Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wird die geforderte Unterlassungserklärung zu sehr eingegrenzt, droht die einstweilige Verfügung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG, § 91a ZPO
Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr bei vorangegangenen Verstößen gegen die Buchpreisbindung entfallen lässt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfall der Wiederholungsgefahr durch eine ausdrücklich auf einen konkreten Buchtitel i.R.e. Testkaufs beschränkte Unterwerfungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BuchPrG § 5; BuchPrG § 9; ZPO § 91a
Anforderungen an den Inhalt einer Unterlassungserklärung hinsichtlich Verstößen gegen die Buchpreisbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bei Verstoß gegen Buchpreisbindung darf die Unterlassungserklärung nicht auf den abgemahnten Titel beschränkt werden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Wegfall von Wiederholungsgefahr bei beschränkter Unterlassungserklärung wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung
- buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)
Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bestimmtheit von abzugebenden Unterlassungserklärungen
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.02.2011 - 11 O 45/10
- OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 856 (Ls.)
- GRUR-RR 2011, 338
- ZUM 2012, 403
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unter-werfungserklärung im Allgemeinen nicht allein auf genau identische Verletzungs-formen, sondern auf alle kerngleichartige Handlungen [vgl. BGH GRUR 1996, 290 (291) - Wegfall der Wiederholungsgefahr I]. - BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Dabei können zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung auch nachträgliche Äußerungen herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung abgibt [BGH GRUR 1998, 483 (485) - Der M.-Markt packt aus; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8 Rn. 14; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 1.123]. - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
7 Eine Unterlassungserklärung muss so klar und eindeutig bestimmt sein, dass ernst-hafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können [BGH WRP 1996, 284 (285) - Wegfall der Wiederholungsgefahr II], wobei Zweifel zu Lasten des Schuldners gehen.
- BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89
Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Die Auslegung einer Vertragsstrafen-verpflichtungserklärung richtet sich nach den allgemein für die Auslegung von Willenserklärungen gültigen Regeln; eine unmittelbare Heranziehung der restriktiven Grundsätze, wie sie für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlas-sungstitels im Hinblick auf dessen Vollstreckbarkeit entwickelt worden sind, kommt nicht in Betracht, weil einer Unterwerfungserklärung der Charakter eines vollstreck-baren Titels fehlt [BGH NJW-RR 1991, 1318 (1319) - Preisvergleichsliste]. - OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35]. - OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06
Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
- OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16
Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund
Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36). - OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden …
Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707). - OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer …
Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707). - OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der …
Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).