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   OLG Hamm, 27.11.2012 - II-11 UF 250/12   

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https://dejure.org/2012,43042
OLG Hamm, 27.11.2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Rückführung eines Kindes wegen schwerwiegender Beeinträchtigungen des Kindeswohls; Anforderungen an die Feststellung des entgegenstehenden Kindeswillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 13 Abs. 2
    Versagung der Rückführung eines Kindes wegen schwerwiegender Beeinträchtigungen des Kindeswohls; Anforderungen an die Feststellung des entgegenstehenden Kindeswillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zwangsweise nach Deutschland verbrachten Kinder

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei zurückkehren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung einer Rückführung nur bei ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kindeswohles

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinder sollen zum Vater in die Slowakei zurück

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei zurückkehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 580
  • FamRZ 2013, 1238
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 06.07.2010 - 41615/07

    NEULINGER ET SHURUK c. SUISSE

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der sogenannten Neulinger-Entscheidung des EGMR (Entscheidung vom 6. Juli 2010, Nr. 41615/07).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Eine Prüfung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sieht das HKÜ im Rahmen des Art. 13 bereits vor (vgl. auch OLG Stuttgart, 17 UF 150/11, Entscheidung vom 22.06.2011,- iuris-).
  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Rückführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

    Die Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 HKÜ enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Kindeswillens (BVerfG FamRZ 1999, 1053; siehe zu dieser Entscheidung auch Niemeyer, FuR 1999, 362; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 1238; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689; OLG Celle FamRZ 1995, 955; Niethammer-Jürgens, DAVorm 2000, 1071; Weitzel, DAVorm 2000, 1059).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2023 - 17 UF 205/23
    Nachdem es sich bei Art. 13 Abs. 2 HKÜ um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, ist ein etwaiges "Widersetzen" eines Kindes positiv festzustellen (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580; Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, U 223), d.h. es muss mit Gewissheit feststehen, dass die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 HKÜ vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den

    Auch die von der Mutter angeführte Rückgabe des Kindes durch den Vater nach den Umgangskontakten kann nicht als Genehmigung verstanden werden (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2019 - 17 UF 198/19

    Internationale Kindesentführung: Rückgabeanordnung trotz Ablehnung einer Rückkehr

    Insbesondere ist im Einzelfall, auch unter Berücksichtigung der Äußerungen des Kindes im ersten Rechtszug, positiv durch das Gericht festzustellen, ob der Wille des Kindes, das sich gegen eine Rückführung ausspricht, autonom und unabhängig vom Willen des entführenden Elternteils gebildet wurde (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 LS 2).

    bb) Allerdings bestehen zumindest gewisse Anhaltspunkte dafür, dass der zweifellos vorhandene Wille des Kindes, in Deutschland zu bleiben, nicht völlig "unabhängig vom Willen des entführenden Elternteils gebildet wurde" (Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).

  • OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 3 S. 1 HKÜ

    Ein "Widersetzen" des Kindes muss positiv festgestellt werden können (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 vgl. auch Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 17 UF 37/17

    Internationale Kindesentführung: Rückführung trotz Begründung eines neuen

    Ein "Widersetzen" des Kindes muss positiv festgestellt werden können (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 vgl. auch Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).
  • AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19

    Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager

    Eine Prüfung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sieht das HKÜ im Rahmen des Art. 13 bereits vor (OLG Hamm FamFR 2013, 143; Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, 2013, Seite 1260; vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2012, 238).
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