Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25812
OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,25812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,25812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,25812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 2 GWB, § 128 Abs 3 S 6 GWB
    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer; Ermessensnichtgebrauch hinsichtlich § 128 Abs. 3 S. 6 GWB bei frühzeitiger Erledigung des Verfahrens; keine eigene Festsetzungsbefugnis des Vergabesenats bei Ermessensnichtgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert eines Vergabenachprüfungsverfahrens; Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 2; GWB § 128 Abs. 3 S. 6
    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer; Ermessensnichtgebrauch hinsichtlich § 128 Abs. 3 S. 6 GWB bei frühzeitiger Erledigung des Verfahrens; keine eigene Festsetzungsbefugnis des Vergabesenats bei Ermessensnichtgebrauch

  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 2 ; GWB § 128 Abs. 3 S. 6
    Gegenstandswert eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für die Gebührenfestsetzung ist der Wert des Antragstellerangebots maßgeblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vergabekammer kann zur Gebührenfestsetzung auf Gebührentabellen zurückzugreifen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Demnach ist für die Bestimmung des Bruttoauftragswert i.S.d. § 50 Abs. 2 GKG auf die "Summe des Angebots" abzustellen "das der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren eingereicht hat, weil er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will" (vgl. BGH Beschluss vom 18.3.2014, Az: X ZB 12/13 - zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es für die Schätzung des Auftragswertes sachgerecht sein, die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH NZBau 2011, 629, 630; vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187, BGH 18.3.2014, Az X ZB 12/13 - zitiert nach juris Rd. 9).

    Von einem fehlendem Gesamtpreis im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist jedoch dann nicht auszugehen, wenn Angebotspreise für einen konkreten Zeitraum abgegeben wurden und nur die im Fall der Zuschlagserteilung tatsächlich anfallende Höhe nicht exakt feststeht (BGH Beschluss vom 18.3.2014, Az X ZB 12/13).

    Allein der Umstand, dass nach Zuschlagserteilung der Abschluss eines sog. Verkehrsvertrags mit leistungsbezogenen Entgelten - abhängig vom konkreten Leistungsumfang - erfolgen sollte, führt nicht dazu, im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV von einer fehlenden Gesamtpreisangabe auszugehen (vgl. BGH NZBau 2014, 452, 454).

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Die gegen die Festsetzung der Gebühr gerichtete sofortige Beschwerde ist gem. §§ 116, 117, 128 Abs. 1 S. 2 GWB, § 22 I VwKostG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187; Senat, Beschluss vom 16.5.2000, Az 11 Verg 1/99).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es für die Schätzung des Auftragswertes sachgerecht sein, die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH NZBau 2011, 629, 630; vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187, BGH 18.3.2014, Az X ZB 12/13 - zitiert nach juris Rd. 9).

    Die Entscheidung ergeht - entsprechend einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 3 GKG - gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (vgl. BGH NZBau 2012, 186, 188).

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Ebenso wie im Rahmen von § 50 Abs. 2 GKG ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag auf die Lose zu beziehen, an deren Erbringung der Antragsteller ein mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgtes Interesse hat (BGH NZBau 2011, 629, 630).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es für die Schätzung des Auftragswertes sachgerecht sein, die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH NZBau 2011, 629, 630; vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187, BGH 18.3.2014, Az X ZB 12/13 - zitiert nach juris Rd. 9).

    Das Vergabeverfahren befasste sich auch nicht mit einem nicht näher konkretisierbaren Auftrag in "fernerer Zukunft" (BGH NZBau 2011, 629, 630).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 8/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Voraussetzung ist insoweit, dass die Gebührentabelle nicht als starre Regelung, sondern als Richtlinie angesehen wird und die Vergabekammer ihr Ermessen dadurch ausübt, dass sie Besonderheiten des Einzelfalles durch Zu- oder Abschläge Rechnung trägt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 04.06.2008, Az. 11 Verg 8/07, zitiert nach BeckRS 2008, 20399).

