46 geschehen ist.
  • OLG Köln, 29.01.2014 - 2 W 4/14

    Anforderungen an die Zustimmung des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
    Das ist nur dann der Fall, wenn der andere Rechtsstreit für die Entscheidung, die im auszusetzenden Verfahren ergehen soll, vorgreiflich ist, also präjudizielle Bedeutung hat; sie scheidet hingegen aus, wenn die in dem anderen Prozess zu treffende Entscheidung auf das ausgesetzte Verfahren lediglich Einfluss ausüben kann (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 W 4/14 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 12 O 531/13

    Honorarnachzahlungsanspruch für Textbeiträge eines Journalisten; Angemessenheit

    Dabei sind die Grundsätze der Zweckübertragungsregelung zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Teilurteil vom 27. Januar 2015 - 11 U 94/13 -, Rn. 46, juris).
  • LG Hamburg, 02.06.2016 - 308 O 355/14

    Sperrung eines Nutzerkontos bei Google-Shopping wegen Verstoßes gegen ein

    Zwar kann eine Urheberbezeichnung auf einem Foto für den Fotografen als Urheber grundsätzlich einen werbenden Charakter haben (vgl. BGH GRUR 2015, 784 Rn. 39 - Motorradteile).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24697
OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,24697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,24697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 2015 - 11 U 94/13 (https://dejure.org/2015,24697)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wann liegt ein Verbreiten eines Computerprogramms vor?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Begriffs des Verbreitens nach § 69 c Nr. 3 UrhG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bereits die Werbung für Computersoftware ist eine Verbreitungshandlung im Sinne von § 69 c Nr. 3 UrhG - Einrichtung eines Testzugangs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewerbung ohne anschließenden Verkaufsvorgang verletzt Verbreitungsrecht bei Computerprogrammen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wann eine Verbreitung iSv. § 69c Nr. 3 UrhG vorliegt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung ohne anschließenden Verkaufsvorgang verletzt Verbreitungsrecht bei Computerprogrammen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Verletzungshandlung des Verbreitens eines Computerprogramms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Generell kann zur hinreichenden Konkretisierung des Antrags diesem ein Datenträger mit den Dateien beigefügt werden (BGH, GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm).

    Eine Bezugnahme auf das kopierte Produkt kommt jedoch bei identischer Übernahme in Betracht (BGH, GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Die Unterlassungs-, Auskunfts- und Rechnungslegungsanträge müssen nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, der Unterlassungsbeklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (BGH, GRUR 2008, 357 Rnr. 20, 21 - Planfreigabesystem; GRUR 2013, 1235 Rnr. 12).

    Denn nach dem Zweckübertragungsgedanken des § 31 Abs. 5 UrhG räumt der Urheber Nutzungsrechte im Zweifel (nur) in dem Umfang ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH, GRUR 2008, 357 Rnr. 32 - Planfreigabesystem).

  • EuGH, 13.05.2015 - C-516/13

    Dimensione Direct Sales und Labianca - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Unter den Begriff der Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werkes an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf i. S. von Art. 4 I Richtlinie 2001/29/EG fallen auch Handlungen, auf die nicht die Übertragung des Eigentums an diesem Gegenstand folgt, sofern die Werbung die Verbraucher des Mitgliedstaats, in dem das Werk urheberrechtlich geschützt ist, zu dessen Erwerb anregt (EuGH, GRUR 2015, 665 - Marcel-Breuer-Möbel).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Es ist daher in derartigen Fällen Sache des Beklagten darzutun, dass das Programm, für das Schutz beansprucht wird, nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt (BGH, NJW-RR 2005, 1403 - Fash 2000).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Dieses nachträgliche Verhalten der Parteien ist bei der Auslegung zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2010, 1093 - Concierto de Aranjuez).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Die Unterlassungs-, Auskunfts- und Rechnungslegungsanträge müssen nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, der Unterlassungsbeklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (BGH, GRUR 2008, 357 Rnr. 20, 21 - Planfreigabesystem; GRUR 2013, 1235 Rnr. 12).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13
    Verwirklicht sich diese Gefahr, wird der Titel dadurch auch nicht unbestimmt; es gilt insoweit nichts anderes als in den Fällen, in denen die Urteilsurkunde ganz oder teilweise zerstört wird oder verloren geht: Gegebenenfalls kann der Titelinhalt dann auf Klage hin festgestellt werden (BGH GRUR 2000, 228, 229 - Musical-Gala).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2019 - 11 U 36/18

    Zur Vervielfältigung beim Cloud-Computing

    Es ist daher in derartigen Fällen Sache des Beklagten darzutun, dass das Programm, für das Schutz beansprucht wird, nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt (BGH Urteil vom 3.3.2005, I ZR 111/02 - Fash 2000 - juris Rdnr. 12; Senat, Urteil vom 11.8.2015, 11 U 94/13 - juris Rdnr. 43).
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