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   OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15   

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https://dejure.org/2015,6757
OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15 (https://dejure.org/2015,6757)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2015 - 11 W 365/15 (https://dejure.org/2015,6757)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2015 - 11 W 365/15 (https://dejure.org/2015,6757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung bei Rechtsmittelverzicht

  • rewis.io

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rechtsmittelverzicht nach Ablauf der Wochenfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313 Abs. 3; GKG -KV Nr. 1222 Nr. 2
    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung bei Rechtsmittelverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1765
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15
    Das Kostenrecht stellt regelmäßig nicht auf das Maß der Arbeit, sondern die Erfüllung bestimmter Tatbestände ab (vgl. Meyer, a. a. O., Vorb. zum GKG Rn. 10; BGH, Urt. v. 19.10.1967 - VII ZR 324/64, = JurBüro 68, 40, 42, "Formalcharakter" des Gebührenrechts).
  • OLG München, 05.02.2015 - 11 W 158/15

    Gebührenermäßigung bei Berufungsrücknahme und bei Prozessvergleich

    Auszug aus OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15
    1211 KV-GKG ist in dieser Hinsicht - nach wie vor - misslungen und unvollständig (Schneider, a. a. O., 532, unter II.; zu den ähnlich unklaren Regelungen in den Nrn. 1222 Ziff. 1 a und Ziff. 3 vgl. zuletzt den aus diesem Grund erforderlich gewordenen Senatsbeschluss vom 05.02.2015 - 11 W 158/15).
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

    Demzufolge wird, auch nach ständiger Rechtsprechung des Senates, regelmäßig nicht auf ein Maß an Arbeit, sondern auf die Erfüllung bestimmter Tatbestände abgestellt (aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschluss vom 30.03.2016 - 11 WF 266/16; Beschluss vom 26.03.2015 - 11 W 365/15, = NJW 15, 1765; siehe bereits BGH, Urteil v. 19.10.1967 - VII ZR 324/64; Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl., Vorb.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2015 - 8 W 267/15

    Beendigung eines Rechtsstreits durch Konfusion: Gerichtskosten bei nachträglichem

    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 2004, Az. 10 W 100/04 (BeckRS 2005, 02589), und OLG München, Beschluss vom 26. März 2015, Az. 11 W 365/15 (NJW 2015, 1765), sind mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
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