Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 AEUV
    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen, die auf Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen bei Luxusimage

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen bei Luxusimage

  • webshoprecht.de

    Vorab-Entscheidungsersuchen an den EuGH zur Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen, die auf Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit von auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichteten selektiven Vertriebssystemen - Vorlagebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV § 101
    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Einführung eines selektiven Vertriebssystems durch einen Anbieter von Luxuskosmetik

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Einführung eines selektiven Vertriebssystems durch einen Anbieter von Luxuskosmetik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliche Beschränkung von Online-Verkäufen über Amazon und eBay

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH muss entscheiden ob im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems bei Luxus- und Prestigewaren der Handel bei eBay, Amazon und Co untersagt werden darf

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: amazon-Verbote in Vertriebsverträgen

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Vertriebsverbot für Luxusprodukte im Internet zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtfertigt Luxusimage Selektivvertrieb? EuGH eingeschaltet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit der Einstellung von Markenware auf Online-Plattformen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein selektives Vertriebssystem zulässig? Vertriebsverbot für Luxuswaren bei Amazon, eBay & Co.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Vereinbarkeit von Unionsrecht bei Luxusartikel in selektiven Vertriebssystemen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Vertriebsbeschränkungen

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Selektivvertrieb und Luxusimage - Vorlage an EuGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2016, 853
  • GRUR-RR 2016, 368
  • MMR 2016, 15
  • MMR 2016, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

    a) Unter diese Kernbeschränkung fällt nach allgemeiner Auffassung und auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein vollständiges (de facto-) Verbot an den Abnehmer, die Ware über das Internet zu vertreiben (EuGH, Pierre Fabre; Leitlinien Tz.. 56; BGH GRUR 2004, 351 - Depotkosmetik im Internet; BKartA, Hintergrundpapier "Vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie" S. 23; Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 4 Vertikal-GVO Rdnr. 91).

  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Denn wie das Gericht der Europäischen Union in der Entscheidung vom 12.12.1996, T-88/92 - Leclerc ./. Givenchy näher ausgeführt hat: "Bei Luxuskosmetika und insbesondere Luxusparfums, den hauptsächlichen Produkten dieser Gruppe, handelt es sich erstens um verfeinerte und hochwertige Erzeugnisse, die Ergebnis besonderer Forschung sind und bei denen hochwertige Materialien, insbesondere für ihre Verpackung, verwendet werden; zweitens haben diese Produkte ein "Luxusimage", das sie von anderen ähnlichen Produkten, die kein solches Image haben, unterscheiden soll; drittens ist dieses Luxusimage in den Augen der Verbraucher wichtig, die es schätzen, Luxuskosmetika und insbesondere Luxusparfüms kaufen zu können.

    Für den herkömmlichen Vertrieb von hochwertigen Produkten, bei denen die Verbraucher das Luxusimage schätzen, ist anerkannt, dass Kriterien, die lediglich eine anspruchsvolle Präsentation sicherstellen sollen, auf ein Ergebnis zielen, das durch Bewahrung dieses Images den Wettbewerb verbessern und damit einen Ausgleich für die Wettbewerbsbeschränkung schaffen kann, die mit allen selektiven Vertriebssystemen einhergeht (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 - Leclerc ./. Givenchy Rdnr. 113).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Der Gerichtshof habe aber damit nicht die bisherige europäische Rechtsprechung aufgeben wollen (Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; Lubberger, WRP 2015, 14, 18; zweifelnd auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512; Pfeffer, MarkenR 2012, 365, 368; KG Berlin, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 (Kart).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass es legitime Bedürfnisse geben kann, die eine Einschränkung des Preiswettbewerbes zu Gunsten anderer Wettbewerbsfaktoren rechtfertigen und dass deshalb die Organisation eines Vertriebsnetzes der Art, wie es von der Klägerin betrieben wird, dann nicht unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, Urteil vom 13.10.2011, C-439/09 - Pierre Fabre, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] - Rdnr. 41; Urteil vom 15.10.1977, Rechtssache 26/76 - Metro I, WRP 1978, 234, Rdnr. 20; Urteil vom 11.12.1980, Rechtssache 31/80 - l...Oréal, GRUR-Int 1981, 315 -Rdnr. 15, 16).

