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   VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3975
VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten - Sichtbarkeit des Parkausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Soweit sich der Kläger zur Begründung dieser Auffassung auf die Kommentarstelle bei Jagusch-Hentschel (Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 12 StVO, Rdnr. 60) und ergänzend auf die dort in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) beruft, vermag das seinem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß die von Jagusch-Hentschel insoweit zur Begründung seiner Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (a. a. O.) eine derartige ausschließliche pauschale Aussage nicht enthält.

    "Der Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) kann im übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zur Zulassung der Berufung führen.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Dieser vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.03.1992 (NJW 1992, 2442 = VBlBW 1992, 348) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. September 1993 - 11 TE 1488/93 - angeschlossen und dazu (auf S. 4 des amtlichen Umdrucks) folgendes ausgeführt:.

    Es hat insbesondere zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VBlBW 1992, 348 = NJW 1992, 2442) angenommen, daß die hier maßgebliche Bestimmung des § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO das Auslegen eines speziellen Parkausweises bei Inanspruchnahme eines Schwerbehindertenparkplatzes verlange, die gut lesbare Auslegung des Parkausweises im Fahrzeug der Rechtssicherheit diene und damit ermöglicht werde, daß für den wirklich berechtigten Schwerbehinderten der für ihn vorgesehene Parkraum frei bleibe.".

  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 2521/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 - (NVwZ 1987, 910 f.) und seither in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß für die Freihaltung von Parkraum für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde bzw. für die Schaffung besonders privilegierter Parkplätze für diesen Personenkreis ein besonderes und gewichtiges öffentliches Interesse spricht, zu dessen Durchsetzung insbesondere in stark frequentierten großstädtischen Innenstadtbereichen zu dem Mittel des Abschleppens verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Wege der unmittelbaren Ausführung in der Regel auch schon dann gegriffen werden darf, wenn der Verkehrsverstoß nur von kurzer Dauer ist.
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