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   OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7375
OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01 (https://dejure.org/2001,7375)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2001 - 11 W 12/01 (https://dejure.org/2001,7375)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2001 - 11 W 12/01 (https://dejure.org/2001,7375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Greifbare Gesetzeswidrigkeit" als Voraussetzung für eine ausserordentliche Beschwerde; Zulässigkeit einer ausserordentlichen Beschwerde in Ausnahmefällen krassen Unrechts; Unzulässige Stattgabe in einem selbständigen Beweisverfahrens als krasses Unrecht mit einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren: Stattgebender Beschluß unanfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfechtung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1727
  • BauR 2001, 1143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Soweit ersichtlich, bestehen in der eher spärlichen Rechtsprechung und Literatur hierzu aber allein deswegen keine Bedenken gegen die Verwertung dieses Ergebnisses (vgl. Peters aaO S. 157 m.N.; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1727 f.).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Die Ergebnisse einer trotz unzulässiger Ausforschung durchgeführten Beweisaufnahme bleiben verwertbar, da der materiellen Gerechtigkeit insoweit der Vorrang gegenüber der korrekten Behandlung prozessualer Zulässigkeitsfragen gebührt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2001 - 11 W 12/01, BauR 2001, 1143, juris Rn. 8; Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO, 3. Aufl., Rn. 272a).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Ein stattgebender Beschluss begründet keine titulierten Verpflichtungen des Beweisgegners und versagt diesem auch keine ihm von der Zivilprozessordnung eingeräumten eigenen prozessualen Ansprüche (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2001 - 11 W 12/01, NJW-RR 2001, 1727).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 14 U 25/06

    GmbH; Insolvenzverfahren: Anspruch auf Feststellung von Forderungen zur

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Literatur steht aber auch das Vorliegen eines derartigen Verstoßes gegen prozessrechtliche Vorschriften der Verwertung des Beweisergebnisses nicht entgegen (vgl. ausführlich BGH NJW 2006, S. 1657, 1659, Rdnr. 23; OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, S. 1727; Zöller/Greger aaO § 286 Rdnr. 15 c m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit eines einem Antrag auf

    Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob der der Erweiterung der Beweisanordnung zugrunde liegende Antrag zulässig war (KG, BauR 2006, 149; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2001, 1143).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 64/10

    Versagung eines Rechtsbehelfs gegen eine das selbstständige Beweisverfahren

    Ein stattgebender Beschluss begründet keine titulierten Verpflichtungen des Beweisgegners und versagt diesem auch keine ihm von der Zivil6 prozessordnung eingeräumten eigenen prozessualen Ansprüche (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2001 - 11 W 12/01, NJW-RR 2001, 1727 Rn. 4 ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07

    Gewerbemietvertrag: Vergütung des Mieters für Modernisierungs- und

    Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

    Rechtlich ist das Berufungsvorbringen verfehlt, da das Ergebnis einer Beweisaufnahme bei der Tatsachenfeststellung zu berücksichtigen ist, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar selbst dann, wenn es sich um das Ergebnis eines unzulässig beantragten Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

  • KG, 03.06.2010 - 12 U 40/10

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit

    Soweit ersichtlich, bestehen in der eher spärlichen Rechtsprechung und Literatur hierzu aber allein deswegen keine Bedenken gegen die Verwertung dieses Ergebnisses (vgl. Peters aaO S. 157 m.N.; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1727 f.).
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