    In der Entscheidung vom 13.10.2011 in der Rechtssache C-439/09 - Pierre Fabre hat der Gerichtshof demgegenüber ausgeführt: "Das Ziel, den Prestigecharakter zu schützen, kann kein legitimes Ziel zur Beschränkung des Wettbewerbs sein und kann es daher nicht rechtfertigen, dass eine Vertragsklausel, mit der ein solches Ziel verfolgt wird, nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt" (GRUR 2012, 844, [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] Rdnr. 46).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13

    Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).
  • OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Die (potentiellen) Kunden solcher Plattformen können ohne Weiteres auch über andere Internetvertriebsformen erreicht werden (vgl. OLG München, Urteil vom 2.7.2009, U (K) 4842/08).
  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Allerdings hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Rechtswirksamkeit eines selektiven Vertriebssystems nicht davon ab, dass der Hersteller imstande ist, dessen Lückenlosigkeit zu gewährleisten (Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier; Urteil vom 05. Juni 1997 - C-41/96 - VAG Händlerbeirat).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Allerdings hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Rechtswirksamkeit eines selektiven Vertriebssystems nicht davon ab, dass der Hersteller imstande ist, dessen Lückenlosigkeit zu gewährleisten (Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier; Urteil vom 05. Juni 1997 - C-41/96 - VAG Händlerbeirat).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH - C-291/01

    Smanor u.a. / Kommission

  • OLG München, 20.10.2016 - U 2267/16

    Markenrechtswidrige Entfernung von Kontrollnummern auf Kosmetikprodukten

    Dies ist zwar in Anbetracht des Wortlautes der Ausführungen des EuGH nicht eindeutig, eine entsprechende Vorlage an den EuGH (vgl. dazu OLG Frankfurt, EuGH-Vorlage vom 19.04.2016, Az. 11 U 96/14 (Kart), juris - Luxusparfüm im Internet) verbietet sich aber aufgrund des Eilcharakters des Verfügungsverfahrens.

    Eine Vorlage an den EuGH zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Logo-Klausel (vgl. auch dazu OLG Frankfurt, EuGH-Vorlage vom 19.04.2016, Az. 11 U 96/14 (Kart), juris, - Luxusparfüm im Internet) verbietet sich wiederum aufgrund des Eilcharakters des Verfügungsverfahrens.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19272
OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2018,19272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2018 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2018,19272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2018,19272)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 101 AEUV, Art. 3 VertikalGVO, Art. 4 VertikalGVO, § 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB
    Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb

  • Telemedicus

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

  • Telemedicus

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

  • webshoprecht.de

    Selektives Vertriebsverbot auf Online-Markplätzen

  • JurPC

    Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Internetplattformverbot beim Selektivvertrieb für Luxusartikel

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Vertriebs von Waren über eine Verkaufsplattform im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystems

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Kartellrecht: Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Selektiver Vertrieb: Rechtmäßigkeit von Drittplattformverboten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Luxusprodukten können Vertrieb auf Amazon untersagen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertriebsverbot bestimmter Luxuswaren über Amazon rechtmäßig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anbieter von Luxusprodukten kann Vertriebspartnern Vertrieb über Amazon untersagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Luxusparfüms auf einer Internetplattform

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertriebsverbot für edle Parfüms bestätigt: Amazon ist nicht luxuriös genug

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Luxusprodukte: Vertriebsverbot auf Amazon kann gerechtfertigt sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Luxusprodukte: Vertriebsverbot auf Amazon kann gerechtfertigt sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vertriebsverbot auf amazon für Luxusparfums zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Markenwaren können Verkauf über Amazon verbieten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hersteller kann Verkauf von Luxuswaren auf Amazon verbieten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter von Luxusparfüms darf Vertriebspartner den Verkauf über die Plattform Amazon.de untersagen - Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit eines Vertriebsverbotes für Luxuswaren über Amazon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 1171
  • MMR 2019, 703
  • BB 2018, 2190
  • K&R 2018, 651
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Allerdings hängt nach der Rechtsprechung des EuGH die Rechtswirksamkeit eines selektiven Vertriebssystems nicht davon ab, dass der Hersteller imstande ist, dessen Lückenlosigkeit zu gewährleisten (Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier; Urteil vom 05. Juni 1997 - C-41/96 - VAG Händlerbeirat).

    Allerdings ergibt sich aus der glaubhaften Aussage des Zeugen ebenfalls, dass auch Verstöße gegen die Anforderungen des Depotvertrages grundsätzlich verfolgt werden und damit die Vertriebsbindung auch durchgesetzt wird (vgl. EuGH Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier, Rdnr. 21).

  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Nur wenn dieser die "luxuriöse Ausstrahlung" überhaupt als solche wahrnimmt und wertschätzt, ist es in seinem Interesse, dass diese geschützt wird; nur dann überwiegen für den Verbraucher die Vorteile eines zum Schutze eines Luxusimages eingerichteten selektiven Vertriebssystems die damit einhergehenden Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere hinsichtlich des Preiswettbewerbs (vgl. EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 - Givenchy, Rdnr. 113, 114).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten ersetzbar (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; BKartA, Beschluss vom 8.3.2007, B 9-520/06).

