Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der grunderwerbsteuerlichen Einordnung eines bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags tatsächlich unbebauten Grundstücks als bebautes Grundstück; Annahme eines einheitlichen Vertragswerks bei Übertragung mehrerer Funktionen i.R.d. Veräußerung eines zu ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Maklerkosten und Aufspaltung eines Bauwerkvertrags in Einzelverträge mit Subunternehmern des Bauunternehmens; deutsche Grunderwerbsteuer keine Sonderumsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Maklerkosten und Aufspaltung eines Bauwerkvertrags in Einzelverträge mit Subunternehmern des Bauunternehmens - deutsche Grunderwerbsteuer keine Sonderumsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1991
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.01.2002 - II R 16/00
Kauf eines Grundstücks im Zustand der Bebauung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Insbesondere nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 16. Januar 2002, II R 16/00, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 431, reiche allein die Bindung des Erwerbers an eine bestimmte Bebauung des Grundstücks für sich genommen nicht aus, wenn nicht diese gegenüber der zur Gebäudeerrichtung verpflichteten Veräußererseite bestehe.Nach den vom BFH insbesondere in seinem Urteil vom 16. Januar 2002 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen sei die Voraussetzung für einen einheitlichen Vertragsgegenstand "bebautes Grundstück" nicht erfüllt, weil weder der Grundstücksverkäufer noch ein mit diesem verbundener Dritter mit ihnen - den Antragstellern - einen Vertrag über die Errichtung des Bauwerks geschlossen habe.
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4414/05
Die doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Der Senat schließt sich vielmehr den überzeugenden Ausführungen des FG Münster in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 (Az.: 8 K 4414/05 GrE; [...]) an. - EuGH, 08.07.1986 - 73/85
Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Abgesehen davon, dass der EuGH in seinem Urteil vom 8. Juli 1986 (Rechtssache 73/85, Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 297) die deutsche Grunderwerbssteuer nicht als Sonderumsatzsteuer angesehen hat, teilt der Senat nicht die Auffassung des Niedersächsischen FG, dass die neuere Rechtsprechung des EuGH möglicherweise eine andere Beurteilung der Rechtslage rechtfertigt.
- BFH, 27.10.2004 - II R 12/03
Erwerb eines Hausbausatzes vom Grundsücksverkäufer
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Dies erfordert neben dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages auch den Abschluss eines Bauvertrages mit der Veräußererseite; diese muss zivilrechtlich zur Übereignung und Bebauung verpflichtet sein (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2004, II R 12/03, BStBl. II 2005, 220 m.w.N.). - BFH, 16.07.2003 - IX B 60/03
Sonderabschreibungen auf Anzahlungen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH, Beschluss vom 16. Juli 2003, IX B 60/03, BStBl. II 2003, 945). - BFH, 28.07.1993 - II R 66/90
Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Ob ein unbebautes Grundstück in diesem Zustand oder mit noch zu errichtendem Gebäude zum Erwerbsgegenstand gemacht worden ist, bestimmt sich dabei nach dem Gesamtinhalt der Verträge und allen Begleitumständen (BFH, Urteil vom 28. Juli 1993, II R 66/90, BFH/NV 1994, 339). - BFH, 02.03.2006 - II R 39/04
Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei einem dem …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Zum einen ist festzustellen, dass die erforderliche Bindung der Antragsteller an die Bebauung des erworbenen Grundstücks zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorlag, weil die Antragsteller zuvor am ... bereits einen Bauwerkvertrag mit der C geschlossen hatten (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 2. März 2006, II R 39/04, BFH/NV 2006, 1880). - FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Der Senat ist an einer Entscheidung nicht gehindert, obwohl das Niedersächsische FG durch Beschluss vom 2. April 2008 (Az.: 7 K 333/06) dem Europäischem Gerichtshof - EuGH - die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob die Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen gegen das europarechtliche Mehrbelastungsverbot verstoße (Deutsches Steuerrecht - DStR - 2008, 869). - BFH, 02.03.2006 - II R 47/04
GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Abgesehen davon, dass die Annahme einer Zusammenarbeit zwischen B und C aus einer Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen gerichtsbekannt ist und auch im Streitfall der Lebenserfahrung entspricht, kommt es angesichts der engen gesellschaftsrechtlichen Verflechtung nicht auf das Kriterium eines abgestimmten Verhaltens zwischen B und C an (vgl. BFH, Urteil vom 2. März 2006, II R 47/04, BFH/NV 2006, 1509;… Boruttau, GrEStG, 16. Auflage, § 9 Tz. 165). - BFH, 13.08.2003 - II R 52/01
GrEStG - einheitlicher Erwerbsgegenstand
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08
Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, müssen diese aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (BFH, Urteil 13. August 2003, II R 52/01, BFH/NV 2004, 636).