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   OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06   

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https://dejure.org/2007,2868
OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsrechtliche Behandlung einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung; Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum; Ermöglichung einer geleitenden Umstellung auf die durch Beendigung eines Arbeitsverhältnisses veränderten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abfindungszahlung aus Arbeitsverhältnis - unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abfindungszahlung aus Arbeitsverhältnis - unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1579 Ziff. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1573 Abs. 2 § 1579 Ziff. 7
    Zur Berücksichtigung einer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Zurechnung fiktiver Einkünfte der Unterhaltsberechtigten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindung und Sicherung des geschuldeten Unterhalts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Sicherung des geschuldeten Unterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch des Ehegatten kann bei Verschwendung des Vermögens entfallen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Einkommensermittlung und Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1218
  • FamRZ 2007, 1818 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 20/04

    Anrechnung von Abfindungen beim Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Der Beklagte beruft sich demgegenüber auf eine Entscheidung des OLG Köln, wonach der bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle nicht verbrauchte Teil einer Abfindung unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten sei (OLG Köln, FamRZ 2005, S. 211; zustimmend Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Auflage, Rdnr. 794; anders: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1, Rdnr. 16).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80

    Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung dem Unterhalt der Familie und ist im Rahmen der bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen gebotenen sparsamen Wirtschaftsführung für die Zwecke der Unterhaltsbemessung als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen; sie dient dazu, trotz der Verlustes des bisherigen Arbeitsplatzes eine gewisse Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten (BGH, FamRZ 1982, S. 250, 252 und FamRZ 87, S. 359, 360).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85

    Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung dem Unterhalt der Familie und ist im Rahmen der bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen gebotenen sparsamen Wirtschaftsführung für die Zwecke der Unterhaltsbemessung als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen; sie dient dazu, trotz der Verlustes des bisherigen Arbeitsplatzes eine gewisse Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten (BGH, FamRZ 1982, S. 250, 252 und FamRZ 87, S. 359, 360).
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