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   OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6236
OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08 (https://dejure.org/2008,6236)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.2008 - 11 UF 519/08 (https://dejure.org/2008,6236)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 11 UF 519/08 (https://dejure.org/2008,6236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Unterhaltsbedarfs eines volljährigen studierenden Kindes; Anspruch auf Übernahme von Studiengebühren; Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 1360 Satz 1; ; BGB § 1607 Abs. 2; ; BGB § 1607 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1609 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Unterhaltsbedarfs eines volljährigen studierenden Kindes; Anspruch auf Übernahme von Studiengebühren; Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Studiengebühren sind Mehrbedarf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Studiengebühren als Mehrbedarf

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Volljährigenunterhalt: Studiengebühren sind Mehrbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1153
  • FamRZ 2009, 1682
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2006, 683) ein nach der Scheidung geborenes Kind die ehelichen Verhältnisse prägt, dann ist erst recht ein bereits vor Eheschließung geborenes Kind eheprägend.
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Dem Ehegatten muss daher ein Mindestbedarf bleiben (BGH FamRZ 2003, 860, 865; Wendl/Staudigl, § 3 Rdn. 79).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2008 (Az. XII ZR 126/06, FamRZ 2008, 2104, 2106).
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen Schülers - Teilweise Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08
    Dem Beklagten ist darin zuzustimmen, dass der Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens verbleiben muss (BGH FamRZ 2004, 24).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 UF 97/12

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Studierendenschafts- und Sozialbeiträge als

    Soweit das OLG Koblenz in der Entscheidung vom 23.12.2008 (11 UF 519/08) in den Semesterbeiträgen einen zusätzlich zum Regelunterhalt zu zahlenden Mehrbedarf gesehen hat, überzeugt dies nicht, weil dort nicht zwischen Studiengebühren und Semesterbeiträgen differenziert wird.
  • BFH, 17.12.2009 - VI R 63/08

    Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

    Ausbildungsunterhalt i. S. von § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - zu dem wie im Streitfall auch Studiengebühren gehören können (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23. Dezember 2008 11 UF 519/08, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 1153) - ist kein atypischer Unterhaltsaufwand.
  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten

    Die Übernahme von Schulgeld wie auch von Studiengebühren stellt einen typischen Unterhaltsaufwand dar (so auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 VI R 63/08, BFHE 227, 487, BStBl II 2010, 341), zum Ausbildungsunterhalt i.S. von § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehören auch Studiengebühren (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23. Dezember 2008  11 UF 519/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 1153).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Ist der Unterhaltsschuldner arbeitslos und bezieht er lediglich Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, so hat er sich zumindest um einen Nebenerwerb zu bemühen, durch den ihm ein zusätzliches Einkommen im Rahmen der Anrechnungsvorschriften verbleibt (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 330; OLG Schleswig, OLGR 2009, 367).
  • OLG Naumburg, 28.01.2010 - 8 UF 160/09

    Trennungsunterhalt: Ermittlung der bereinigten Nettoeinkommen der Parteien und

    Unerheblich ist es auch, dass der Beklagte - vom Monat Juni 2009 abgesehen - keine Unterhaltszahlungen an J. B. geleistet hat (vgl. OLGR Koblenz 2009, 367).
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