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   OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11   

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https://dejure.org/2011,8690
OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11 (https://dejure.org/2011,8690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2011 - 11 W 15/11 (https://dejure.org/2011,8690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 11 W 15/11 (https://dejure.org/2011,8690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wird die geforderte Unterlassungserklärung zu sehr eingegrenzt, droht die einstweilige Verfügung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG, § 91a ZPO
    Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr bei vorangegangenen Verstößen gegen die Buchpreisbindung entfallen lässt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfall der Wiederholungsgefahr durch eine ausdrücklich auf einen konkreten Buchtitel i.R.e. Testkaufs beschränkte Unterwerfungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchPrG § 5; BuchPrG § 9; ZPO § 91a
    Anforderungen an den Inhalt einer Unterlassungserklärung hinsichtlich Verstößen gegen die Buchpreisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Verstoß gegen Buchpreisbindung darf die Unterlassungserklärung nicht auf den abgemahnten Titel beschränkt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall von Wiederholungsgefahr bei beschränkter Unterlassungserklärung wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit von abzugebenden Unterlassungserklärungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 856 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 338
  • ZUM 2012, 403
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unter-werfungserklärung im Allgemeinen nicht allein auf genau identische Verletzungs-formen, sondern auf alle kerngleichartige Handlungen [vgl. BGH GRUR 1996, 290 (291) - Wegfall der Wiederholungsgefahr I].
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    Dabei können zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung auch nachträgliche Äußerungen herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung abgibt [BGH GRUR 1998, 483 (485) - Der M.-Markt packt aus; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8 Rn. 14; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 1.123].
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    7 Eine Unterlassungserklärung muss so klar und eindeutig bestimmt sein, dass ernst-hafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können [BGH WRP 1996, 284 (285) - Wegfall der Wiederholungsgefahr II], wobei Zweifel zu Lasten des Schuldners gehen.
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    Die Auslegung einer Vertragsstrafen-verpflichtungserklärung richtet sich nach den allgemein für die Auslegung von Willenserklärungen gültigen Regeln; eine unmittelbare Heranziehung der restriktiven Grundsätze, wie sie für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlas-sungstitels im Hinblick auf dessen Vollstreckbarkeit entwickelt worden sind, kommt nicht in Betracht, weil einer Unterwerfungserklärung der Charakter eines vollstreck-baren Titels fehlt [BGH NJW-RR 1991, 1318 (1319) - Preisvergleichsliste].
  • OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
  • OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14

    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14

    Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13

    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
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