Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.11.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13   

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https://dejure.org/2014,20466
OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,20466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,20466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,20466)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler - Angebliche Zustellung einer Terminsladung in den nicht vorhandenen Briefkasten - Amtspflichtverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Post haftet für Zusteller

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsche Zustellungsurkunde bei nicht vorhandenem Briefkasten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Terminsladung: Post haftet für Zustellungsfehler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur förmlichen Zustellung - Post haftet für falsch ausgefüllten Bescheid

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Post aufgrund einer unrichtigen Postzustellungsurkunde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung der Post aufgrund einer unrichtigen Postzustellungsurkunde

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler auf Schadensersatz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler ihrer Mitarbeiter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Post haftet für falsche Zustellung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Deutsche Post haftet für Zustellfehler ihrer Mitarbeiter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zustellungsfehler und ihre Folgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Post haftet für Zustellungsfehler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Post haftet für fehlerhaften Zustellvorgang - Zustellungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Post haftet für fehlerhafte Zustellung nach den Grundsätzen der Amtshaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Post haftet für Zustellungsfehler! (IBR 2014, 1199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 70
  • NVwZ-RR 2014, 914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Die Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens für jeden einzelnen künftigen Anspruch wenigstens substantiiert dargetan wird (BGH NJW 1993, 648, 654).

    Es muss auch nicht feststehen, ob der Nachteil auf Dauer bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH NJW 1993, 648, 650).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Auch bei einer Darlegungs- und Beweislast eines Anspruchstellers für die behauptete Pflichtverletzung muss ein Anspruchsgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast im Rahmen seines Bestreitens weitergehende Angaben machen, wenn er alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH NJW 2005, 2614, 2615; NJW 1987, 2008, 2009).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Die Feststellung bloßer Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reiner Tatsachen oder etwa der Wirksamkeit von Willenserklärungen ist nicht möglich (BGH NJW 2008, 1303).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Die Klägerin hat auch ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, weil die Beklagte ihre Schadensersatzpflicht in Abrede stellt (vgl. BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Auch bei einer Darlegungs- und Beweislast eines Anspruchstellers für die behauptete Pflichtverletzung muss ein Anspruchsgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast im Rahmen seines Bestreitens weitergehende Angaben machen, wenn er alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH NJW 2005, 2614, 2615; NJW 1987, 2008, 2009).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13
    Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu verstehen (BGH NJW 2009, 751).
  • KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten)

    Hieraus ergibt sich eher ein Argument zu Lasten der Klägerin, da sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen die P. AG hat, wenn diese grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ihre Pflichten verletzt hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 18.6.2014, 1 1 U 98/13, NVwZ-RR 2014, 914).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13   

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https://dejure.org/2014,37817
OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,37817)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,37817)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2014 - 11 U 98/13 (https://dejure.org/2014,37817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Da Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13, zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells eingelegt worden sei, müsse der Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden, sofern der Senat von einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung ausgehe.

    Der Bundesgerichtshof und die obergerichtliche Rechtsprechung vertreten demgegenüber die Meinung, das sogenannte Policenmodell sei europarechtskonform (vergl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13; OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 20 U 31/14; OLG München, Urteil vom 20. Juni 2013, Az. 14 U 103/13, sämtlichst zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13, vertretene Ansicht, nach der sich ein Versicherungsnehmer nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung nach jahrelanger Durchführung des Vertrags nicht mehr auf dessen angebliche Unwirksamkeit stützen kann, um daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten.

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass einer Partei ein Verschulden zur Last fällt (vergl. nur Palandt-Grüneberg, 73. Aufl., Rn. 55 zu § 242 BGB; BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13, zitiert nach Juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12

    Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Auch die Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Union hat in ihrem Schlussantrag vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12 (Vorabentscheidungsersuchen des BGH zur Europarechtskonformität des § 5a Abs. 2, Satz 4 VVG a.F.) angenommen, dass das nationale Recht zum Policenmodell europarechtswidrig sei.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Argumentation der Generalanwältin in ihrem Schlussantrag vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12.

