Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8038
OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11 (https://dejure.org/2012,8038)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2012 - 11 W 2380/11 (https://dejure.org/2012,8038)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2012 - 11 W 2380/11 (https://dejure.org/2012,8038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wird eine bulgarische Staatsangehörige unter Beibehaltung ihrer durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit eingebürgert und gibt sie keine Erklärung nach Art. 47 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB ab, so behält sie den nach ihrem bisherigen Heimatrecht geführten Vatersnamen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensrecht einer eingebürgerten bulgarischen Staatsangehörigen im Falle einer fehlenden Erklärung nach Art. 47 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EGBGB Art. 47 Abs. 1, EGBGB Art. 10 Abs. 1, EGBGB Art. 47 Abs. 1 Nr. 3
    Name, Vatersname, Zwischenname, Statutenwechsel, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, deutsches Namensrecht, ausländisches Namensrecht, EuGH, EU-Doppelstaater, Einnamigkeit, hinkender Name, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 47 Abs. 1
    Namensrecht einer eingebürgerten bulgarischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Maßgebender Zeitpunkt für die Anknüpfung zum Zwecke der Bestimmung des richtigen Namensstatuts ist der namensbegründende bzw. -ändernde Vorgang (BGHZ 121, 305; OLG Hamm StAZ 2006, 357; KG OLGZ 1979, 166; MünchKomm-BGB/Birk, 5. Aufl. Art. 10 EGBGB Rdnr. 25).

    (BGHZ 121, 305 Rdnr. 27 zitiert nach juris; Mäsch in Beck'scher Online-Kommentar, Stand 01.08.2011 Art. 10 EGBGB Rdnr. 14; MünchKommBGB/ Birk a. a. O. Art. 47 Rdnr. 8; Staudinger/Hepting (2007) Art. 10 Rdnr. 141 je m. w. Nachw.).

    Würde dieser auch in Fällen wegfallen, in denen der Betroffene so wie die Antragstellerin nicht damit einverstanden ist, läge darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schwerlich zu rechtfertigender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Namensträgers, der Gründe haben kann, an seiner bisherigen Namensführung festzuhalten (BGHZ 63, 107/110 ff.; BGHZ 121, 305; NJW 1993, 2244).

  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Würde dieser auch in Fällen wegfallen, in denen der Betroffene so wie die Antragstellerin nicht damit einverstanden ist, läge darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schwerlich zu rechtfertigender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Namensträgers, der Gründe haben kann, an seiner bisherigen Namensführung festzuhalten (BGHZ 63, 107/110 ff.; BGHZ 121, 305; NJW 1993, 2244).

    Nach der Rechtsprechung zu § 94 BVFG sind trotz Geltung deutschen Namensstatuts Zwischennamen in deutsche Personenstandsbücher einzutragen, solange der Betroffene keine anderslautende Erklärung abgibt (BGH NJW 1993, 2244).

    Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Gesichtspunkt gerade nicht eine zwingende Namensänderung zugunsten des Rechts des Aufenthaltsorts hergeleitet, sondern für gemischtnationale Ehen eine kollisionsrechtliche Wahlmöglichkeit zwischen ihrem jeweiligen Personalstatut und dem durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmten Ehewirkungsstatut anerkannt wie sie mittlerweile nicht nur in Art. 47 EGBGB, sondern auch in Art. 10 Abs. 2 EGBGB normiert ist (BGH NJW 1993, 2244; Z 56, 193/201; 72, 163/167).

  • BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02

    Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Sie befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung zum internationalen Namensrecht, die ebenfalls auf die Herbeiführung internationalen Entscheidungseinklangs abzielt (BayObLGZ 2002, 299; Palandt/Thorn, 71. Aufl. Art. 10 EGBGB Rdnr. 2 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZB 22/70

    Anweisung, in die aus dem Geburtenbuch zu erteilende Geburtsurkunde den Namen des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    bb) Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1971 (StAZ 1971, 250, 251 f. = NJW 1971, 1521) ist nämlich anerkannt, dass Zwischennamen in deutsche Personenstandsbücher aufgenommen werden können, wenn diese nach dem maßgebenden ausländischen Recht Bestandteil des vollen bürgerlichen Namens einer Person sind.
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74

    Ehename der Frau nach Einbürgerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Würde dieser auch in Fällen wegfallen, in denen der Betroffene so wie die Antragstellerin nicht damit einverstanden ist, läge darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schwerlich zu rechtfertigender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Namensträgers, der Gründe haben kann, an seiner bisherigen Namensführung festzuhalten (BGHZ 63, 107/110 ff.; BGHZ 121, 305; NJW 1993, 2244).
  • OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 13/08

    Familienname: Pflicht zur Eintragung der männlichen Namensform eines griechischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Stellt der Betroffene keinen solchen Antrag, bleibt es bei der bisherigen Namensführung (Palandt/Thorn, 71. Aufl. Art. 47 EGBGB Rdnr. 5; OLG München NJW-RR 2008, 1680; OLG Frankfurt, StAZ 2006, 142; 2012, 50; a. A. MünchKommBGB/Birk, 5. Aufl. Art. 47 Rdnr. 33; Staudinger/Hepting a. a.
  • OLG Hamm, 29.06.2006 - 15 W 384/05

    Angleichung ausländischer Namen an das deutsche Personenstandsrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Maßgebender Zeitpunkt für die Anknüpfung zum Zwecke der Bestimmung des richtigen Namensstatuts ist der namensbegründende bzw. -ändernde Vorgang (BGHZ 121, 305; OLG Hamm StAZ 2006, 357; KG OLGZ 1979, 166; MünchKomm-BGB/Birk, 5. Aufl. Art. 10 EGBGB Rdnr. 25).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Die von Amts wegen vorgenommene Angleichung des Vatersnamens bulgarischen Rechts in einen Vornamen deutschen Rechts stünde zudem in Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH (StAZ 1993, 256 "Konstandinidis"; StAZ 2004, 40 "Garcia Avello"; IPrax 2006, 402 "Grunkin-Paul I"; StAZ 2009, 9 "Grunkin-Paul II").
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Die von Amts wegen vorgenommene Angleichung des Vatersnamens bulgarischen Rechts in einen Vornamen deutschen Rechts stünde zudem in Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH (StAZ 1993, 256 "Konstandinidis"; StAZ 2004, 40 "Garcia Avello"; IPrax 2006, 402 "Grunkin-Paul I"; StAZ 2009, 9 "Grunkin-Paul II").
  • EuGH, 27.04.2006 - C-96/04

    Familiensache : Standesamt Stadt Niebüll - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11
    Die von Amts wegen vorgenommene Angleichung des Vatersnamens bulgarischen Rechts in einen Vornamen deutschen Rechts stünde zudem in Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH (StAZ 1993, 256 "Konstandinidis"; StAZ 2004, 40 "Garcia Avello"; IPrax 2006, 402 "Grunkin-Paul I"; StAZ 2009, 9 "Grunkin-Paul II").
  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 31/79

    Berichtigung eines Namenseintrags im Geburtenbuch; Zulässigkeit der Eintragung

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12

    Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des

    a) Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner unter anderem in StAZ 2012, 182 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen das Folgende ausgeführt:.
  • OLG Nürnberg, 27.04.2016 - 11 W 1438/15

    Libanesisches Namensrecht für die Betroffenen auch nach Eheschließung wählbar

    Die Folgen des Statutenwechsels für den Namen sind dem neuen, im vorliegenden Fall dem libanesischen Recht zu entnehmen (Senat, StAZ 2012, 182 m. w. Nachw., bestätigt durch BGH, StAZ 2014, 139).
  • OLG Bamberg, 11.10.2023 - 3 Wx 4/23

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Namensführung,

    Das Personenstandsrecht hat lediglich eine dienende Funktion (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2012, 11 W 2380/11, StAZ 2012, 182 Rn. 9) und ist schon deshalb zur Begrenzung materieller Rechte ungeeignet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht