Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.05.2022

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   OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21   

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OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,20338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,20338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,20338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Eilantrag erfolglos - Buchveröffentlichung erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    RT DE - oder: Das Enthüllungsbuch des ehemaligen Mitarbeiters

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Enthüllungsbuch kann nicht untersagt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medienkonzern kann ehemaligen Mitarbeiter nicht Buchveröffentlichung über ihre Arbeitsweise untersagen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Schlappe für russischen Medienkonzern - Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Ebenso, wie vom Vorliegen zweier Streitgegenstände auszugehen ist, wenn neben einem Anspruch aus einem Schutzrecht Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 19.2.2009 - I ZR 195/06 - UHU), sind auch vorliegend unterschiedliche Streitgegenstände anzunehmen.
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Dem ist nicht zu folgen; eine gewillkürte Prozessstandschaft der Antragstellerin für ihre Mitarbeiter scheidet aus, da das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu im Widerspruch stände (BGH, Urteil vom 17.2.1983 - I ZR 194/80 - Geldmafiosi).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15

    Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Angesichts dessen sind die Bilder nicht nur äußerlich zusammenhanglos eingefügt, sondern dienen als Grundlage für die Erörterung durch den Antragsgegner (vgl. insgesamt zu diesem Erfordernis: BGH, GRUR 2020, 859 Rn. 82 f. - Reformistischer Aufbruch II).
  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 12 O 416/06

    Unberechtigte Nutzung von Fotografien bei eBay

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Die Antragstellerin kann dieses Recht der (Mit-)Urheber aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters auch nicht im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend machen (vgl. etwa: LG Düsseldorf, Urteil vom 19.3.2008 - 12 O 416/06).
  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Daher liegt auch keine unzulässige Verdachtsberichterstattung vor (zu deren Voraussetzung, vgl. zB Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14; BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 50).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
    Daher liegt auch keine unzulässige Verdachtsberichterstattung vor (zu deren Voraussetzung, vgl. zB Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14; BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21

    Keine Untersagung von Buchveröffentlichung ehemaliger Mitarbeiter

    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag die Berufung zurückgewiesen (AZ. 11 U 115/21).

    Es wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats im Berufungsurteil (11 U 115/21) vom heutigen Tag verwiesen, mit dem die Berufung der Antragstellerin gegen das Teilversäumnis- und Schlussurteil zu den dort angegriffenen identischen oder kerngleichen Äußerungen zurückgewiesen wurde.

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   OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15238
OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Untersagung von Buchveröffentlichung ehemaliger Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit bei nochmaliger Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einem zweiten Eilverfahren

  • rechtsportal.de

    Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit bei nochmaliger Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einem zweiten Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung eines Buchs über ihre Arbeitsweise untersagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medienkonzern kann ehemaligen Mitarbeiter nicht Buchveröffentlichung über ihre Arbeitsweise untersagen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Enthüllungsbuch kann nicht untersagt werden

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Schlappe für russischen Medienkonzern - Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen - Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag die Berufung zurückgewiesen (AZ. 11 U 115/21).

    Es wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats im Berufungsurteil (11 U 115/21) vom heutigen Tag verwiesen, mit dem die Berufung der Antragstellerin gegen das Teilversäumnis- und Schlussurteil zu den dort angegriffenen identischen oder kerngleichen Äußerungen zurückgewiesen wurde.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Auch habe das Landgericht die in der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 29.5.2018 - 15 U 64/17 - Kohl Protokolle) niedergelegten Rechtsgrundsätze nicht zutreffend berücksichtigt.
  • OLG Schleswig, 07.12.2001 - 6 W 31/01

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Dies gilt umso mehr, als der Antragswortlaut wegen § 938 ZPO ohnehin nicht aussagekräftig ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.12.2001 - 6 W 31/01).
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