    Auf die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen die europarichtlinienwidrige Fassung des § 5a Abs. 2, Satz 4 VVG a.F. für Versicherungsverträge hat, die keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung enthalten (vergl. insoweit Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2013, Az. C-209/12; Urteil des BGH vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11), kommt es nach allem nicht an.

  • OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12

    Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Die Beklagte verweist unter Aufrechterhaltung ihres erstinstanzlichen Vortrags auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Dezember 2012, Az. 11 U 40/12), wonach es gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen sei, dass der Versicherungsnehmer die für den Beginn der Widerspruchsfrist erforderlichen Unterlagen vollständig erhalten habe.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2012, Az. 11 U 40/12, und vom 05. November 2014, Az. 11 U 18/13, ebenfalls die Ansicht vertreten, dass er europarechtliche Bedenken gegen das Policenmodell für unbegründet halte.

    Wie der Senat in der Entscheidung zum Aktenzeichen 11 U 40/12 (Urteil vom 21. Dezember 2012) bereits entschieden hat, lässt die Rechtsprechung ein Bestreiten mit Nichtwissen in teleologischer Reduktion des § 138 Abs. 4 ZPO nur in strengen Ausnahmefällen zu, wenn die jeweilige Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft gemacht hat, sich an einen lang zurückliegenden Alltagsvorgang nicht mehr erinnern zu können.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Auf die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen die europarichtlinienwidrige Fassung des § 5a Abs. 2, Satz 4 VVG a.F. für Versicherungsverträge hat, die keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung enthalten (vergl. insoweit Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2013, Az. C-209/12; Urteil des BGH vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11), kommt es nach allem nicht an.
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Parallelentscheidungen Beschlüsse der Instanzgerichte nach § 522 ZPO a.F. (u.a. der OLG Nürnberg (Beschluss BVerfG vom 03. März 2014, Az. 1 BvR 2534/10), Köln (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 2020/11) und des LG Dortmund (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 1415/11) aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, weil die Instanzgerichte nicht im Wege von § 522 ZPO a.F. über die Rechtstreitigkeiten hätten entscheiden dürfen.
  • BVerfG, 09.05.2014 - 1 BvR 1408/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend zivilgerichtliche Verfahren über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Parallelentscheidungen Beschlüsse der Instanzgerichte nach § 522 ZPO a.F. (u.a. der OLG Nürnberg (Beschluss BVerfG vom 03. März 2014, Az. 1 BvR 2534/10), Köln (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 2020/11) und des LG Dortmund (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 1415/11) aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, weil die Instanzgerichte nicht im Wege von § 522 ZPO a.F. über die Rechtstreitigkeiten hätten entscheiden dürfen.
  • BVerfG, 09.05.2014 - 1 BvR 2020/11

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Parallelentscheidungen Beschlüsse der Instanzgerichte nach § 522 ZPO a.F. (u.a. der OLG Nürnberg (Beschluss BVerfG vom 03. März 2014, Az. 1 BvR 2534/10), Köln (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 2020/11) und des LG Dortmund (Beschluss BVerfG vom 09. Mai 2014, Az. 1 BvR 1415/11) aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, weil die Instanzgerichte nicht im Wege von § 522 ZPO a.F. über die Rechtstreitigkeiten hätten entscheiden dürfen.
  • OLG Brandenburg, 05.11.2014 - 11 U 18/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des Policenmodells;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2012, Az. 11 U 40/12, und vom 05. November 2014, Az. 11 U 18/13, ebenfalls die Ansicht vertreten, dass er europarechtliche Bedenken gegen das Policenmodell für unbegründet halte.
  • OLG Köln, 16.05.2014 - 20 U 31/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Der Bundesgerichtshof und die obergerichtliche Rechtsprechung vertreten demgegenüber die Meinung, das sogenannte Policenmodell sei europarechtskonform (vergl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13; OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 20 U 31/14; OLG München, Urteil vom 20. Juni 2013, Az. 14 U 103/13, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
    Der Bundesgerichtshof und die obergerichtliche Rechtsprechung vertreten demgegenüber die Meinung, das sogenannte Policenmodell sei europarechtskonform (vergl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 73/13; OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 20 U 31/14; OLG München, Urteil vom 20. Juni 2013, Az. 14 U 103/13, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später

