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   OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48537
OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13 (https://dejure.org/2013,48537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2013 - 11 W 27/13 (https://dejure.org/2013,48537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 11 W 27/13 (https://dejure.org/2013,48537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

  • kanzlei.biz

    Zur angemessenen Höhe einer Vertragsstrafe im Urheberrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; UrhG § 97
    Zulässige Höhe einer Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung und Wiederholungsgefahr: Vertragsstrafe darf nicht zu niedrig sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafe

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung und Wiederholungsgefahr: Vertragsstrafe darf nicht zu niedrig sein

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
    Eine Unterlassungserklärung ist nur dann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet, wenn sie uneingeschränkt, bedingungslos, unwiderruflich und unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgegeben wird, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 97 Rdnr. 42).
  • OLG Oldenburg, 12.08.2009 - 1 W 37/09

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe in einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
    In Geschäftsbereichen von normaler wirtschaftlicher Bedeutung kann eine Vertragsstrafe von unter 2.500 Euro allenfalls in Ausnahmefällen als ausreichend angesehen werden (vgl. OLG Oldenburg, GRUR-RR 2010, 252).
  • LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20

    Landesvertretung - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung eines

    Ein Vertragsstrafeversprechen von unterhalb 2.500 EUR ist außerhalb von Bagatellfällen nicht ausreichend (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.12.2013 - 11 W 27/13, BeckRS 2014, 10597; zust. Dreier/Schulze/Specht, 6. Aufl., UrhG § 97 Rn. 61).
  • LG München I, 30.06.2016 - 12 O 17879/15

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung wegen

    Auch um den Sanktionszweck des Verstoßes und eine ausreichend abschreckende Wirkung (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013 - 11 W 27/13) bei einem Unternehmen der Größe der Beklagten zu erreichen, erscheint eine Zahlung von 5.000 EUR angemessen.
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