    Da keine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, ist der Vergabesenat jedoch nicht berechtigt, seine Erwägungen an die Stelle der Vergabekammer zu stellen (Senat Beschluss vom 4.6.2008, 11 Verg 8/07).

  • OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Soweit das OLG Jena (NZV 2012, 386, 389) eine eigene Kompetenz zur Ermessenausübung im Fall des Vorliegens eines Ermessensnichtgebrauchs angenommen hat, liegt keine nähere Begründung vor.
  • VK Hamburg, 18.09.2003 - VgK FB 4/03

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Nach einem Beschluss der Vergabekammer Hamburg kann von der Erhebung von Verfahrenskosten aus Billigkeitsgründen sogar vollständig abgesehen werden, wenn das Nachprüfungsverfahren ohne mündliche Verhandlung beendet wird (Beschluss vom 18.09.2003, Az VgK FB 4/03, zitiert nach BeckRS).
  • VK Sachsen, 17.06.2003 - 1/SVK/050-03

    Keine Verfahrenskosten bei falscher Benennung der Nachprüfungsstelle!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen sprach sich dafür aus, nach Antragsrücknahme vor der mündlichen Verhandlung eine weitere Halbierung der Gebühr, mithin Festsetzung eines Viertels, auszusprechen (Beschluss vom 05.06.2003, Az. 1/SVK/050-03 zitiert nach BeckRS 2004, 00438).
  • VK Saarland, 18.12.2009 - 3 VK 02/09

    Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Entsprechend hat etwa die 3. VergabeK des Saarlandes in einer vergleichbaren Konstellation eine Gebühr in Höhe eines Viertels der vollen Gebühr für angemessen angesehen (Beschluss vom 18.12.2009, Az. 3 VK 02/2009).
  • VK Sachsen, 14.11.2003 - 1/SVK/143-03

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    In einem weiteren Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 14.11.2003 (Az. 1 SVK/134 /03, zitiert nach BeckRS 2004, 3972) nahm diese sogar eine noch weitergehende Reduzierung der nach Rücknahme des Antrags zunächst halbierten Gebühr aus Billigkeitsgründen vor.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04

    Reduzierung der Gebühr aus der Gebührenstaffel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
    Ein völliges Absehen von der Erhebung von Gebühren kann etwa in Betracht kommen, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand erforderlich geworden war (Saarländisches OLG, Beschluss vom 26.11.2004, Az. 1 Verg 7/04; BayOblG, Beschluss vom 6.6.2002, Az Verg 12/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.5.2004, Az VII-Verg 23/04; Weyand ebenda § 128 Rd. 121).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2004 - 1 Verg 7/04

    Absehen von der Erhebung der Gebühr

  • VK Hessen, 12.05.2014 - 69d-VK-12/14
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 15 Verg 2/17

    Oberflächenabdichtung - Vergabeverfahren: Ausschluss eines unverschlüsselt

    Die von der Vergabekammer für ihre Gebührenfestsetzung zugrunde gelegte Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes ist vielmehr in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG auf den Bruttoauftragswert im Sinne des Angebotspreises des Antragstellers ausgerichtet, so dass dieser bei einer Bemessung der Gebühr aufgrund der Tabelle maßgeblich ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14 - openJur, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Grundsätzlich ist, wenn ein Antragsteller im Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben hat, in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise bei der Streitwertbestimmung nach § 50 Abs. 2 GKG der geschätzte Bruttoauftragswert der zutreffende Anknüpfungspunkt für die Gebührenbestimmung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Für die Berechnung des (sowohl für die Gebühren als auch für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen) Auftragswertes ist vorliegend § 3 VgV, insbesondere § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10, bei juris Rn. 80; BGH, Beschluss vom 19.07.2011, X ZB 4/10, bei juris Rn. 4; OLG München, Beschluss vom 15.10.2012, Vergabe 18/12, bei juris Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 12.08.2008, Vergabe 6/08, bei juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2014, 11 Verg 3/14, bei juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht