Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91a ZPO, § 97 UrhG
Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
- kanzlei.biz
Zur angemessenen Höhe einer Vertragsstrafe im Urheberrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung und Wiederholungsgefahr: Vertragsstrafe darf nicht zu niedrig sein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafe
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung und Wiederholungsgefahr: Vertragsstrafe darf nicht zu niedrig sein
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindesthöhe von Vertragsstrafen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 3 O 71/13
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2013 - 3 O 71/13
- OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
- OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
Papierfundstellen
- MMR 2015, 547 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
Eine Unterlassungserklärung ist nur dann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet, wenn sie uneingeschränkt, bedingungslos, unwiderruflich und unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgegeben wird, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr;… Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 97 Rdnr. 42). - OLG Oldenburg, 12.08.2009 - 1 W 37/09
Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe in einer strafbewehrten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
In Geschäftsbereichen von normaler wirtschaftlicher Bedeutung kann eine Vertragsstrafe von unter 2.500 Euro allenfalls in Ausnahmefällen als ausreichend angesehen werden (vgl. OLG Oldenburg, GRUR-RR 2010, 252).
- LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
Landesvertretung - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung eines …
- LG München I, 30.06.2016 - 12 O 17879/15
Anspruch auf Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung wegen …
Auch um den Sanktionszweck des Verstoßes und eine ausreichend abschreckende Wirkung (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013 - 11 W 27/13) bei einem Unternehmen der Größe der Beklagten zu erreichen, erscheint eine Zahlung von 5.000 EUR angemessen.