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   OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09   

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https://dejure.org/2009,573
OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09 (https://dejure.org/2009,573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2009 - 11 W 21/09 (https://dejure.org/2009,573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 11 W 21/09 (https://dejure.org/2009,573)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    § 101 Abs. 9 UrhG bildet einen Erlaubnistatbestand nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten und nicht für die allein aufgrund der Verpflichtung zur Speicherung nach § 113a TKG gespeicherten Daten. Zum Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1, Abs. 2 UrhG.

  • damm-legal.de

    §§ 101 UrhG; 113a, 96 TKG
    Ein Provider darf die Daten aus seiner Vorratsdatenspeicherung nicht für urheberrechtliche Auskunftsansprüche zu Lasten eines Filesharers verwenden

  • openjur.de

    § 101 UrhG; §§ 96, 113a TKG

  • Justiz Hessen

    § 96 TKG, § 113a TKG, § 101 Abs 9 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse: Reichweite der Auskunftspflicht eines Internet-Serviceproviders über gespeicherte Daten

  • Telemedicus

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

  • Telemedicus

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

  • webshoprecht.de

    Auskunftsanspruch anhand der IP-Adresse bei angeblichen Rechtsverletzungen

  • JurPC

    § 101 Abs. 9 UrhG datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand?

  • Wolters Kluwer

    (Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse: Reichweite der Auskunftspflicht eines Internet-Serviceproviders über gespeicherte Daten)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urheberrechtsverletzung über Internet-Tauschbörse

  • kanzlei.biz

    Auskunft nur über Verkehrsdaten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 96, 113a TKG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestands i. S. d. § 101 Abs. 9 UrhG i. V. m. § 96 TKG; § 113 a TKG

  • Judicialis

    TKG § 96; ; TKG § 113 a; ; UrhG § 101 Abs. 9

  • kanzlei.biz

    Auskunft nur über Verkehrsdaten

  • tu-darmstadt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 96; TKG § 113a; UrhG § 101 Abs. 9
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Auskunfterteilung über die Verwendung von Verkehrsdaten durch einen Internetprovider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 2 UrhG
    Zum "gewerblichen Ausmaß” des Filesharings nach § 101 Abs. 2 UrhG

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung: Access Provider und § 101 Abs. 9 UrhG

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe von Daten, die aufgrund Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Rückgriff auf Vorratsdaten eines Access-Providers für urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

  • heise.de (Pressebericht)

    Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben

  • heise.de (Pressebericht, 07.06.2009)

    Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Auskunfterteilung über die Verwendung von Verkehrsdaten durch einen Internetprovider

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss IP-Adresse an Rechteinhaber nicht herausgeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung des Internetproviders zur Herausgabe von IP-Adressen

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

Besprechungen u.ä.

  • wbs-law.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1205
  • GRUR-RR 2009, 296
  • MMR 2009, 542
  • MIR 2009, Dok. 245
  • ZUM 2009, 639
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
    b) Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dieser klar geäußerte Wille des Gesetzgebers ist im Gesetzeswortlaut hinreichend zum Ausdruck gekommen und daher, weil sich auch aus systematischen Erwägungen nichts anderes ergibt, für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 10 m.w.N.).

    Es reicht danach aus, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 11).

    Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, dem ist dabei nach der Lebenserfahrung auch bekannt, dass er hierzu nicht berechtigt ist, so dass er nicht in gutem Glauben handelt (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 14).

    Wer sich an einer Tauschbörse mit dem Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks beteiligt, wird zudem nach der Lebenserfahrung regelmäßig zugleich in der Absicht handeln, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 13).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
    Als einstweilige Anordnung könnte die Entscheidung auch keinen Bestand haben, weil sie die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnähme (OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820).

    Hinzu kommt, dass die Beteiligte in ihren Rechten beeinträchtigt wird, weil die Gestattung bewirkt, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen kann, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vg. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820).

    Dem Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. OLG Köln, MMR 2008, 820) durch den Senat steht entgegen, dass die Beschwerdeführerin ihren Vortrag durch die zur Akte gereichten Versicherungen an Eides statt zumindest glaubhaft gemacht hat.

  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
    Das - für die bis zum 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren noch anzuwendende - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kennt jedoch, anders als die Zivilprozessordnung, kein selbständiges Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das ohne ein anhängiges Hauptsacheverfahren geführt werden könnte (vgl. BGH NJW 2001, 2181; Bassenge, a.a.O. § 24 Rz 13).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2009 - 20 W 130/08

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die richterliche Anordnung der Auskunftspflicht über Verkehrsdaten die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; ebenso OLG Düsseldorf, Beschuss vom 08.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Jedoch ist dabei ein Rückgriff auf die nach § 113a TKG gespeicherten Daten ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 11 W 21/09 -, MMR 2009, S. 542 m.w.N.; Hoeren, NJW 2008, S. 3099 ; Bäcker, in: Rensen/Brink, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2009, S. 99 , Fn. 49).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Für das vorliegende Verfahren gelten auch nach dem Inkrafttreten des FamFG die Vorschriften des FGG weiter (vgl. § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG i.V.m. Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG ReformG; OLG Frankfurt MMR 2009, 542).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Die Beteiligte zu 1) beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung der Hamburger Gerichte (LG Hamburg vom 4.3. 2011, 308 O 326/10; vom 11.3. 2011, 308 O 75/09 und Hanseatisches OLG, GRUR-RR 2010, 241 - Datenverwendung), sowie des LG Nürnberg-Fürth, (3 O 8208 vom 3.12.2008), des LG Oldenburg ((5.4.2011, 5 O 690/11) und des OLG Frankfurt (NJW-RR 2009, 1205).

    f) OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 296 - Vorratsdatenauskunft.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09

    Auskunftsanspruch auf Zuruf

    27 Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).

    Erst die Gestattung bewirkt, dass die Antragsgegnerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen darf, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09; Maaßen, MMR 2009, 511, 515 ).

  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09

    Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf

    Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).

    Erst die Gestattung bewirkt, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen darf, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09; Maaßen, MMR 2009, 511, 515 ).

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Nach der Gegenansicht ist neben der Anzahl der Rechtsverletzungen auch auf ihre Schwere abzustellen, die etwa dann in hinreichendem Maße gegeben sein könne , wenn besonders umfangreiche Dateien, wie etwa ein vollständiges Musikalbum, vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in Deutschland im Internet zugänglich gemacht würden (OLG Köln, a.a.O., S. 11; OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15 f. - Drittauskunft; ähnlich OLG Frankfurt für eine vollständige Film-DVD 3 Monate nach Erstveröffentlichung: GRUR-RR 2009, 296, 297; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 381 - Datensicherung zur Auskunftserteilung).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

    Wer etwa einen vollständigen Kinofilm oder auch ein Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase der Öffentlichkeit zum Erwerb anbietet, tritt damit wie ein gewerblicher Anbieter auf (vgl. auch OLG Köln aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.5.2009 - 11 W 21/09 -).
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