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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18   

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https://dejure.org/2018,44437
OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44437)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.11.2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44437)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. November 2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GKG § 43; GKG § 47; GKG § 48
    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug um Zug gegen Rückübereignung des finanzierten Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug um Zug gegen Rückübereignung des finanzierten Kfz

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug um Zug gegen Rückübereignung des finanzierten Kfz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 43 ; GKG § 47 ; GKG § 48
    Gesamtstreitwert bei KfZ-Finanzierung

  • rechtsportal.de

    GKG § 43 ; GKG § 47 ; GKG § 48
    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages Zug um Zug gegen Rückübereignung des finanzierten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
    Dem Antrag auf Freigabe von Sicherheiten kommt bei verbundenen Geschäften, bei denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt, kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris; Beschluss vom 23.02.2010 - XI ZR 219/09 - Beschluss vom 21.12.2010- XI ZR 185/10-).

    Entgegen der Rechtsauffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers bemisst sich der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages, wenn der Kläger wirtschaftlich begehrt so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 -, juris Rn. 3).

    Hinzu kommt der aus Eigenmitteln aufgebrachte Betrag (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O.).

    Dem Antrag auf Freigabe der Sicherheiten (Antrag zu 5.) kommt bei verbundenen Geschäften ebenfalls kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 185/10 -, juris; 23.02.2010 - XI ZR 219/09 -, juris), weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht über das durch den Nettodarlehensbetrag und die aufgebrachten Eigenmittel bezifferten Betrag hinausgeht.

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 219/09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
    Dem Antrag auf Freigabe von Sicherheiten kommt bei verbundenen Geschäften, bei denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt, kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris; Beschluss vom 23.02.2010 - XI ZR 219/09 - Beschluss vom 21.12.2010- XI ZR 185/10-).

    Dem Antrag auf Freigabe der Sicherheiten (Antrag zu 5.) kommt bei verbundenen Geschäften ebenfalls kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 185/10 -, juris; 23.02.2010 - XI ZR 219/09 -, juris), weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht über das durch den Nettodarlehensbetrag und die aufgebrachten Eigenmittel bezifferten Betrag hinausgeht.

  • BGH, 21.12.2010 - XI ZR 185/10

    Wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzuges im Falle einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
    Dem Antrag auf Freigabe von Sicherheiten kommt bei verbundenen Geschäften, bei denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt, kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris; Beschluss vom 23.02.2010 - XI ZR 219/09 - Beschluss vom 21.12.2010- XI ZR 185/10-).

    Dem Antrag auf Freigabe der Sicherheiten (Antrag zu 5.) kommt bei verbundenen Geschäften ebenfalls kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 185/10 -, juris; 23.02.2010 - XI ZR 219/09 -, juris), weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht über das durch den Nettodarlehensbetrag und die aufgebrachten Eigenmittel bezifferten Betrag hinausgeht.

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt neben dem Antrag auf eine Zug- um-Zug-Verurteilung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu, weil die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZB 40/09- , juris Rn. 16).
  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2018 - 11 W 41/18
    Entgegen der Rechtsauffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers bemisst sich der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages, wenn der Kläger wirtschaftlich begehrt so gestellt zu werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 -, juris Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 13 O 387/17

    Autokredite widerruflich: Urteile gegen RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan)

    Entgegen der Auffassung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 26.11.2018 - 11 W 41/18, BeckRS 2018, 33522) bemisst die Kammer in der vorliegenden Konstellation den Gesamtstreitwert hingegen nicht nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages zuzüglich der zurückverlangten Anzahlung.
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 U 157/19

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages für ein Kfz; Besonderer

    Für den Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags sind grundsätzlich der Nettodarlehensbetrag sowie die auf den Kaufpreis geleistete Anzahlung maßgeblich (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 6 W 47/19 -, Rn. 14; Urteil vom 02.07.2019 - 6 U 312/18 -, Rn. 35, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2018 - 11 W 41/18 -, Rn. 20 f. unter Bezug auf BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 498/07 -, BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Celle, 22.07.2020 - 3 U 3/20

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine negative Feststellungsklage

    Für den Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags sind grundsätzlich der Nettodarlehensbetrag sowie die auf den Kaufpreis geleistete Anzahlung maßgeblich (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 6 W 47/19 -, Rn. 14; Urteil vom 02.07.2019 - 6 U 312/18 -, Rn. 35, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2018 - 11 W 41/18 -, Rn. 20 f. unter Bezug auf BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 498/07 -, BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44535
OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2018 - 11 W 41/18 (https://dejure.org/2018,44535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts und eine die Beschwerde hiergegen zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts und eine die Beschwerde hiergegen zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts und eine die Beschwerde hiergegen zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 21.07.2011 - 9 W 82/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2008, Az. 11 W 15/08, Juris Rz. 8 und Beschl. v. 29.03.1994, Az. 11 W 77/93; OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2011, Az. 9 W 82/11, Juris Rz. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 3 W 128/11, Juris Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1994 - 11 W 77/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2008, Az. 11 W 15/08, Juris Rz. 8 und Beschl. v. 29.03.1994, Az. 11 W 77/93; OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2011, Az. 9 W 82/11, Juris Rz. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 3 W 128/11, Juris Rz. 3).
  • OLG Dresden, 17.02.2011 - 3 W 128/11

    Berücksichtigung präkludierter Ablehnungsgründe bei Entscheidung über ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2008, Az. 11 W 15/08, Juris Rz. 8 und Beschl. v. 29.03.1994, Az. 11 W 77/93; OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2011, Az. 9 W 82/11, Juris Rz. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 3 W 128/11, Juris Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08

    Rechtsfolgen der Widersprüchlichkeit der Erklärungen bei Ablehnung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2008, Az. 11 W 15/08, Juris Rz. 8 und Beschl. v. 29.03.1994, Az. 11 W 77/93; OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2011, Az. 9 W 82/11, Juris Rz. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 3 W 128/11, Juris Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 29/02

    Keine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts als Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18
    Der angegriffene Beschluss des Landgerichts sowie der ebenfalls angegriffene Beschluss des Senats sind hingegen im Beschwerdeverfahren und damit nicht mehr im ersten Rechtszug ergangen (vgl. hierzu auch: Zöller, Kommentar zur ZPO, 31. Auflage, § 567 Rn. 38 und § 46 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage, § 46 Rn. 4 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002, Az.: 24 W 29/02, MDR 2003, 230).
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