    Die beklagtenseits angeführte, das sog. Policenmodell beim Lebensversicherungsvertrag betreffende Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 26.11.2014 - 11 U 98/13) kann im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden, weil dort zwar ein Fall jahrelanger Durchführung des Vertrags vorgelegen hat, allerdings der Versicherungsnehmer zuvor ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war.
  • OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 11 U 112/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des sogenannten

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21.12.2012 - 11 U 40/12, 05.11.2014 - 11 U 18/13 und 26.11.2014 - 11 U 98/13 (abrufbar bei juris und beck-online ) ebenfalls angenommen, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet sind.
  • OLG Koblenz, 30.04.2015 - 10 U 41/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer

    Es genügt, wenn sich die Belehrung aus dem sich auf den Versicherungsschein beziehenden Begleitschreiben ergibt (in Anknüpfung an OLG Brandenburg, Urteil vom 26. November 2014 - 11 U 98/13, [...] Rn. 14).

    Es genügt, wenn sich die Belehrung aus dem sich auf den Versicherungsschein beziehenden Begleitschreiben ergibt (OLG Brandenburg, Urteil vom 26. November 2014 - 11 U 98/13, [...] Rn. 14).

  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15

    Treuwidrigkeit eines Widerspruchs gegen den Abschluss einer

    Soweit der Kläger rügt, dass ihm der Senat - entgegen der Beweislastverteilung - eine Vorlage der übersandten Unterlagen aufgegeben habe, verkennt er die ihn treffende sekundäre Behauptungslast (vgl. insoweit OLG Brandenburg, Urt. v. 26.11.2014, 11 U 98/13, juris, Rn. 70, NJOZ 2015, 371).
  • OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16

    Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Entscheidend sind also nur der Zeitpunkt der Belehrung und die Nähe zum Versicherungsschein, um eine unmittelbare Kenntnisnahmemöglichkeit des Versicherungsnehmers zu schaffen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. November 2014 - 11 U 98/13 -, Rn. 74ff, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 11 U 107/13

    Lebensversicherungsvertrag im Altfall: Europarechtskonformität des

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21.12.2012 - 11 U 40/12, 05.11.2014 - 11 U 18/13 und 26.11.2014 - 11 U 98/13 (abrufbar bei juris und beck-online ) ebenfalls angenommen, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet sind.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages: Richtlinienkonformität des

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21.12.2012 - 11 U 40/12, 05.11.2014 - 11 U 18/13 und 26.11.2014 - 11 U 98/13 (abrufbar bei juris und beck-online ) ebenfalls angenommen, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet sind.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2015 - 11 U 119/13

    Lebensversicherung: Wirksamkeit des Widerspruchsrechts und einer

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21.12.2012 - 11 U 40/12, vom 05.11.2014 - 11 U 18/13, vom 26.11.2014 - 11 U 98/13 und vom 14.01.2015 - 11 U 112/13 ebenfalls angenommen, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet seien.
  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine

    Es genügt, wenn sich die Belehrung aus dem sich auf den Versicherungsschein beziehenden Begleitschreiben ergibt (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2014 - 11 U 98/13, juris-Rn. 14 OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2015 - 10 U 41/15, juris-Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2015 - 11 U 32/14

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des sog. Policenmodells;

    Der Senat nimmt ebenfalls in ständiger Judikatur an, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet sind (vgl. u.a. Urt. v. 21.12.2012 - 11 U 40/12, 05.11.2014 - 11 U 18/13 und 26.11.2014 - 11 U 98/13, abrufbar bei juris und beck-online ).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 11 U 110/14

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des sog. Policenmodells mit europäischem Recht;

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