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   OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06   

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https://dejure.org/2007,10718
OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06 (https://dejure.org/2007,10718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2007 - 11 W 25/06 (https://dejure.org/2007,10718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 11 W 25/06 (https://dejure.org/2007,10718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Lotto-betrug.de

    In einem Domainnamen allein liegt jedenfalls dann noch keine Behauptung oder Verbreitung unwahrer oder nicht erweislich wahrer Tatsachen, wenn lediglich ein inzidenter Vorwurf in der Verbindung der, in einer Website enthaltenden, Äußerungen mit dem Domainnamen liegt.

  • Telemedicus

    Lotto-Betrug.de

  • Telemedicus

    Lotto-Betrug.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 8.3.2007)

    Lottobetrug.de - Spiel mit der Meinungsfreiheit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2006 - 3 O 112/05

    Domain "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4.5.2006 - 2-03 0 112/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06
    Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich ein Gewerbetreibender kritische Einschätzungen seiner Tätigkeit in der Regel gefallen lassen muss (BGHZ 138, 311, 320).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06
    Hiervon kann nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Kritisierten im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH NJW 2002, 1192, 1193 mwN).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06
    Eine Tatsachenbehauptung liegt nur vor, wenn der Gehalt der Äußerung dem Beweis offen steht (BGHZ 132, 13, 21).
  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 2 Sa 1828/17

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Das Arbeitsgericht ist mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, von der auch die Berufungskammer ausgeht, davon ausgegangen, dass ein Unterlassungsanspruch nach den genannten Vorschriften wegen Behauptung oder Verbreitung unwahrer oder nicht erweisliche wahrer Tatsachen nur dann besteht, wenn es sich bei den angegriffenen Äußerungen des Beklagten um Tatsachenbehauptungen handeln würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, juris, Rdnr. 34 ff.; BGH, Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15, juris, Rdnr. 32 ff.; BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, juris, Rdnr. 25; BAG, Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 61/96, juris, Rdnr. 15 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 28. April 2017 - 1 Sa 1296/16, juris; LAG Hessen, Urteil vom 26. März 2014 - 12 Sa 1728/12, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 11 W 25/06, juris, Rdnr. 22).
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