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   VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93   

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VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 (https://dejure.org/1994,3027)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 (https://dejure.org/1994,3027)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 (https://dejure.org/1994,3027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a WaffG, § 47 Abs 2 WaffG, § 17 Abs 4 BJagdG, § 316 StGB
    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt - Fahreignungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 397 (Ls.)
  • DVBl 1995, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1993 - 4 L 205/92

    Fahrlässige Trunkenheitsfahrt; Trunkenheitsfahrt; Waffenrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
    Nach der "Entschärfung" des § 17 Abs. 4 Bundesjagdgesetz hat vor allem das OVG Schleswig-Holstein mit seinem Urteil vom 9. September 1993 - 4 L 205/92 - (Gewerbearchiv 1994, 124) die Diskussion über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "gemeingefährliche Straftat" in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b WaffG neu entfacht.

    Das OVG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 9. September 1993 (a.a.O.) überzeugend dargelegt, daß von den Jägern eine erhöhte Qualifikation nur in bezug auf die Sachkunde - auch in waffentechnischer Hinsicht - verlangt wird, während § 5 Abs. 2 WaffG die Zuverlässigkeit der zum Waffenbesitz Berechtigten in charakterlicher Hinsicht betrifft.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 10 S 2213/87

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
    Diese ursprünglich auf ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1984 - 20 A 2555/83 - (RdL 1984, 83) zurückgehende strafrechtliche Bestimmung des Begriffs der gemeingefährlichen Straftat hat schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 17 Bundesjagdgesetz auch in der Rechtsprechung Kritik gefunden (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 20. September 1988 - 10 S 2213/87 -, Gewerbearchiv 1989, 68; ferner Kluth, DVBl. 1990, 241).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - vor der Änderung der entsprechenden inhaltsgleichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes - mit Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 36.87 - (BVerwGE 84, 17 (19 ff.)) die Auffassung vertreten, ein Vergehen nach § 316 StGB sei eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b WaffG:.
  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 C 21.93

    Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit - Vereinbarkeit der Regelvermutung des §

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
    Eine alsbaldige Klärung der durch diese Entscheidung aufgeworfenen Zweifelsfragen durch das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zu erwarten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht das in dieser Sache anhängig gewesene Revisionsverfahren mit Beschluß vom 14. Februar 1994 - 1 C 21.93 - eingestellt und das zitierte Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 9. September 1993 für wirkungslos erklärt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1984 - 20 A 2555/83
    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
    Diese ursprünglich auf ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1984 - 20 A 2555/83 - (RdL 1984, 83) zurückgehende strafrechtliche Bestimmung des Begriffs der gemeingefährlichen Straftat hat schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 17 Bundesjagdgesetz auch in der Rechtsprechung Kritik gefunden (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 20. September 1988 - 10 S 2213/87 -, Gewerbearchiv 1989, 68; ferner Kluth, DVBl. 1990, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Das der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde zugrunde liegende - eingeschränkt - positive medizinisch-psychologische Gutachten über die Kraftfahreignung trägt zur Widerlegung der waffenrechtlichen Regelvermutung jedenfalls dann nichts bei, wenn es - wie vorliegend - nicht gerade auf besondere Umstände der Tat gestützt ist (a.A. Hess. VGH, Urteil vom 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, RdL 1995, 67 ).
  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT;

    Insoweit kann hier dahingestellt bleiben, ob beispielsweise die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG, die anzunehmen ist, wenn eine Person wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat - wie einer Trunkenheitsfahrt - zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde, durch ein positives medizinisch-psychologisches-Gutachten über die Kraftfahreignung entkräftet werden kann (bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -, RdL 1995, 67; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, VBlBW 2007, 315; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 14. September 2007 - 8 K 570/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil, vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 -, NVwZ-RR 2009, 259).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH, U. v. 28.3.1995 - 11 UE 1283/93 -, VRS 90, 471; U. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, DVBl 1995, 380; offen gelassen im B. v. 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324) zu der bis zum 31.3.2003 geltenden Regelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) WaffG a.F.) vertretene Auffassung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten sei bei der Prüfung, ob Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen, zu berücksichtigen und könne im Einzelfall die Regelvermutung widerlegen, macht sich der Senat nicht zu eigen.
  • VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr -

    Die insbesondere seit der Änderung des § 17 Abs. 4 Bundesjagdgesetz durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) umstrittene Frage, ob eine einmalige Verurteilung wegen eines Vergehens nach § 316 StGB die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b Waffengesetz begründet, läßt der Senat - wie in seinem Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 - dahinstehen.

    Dieses dem Kläger günstige medizinisch-psychologische Fahreignungsgutachten ist von Behörden und Gerichten bei der Prüfung, ob (noch) Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betroffenen bestehen, zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -).

  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

    Die wohl gegenteilige Auffassung des HessVGH (vgl. Urt. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, RdL 1995, 67) überzeugt demgegenüber nicht.
  • VG Kassel, 10.01.2001 - 2 G 3151/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 97, 245) und andere Obergerichte (OVG Schleswig-Holstein, GewArch 1994, S. 124; HessVGH, Urteil vom 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -), der sich der Kammer anschließt, sind jedoch zur Klärung der Frage, ob ein Jagdscheininhaber gegenüber anderen Personen in waffenrechtlicher Hinsicht privilegiert ist, die Entstehungsgeschichte der entsprechenden Vorschriften ebenso zu berücksichtigen, wie Sinn und Zweck der Regelungen.

    Im Ergebnis begünstigt mithin die " Entschärfung" des Bundesjagdgesetzes den Antragsteller nur insoweit, als er im Gegensatz zur früheren Rechtslage im Besitz des Jagdscheins trotz der strafrechtlichen Verurteilung verbleiben kann, es sei denn, sonstige Gründe sprechen auch gegen seine jagdrechtliche Zuverlässigkeit (vgl. dazu auch HessVGH, Urteil vom 22.11.1994 a. a. O.).

  • VG Kassel, 30.07.2004 - 2 G 1811/04
    Und es bedarf in diesem Zusammenhang auch keiner Entscheidung, ob ein dem Betroffenen positives medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten regelmäßig oder im Einzelfall (so HessVGH, Urteil vom 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -) oder nur in Ausnahmefällen bei Hinzutreten weiterer Umstände (so VG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.1999 - 6 K 914/98 -, juris) die Regelvermutung zu widerlegen geeignet ist.
  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
    Soweit der Kläger vorträgt, die Trunkenheitsfahrt sei allein auf die zum damaligen Zeitpunkt bestandene Alkoholproblematik, die er aber durch eine dauerhafte Abstinenz überwunden habe, zurückzuführen, kann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht entkräftet werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, juris Rn. 10; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 14. September 2007 - 8 K 570/07 -, juris Rn. 21; in diese Tendenz auch VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 B 2306/16 - juris 22; a.A. aber (noch) VGH Kassel, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -, juris Rn. 35 f.; offen gelassen VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 6. November 2006 - 4 K 1745/06 -, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - 20 A 1523/03
    Angesichts dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Auffassung des VGH Kassel (Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -), ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten könne die Regelvermutung im Einzelfall widerlegen, jedenfalls dann nicht zu folgen, wenn das positive Gutachten - wie vorliegend - nicht gerade auf besondere Umstände der Tat gestützt ist; die Durchbrechung der Regelvermutung durch ein spätere Entwicklungen lediglich im Hinblick auf einen konkreten Handlungsbereich beurteilendes Gutachten entspricht nicht dem Sinn und Zweck des in § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG (a.F.) zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bestrebens, normative Vorgaben für die regelmäßige Behandlung des etwa mit dem Fahrerlaubnisrecht in sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht gleichgelagerten Bereichs des Waffenrechts zu machen.
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