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2014 - 3 O 128/13

    Plattformverbot kartellrechtswidrig - Coty

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 31.7.2014, Az. 2-3 O 128/13, wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 31. Juli 2014, Az. 2-03 O 128/13 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen,.

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Insoweit liegt es zunächst in der Entscheidungskompetenz des Markeninhabers, ob er für bestimmte Marken einen Luxusanspruch formuliert und diesen durch entsprechende Maßnahmen weiter aufbaut (vgl. Brömmelmeyer, NZKart 2018, 62, 64; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 (Kart) - Schulrucksäcke, juris Rdnr. 54).

    Der Senat ist deshalb in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der deutschen Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 - Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; s.a. BGH NJW 1999, 3043 - Entfernung der Herstellernummer; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten ersetzbar (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; BKartA, Beschluss vom 8.3.2007, B 9-520/06).
  • OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO - Kartellrechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Aus dem Vortrag der Beklagten ergibt sich nicht, weshalb eine Beschränkung ihrer Absatzmöglichkeit unbillig sein soll, welche allein daraus resultiert, dass die Klägerin von ihr die Einhaltung eines Plattformverbotes einfordert, welches diskriminierungsfrei angewandt wird und eine kartellrechtlich zulässige Klausel im Rahmen eines kartellrechtlich zulässigen selektiven Vertriebssystems darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.3.2018, 3 U 250/16).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Darüberhinausgehende Aspekte, die in die zu treffende Abwägung einzustellen wären (vgl. dazu BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] - Werbeanzeigen; OLG Hamburg aaO; Senat, Urteil vom 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart)), hat die Beklagte nicht aufgezeigt.
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten ersetzbar (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; BKartA, Beschluss vom 8.3.2007, B 9-520/06).
  • BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17

    Wettbewerbsbeschränkung: Pauschales Verbot des Angebots vertragsgebundener Ware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Wenn diese Auslegung zutrifft, würde in der Tat nach der Rechtsprechung des BGH, die sich auch auf die Ausführungen des EuGH in dem Vorlageverfahren stützt, eine Kernbeschränkung i.S.d. Art. 4 Buchst. c der VertikalGVO vorliegen (Beschluss vom 12.12.2017, KVZ 41/17).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14
    Zwar fällt die Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts; der EuGH äußert sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 16.6.2015, C-62/14 Rdnr. 15, 16).
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

  • OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16

    Abhängigkeit des Forderungseinzugs bei Kommanditist von Anmeldung zur Tabelle

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

  • KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20

    Calvin Klein - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb von

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies in einem Rechtsstreit der Klägerin, wo es gleichfalls (u.a.) um "Calvin-Klein"-Parfüms ging (vgl. Volltexturteil in Anlage K 65, dort Seiten 2 und 6), ebenso gesehen und ausführlich und überzeugend begründet (OLG Frankfurt GRUR 2018, 1171, 1173 f.), worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist und was infolge höchstrichterlicher Zurückweisung einer Beschwerde gegen die dortige Nichtzulassung der Revision rechtskräftig geworden ist (BGH, Beschl. v. 09.07.2019 - KZR 67/18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15494
OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14 (https://dejure.org/2015,15494)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.2015 - 11 U 96/14 (https://dejure.org/2015,15494)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 11 U 96/14 (https://dejure.org/2015,15494)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Grundstücksrecht

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Bauträger Bau- und Planungsunterlagen herausgeben?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dokumentation am Bau und Herausgabe von Bauunterlagen immer präzise vertraglich regeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Planungsunterlagen muss der Bauträger herausgeben? (IBR 2015, 491)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 66
  • BauR 2015, 1716
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11

    Anspruch gegen einen Architekten auf Vorschusskosten sowie Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, unterschiedliche Streitgegenstände (OLG Celle BauR 2014, 134; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; Senat NJW 2013, 1104, 1105 = NZBau 2013, 306, 307; Sacher in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 17. Teil Rdn. 16; Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2178; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 634 Rdn. 78).

    Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813 = OLGR 2004, 370; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; das von der Berufung angeführte Urteil des OLG Celle vom 17.1.2013 - 16 U 94/11, BauR 2014, 134 ist insoweit nicht einschlägig, da dort nicht der Berufungskläger, sondern der Berufungsbeklagte die Klage geändert hatte).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, unterschiedliche Streitgegenstände (OLG Celle BauR 2014, 134; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; Senat NJW 2013, 1104, 1105 = NZBau 2013, 306, 307; Sacher in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 17. Teil Rdn. 16; Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2178; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 634 Rdn. 78).

    Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813 = OLGR 2004, 370; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; das von der Berufung angeführte Urteil des OLG Celle vom 17.1.2013 - 16 U 94/11, BauR 2014, 134 ist insoweit nicht einschlägig, da dort nicht der Berufungskläger, sondern der Berufungsbeklagte die Klage geändert hatte).

  • OLG Köln, 12.11.2012 - 11 U 146/12

    Zulässigkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens vor Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, unterschiedliche Streitgegenstände (OLG Celle BauR 2014, 134; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; Senat NJW 2013, 1104, 1105 = NZBau 2013, 306, 307; Sacher in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 17. Teil Rdn. 16; Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2178; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 634 Rdn. 78).

    Die gilt aber nicht ausnahmslos (Senat NJW 2003, 1104 = NZBau 2013, 306; OLG Hamm NJW 2015, 968 = NZBau 2015, 155; Kniffka in: Kniffka/Koeble 6. Teil Rdn. 2 ff.; Voit BauR 2011, 1063, 1070).

  • OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2958/91

    Vertragspflichten des Unternehmers; Nebenpflichten; Allgemeine Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; Herausgabe könne nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden sei oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers bestehe (OLG München BauR 1992, 95; LG München BauR 2007, 1431; LG Krefeld IBR 2009, 276).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittle unzulässig (BGH NJW 2011, 3653; NJW-RR 2012, 516, 517; Beschl. v. 18.12.2014 - IX ZB 77/13, BeckRS 2015, 01265; Musielak/Ball, ZPO, 12. Aufl., Vor § 511 Rdn. 27; Rimmelspacher in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., Vor 511 Rdn. 27; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., Vor § 511 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 24 U 41/14

    Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Die gilt aber nicht ausnahmslos (Senat NJW 2003, 1104 = NZBau 2013, 306; OLG Hamm NJW 2015, 968 = NZBau 2015, 155; Kniffka in: Kniffka/Koeble 6. Teil Rdn. 2 ff.; Voit BauR 2011, 1063, 1070).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, ein Anspruch auf Herausgabe ergebe sich unmittelbar aus der Übernahme von Planungs- und Architektenleistungen im Rahmen des Bauträgervertrages oder aus einer aus § 242 BGB abzuleitenden Nebenpflicht des Bauträgers (Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdn. 447 ff.; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Aufl., Rdn. 470 ff.; OLG Köln NZBau 2000, 78 für Unternehmerbescheinigungen nach § 66 Abs. 2 BauO NW; Senat OLGR 2005, 152).
  • LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08

    Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der Planungsunterlagen?

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; Herausgabe könne nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden sei oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers bestehe (OLG München BauR 1992, 95; LG München BauR 2007, 1431; LG Krefeld IBR 2009, 276).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90

    Keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Demgemäß kann der beklagte Bauträger - wie die Klägerin schon im nachgelassenen Schriftsatz vom 25.3.2014 zutreffend ausgeführt hat (dort S. 2 = Bl. 255 d.A.) - nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen (Kniffka in: Kniffka/Koeble 6. Teil Rdn. 221; Koeble ebenda 11. Teil Rdn. 429; so schon BGH NJW 1992, 435 = IBR 1992, 2).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 77/13

    Schadensersatzprozess gegen den Insolvenzverwalter: Auslegung einer unklaren

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
    Fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittle unzulässig (BGH NJW 2011, 3653; NJW-RR 2012, 516, 517; Beschl. v. 18.12.2014 - IX ZB 77/13, BeckRS 2015, 01265; Musielak/Ball, ZPO, 12. Aufl., Vor § 511 Rdn. 27; Rimmelspacher in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., Vor 511 Rdn. 27; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., Vor § 511 Rdn. 10).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZR 133/08

    Übergehen bzw. Nichtzulassung eines neuen Vortrags durch das Gericht als

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

  • LG Bonn, 20.05.2014 - 7 O 351/13

    Einbehalt wegen Mängeln vorgenommen: Erwerber kann keinen weiteren Vorschuss

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

  • LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06

    Ist der Bauträger zur Herausgabe der Baupläne verpflichtet?

  • OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14

    Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten; Ersatzvornahme; Architektenhonorar

  • OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04

    Nebenvertragliche Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, die das Bauwerk

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger (vor Anwendbarkeit des § 650n BGB) baubezogene Unterlagen an die Käufer herausgeben muss, ist im Einzelnen umstritten (zum Meinungsstand: OLG Köln; Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14 -, BeckRS 2015, 12572 Rn. 18; auch: Merkle in BeckOGK, BGB, Stand 1/2022, § 650n Rn. 9 f.).

    Darüber hinaus ist - soweit es keine ausdrückliche Regelung gibt (anders z. B. in Bezug auf den Energieausweis gemäß § 16 Abs. 2 EnEV 2014, vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14 - BeckRS 2015, 12572 Rn. 19,) - indes ein besonderes, konkret begründetes Interesse erforderlich (dies generell fordernd: OLG München, Urteil vom 15.10.1991 - 9 U 2958/91 -, BeckRS 1991, 31008492).

  • LG Baden-Baden, 21.06.2021 - 3 O 344/20

    Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

    Denn die Einweisungen in die Haustechnik und die Bedienungsanleitungen sind als betriebs- und wartungsrelevante Unterlagen stets zu übergeben, weshalb ein solcher Herausgabeanspruch auch dann zu bejahen ist, wenn hierfür ein besonderes, konkret begründetes Interesse als Voraussetzung verlangt wird (vgl. OLG Köln ZMR 2016, 66 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

    Ein derartiger Herausgabeanspruch soll jedenfalls dann bestehen, wenn der Erwerber ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse an den betreffenden Unterlagen hat (vgl. näher OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2015 - 11 U 96/14 -, BeckRS 2015, 12572, Rn. 18 ff. m.w.N.; Grosse, NJW-Spezial 2015, 492).
  • OLG München, 18.11.2019 - 27 U 2703/19

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums

    Damit ergibt sich unmittelbar aus dem Bauträgervertrag, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich vereinbart wurde, ein Anspruch auf Herausgabe derjenigen Unterlagen, die für den Erwerber im Rahmen der Überprüfung und Erhaltung des Bauwerks von Bedeutung sind (vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 11.03.2015, 11 U 96/14; Basti, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl., Rn. 664 unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).
  • AG Ingolstadt, 15.09.2023 - 12 C 109/23
    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten werden als Mangelfolgeschäden auch vom Schutzzweck des 88 280 Abs. 1, 437 Nr. 3 BGB erfasst (vgl. BGH NJW 2007, 1346 Rn. 35; OLG Köln BeckRS 2015, 12572 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50658
OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 ZPO, § 71 ZPO, Art. 267 AEUV
    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • Telemedicus

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über Zulässigkeit von Plattformverboten im Zusammenhang mit Luxusprodukten

  • Telemedicus

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über Zulässigkeit von Plattformverboten im Zusammenhang mit Luxusprodukten

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention nach Aussetzung des Verfahrens gem. § 267 AEUV wegen Vorlage an den EuGH; Begriff des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten am Ausgang des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66; ZPO § 71; AEUV Art. 267
    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention nach Aussetzung des Verfahrens gem. § 267 AEUV wegen Vorlage an den EuGH; Begriff des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten am Ausgang des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66 ; ZPO § 71 ; AEUV Art. 267

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66 ; ZPO § 71 ; AEUV Art. 267
    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nebenintervention nach Vorlage eines Verfahrens an den EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

    Es besteht daher keine Vergleichbarkeit mit Fallgestaltungen, in denen ein deutsches Gericht etwa über Patentnichtigkeitsklagen (dazu BGH, Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01), Statusfragen oder gesellschaftsrechtliche Gestaltungsklagen entscheidet (vgl. Schultes in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 66 Rdnr. 12).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

    Eine solche rein faktische Präzedenzwirkung vermag jedoch ein rechtliches Interesse i.S.d. § 66 Abs. 1 ZPO nicht zu begründen (BGH, Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09).

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).
  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Überwiegend wird vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese tritt aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten ein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Mai 2013 , XI R 11/09, Rn. 66; Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1989, 10 UE 479/87, Rn. 43; Urteil des OLG Frankfurt vom 13. Dezember 2016, 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 26. Juni 2006, 10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Überwiegend wird jedoch vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese soll aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 11/09, Rn. 66; Hessischer Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 26.01.1989 - 10 UE 479/87, Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2016 - 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 -10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Überwiegend wird jedoch vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese soll aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 11/09, Rn. 66; Hessischer Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 26.01.1989 - 10 UE 479/87, Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2016 - 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 -10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 96/14 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41764
OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,41764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,41764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2015,41764)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen (Beweisbeschluss)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Internet-Vertriebsverbot von Markenware mit Ausnahme von Preissuchmaschinen zulässig

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