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   OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12   

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https://dejure.org/2012,26167
OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12 (https://dejure.org/2012,26167)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2012 - 11 W 43/12 (https://dejure.org/2012,26167)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2012 - 11 W 43/12 (https://dejure.org/2012,26167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Überheblich und ignorant": Sachverständiger befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1309
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12
    Die statthafte (§ 406 Abs. 5 ZPO) und zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005, VI ZB 74/04, zit. nach juris, Tz. 12) sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg.
  • LSG Bayern, 07.04.2011 - L 2 SF 43/11

    Die Frist für den Ablehnungsantrag endet mit dem Ablauf der First, die das

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12
    Der Grund, der das Misstrauen rechtfertigt, muss bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise vom Standpunkt der Partei aus vorliegen (vgl. BGH, a. a. O.; siehe auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. April 2011, L 2 SF 43/11 B, zit. nach juris, Tz. 12).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11

    Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12
    Die Wortwahl "überheblich und ignorant" beinhaltet darüber hinaus eine abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Verteidigung der Beklagten, die verständliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann (vgl. hierzu auch OLG Rostock, a. a. O., sowie OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 240/11, zit. nach juris, Tz. 5).
  • OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12
    Darauf, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, kommt es nicht an (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2011, 3 W 29/11, zit. nach juris, Tz. 25 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Eine unsachliche Grundhaltung kann sich beispielsweise in überflüssigen und unangemessenen, tendenziell ehrverletzenden, herabwürdigenden und abfälligen Äußerungen (OLG Hamm MDR 2010, 653; OLG Celle, Beschl. v. 11.09.2012, Az.: 11 W 43/12, BeckRS 2012, 10287; OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012, Az.: 17 W 141/12, BeckRS 2013, 52; Senat, Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 15 W 27/15, BeckRS 2016, 6352; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022, Az.: 11 W 12/22, BeckRS 2022, 12997), bei unsachlichen Äußerungen zum Sachvortrag einer Partei (KG Berlin, NVZ 2008, 359), bei wertenden Formulierungen, die den Eindruck erwecken oder verstärken, der Sachverständige empfinde sich als Gegner einer Partei (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2013, Az.: 21 W 57/12, BeckRS 2013, 7447) oder bei sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen (OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010, Az.: 9 U 2258/05, BeckRS 2011, 2487; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.02.2015, Az.: 2 WF 409/14, BeckRS 2015, 14285; OLG Hamm, Beschl. v. 28.07.2015, Az.: 9 U 160/13, BeckRS 2015, 16052) offenbaren.
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    Auch die völlig unangemessene Reaktion des Sachverständigen auf einen Vorhalt (KG, MDR 2008, 528), unsachliche Äußerungen über eine Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten (OLG Nürnberg, MDR 2012, 365; OLG Celle, MDR 2012, 1309, juris Tz. 2; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10, juris Tz. 9 = AHRS 7010/389, OLG Hamm, MDR 2010, 653) oder das unbesehene Abqualifizieren angekündigter Einwendungen gegen das Gutachten (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438) können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., Rn. 8).
  • OLG Dresden, 17.12.2019 - 4 W 943/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Soweit die Beschwerde zur Begründung ihres Ablehnungsgesuchs auf eine Reihe von Entscheidungen verweist (u. a. OLG Nürnberg, MDR 2012, 365; OLG Celle, MDR 2012, 1309; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010, 12 W 54/10; OLG Hamm, MDR 2010, 653), ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass die Frage, ob die Äußerungen des Sachverständigen geeignet sind, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich ist, sondern nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden kann (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 7 W 39/15 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Dresden, 04.05.2020 - 4 W 943/19
    Soweit die Beschwerde zur Begründung ihres Ablehnungsgesuchs auf eine Reihe von Entscheidungen verweist (u. a. OLG Nürnberg, MDR 2012, 365; OLG Celle, MDR 2012, 1309; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010, 12 W 54/10; OLG Hamm, MDR 2010, 653), ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass die Frage, ob die Äußerungen des Sachverständigen geeignet sind, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich ist, sondern nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden kann (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 7 W 39/15 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich insbesondere daraus ergeben, dass ein Sachverständiger auf sachliche Einwendungen völlig unangemessen und unsachlich reagiert (KG, Beschluss vom 06.09.2007 - 12 W 52/07), unsachliche Äußerungen über eine Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten tätigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2012 - 11 W 43/12) oder angekündigte Einwendungen gegen das Gutachten unbesehen abqualifiziert (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.09.1997 - 5 WF 115/96).
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