Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1710
OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Zahlung von geschuldetem Werklohn; Regelung bezüglich Werklohnzahlung innerhalb von 90 Tagen; Abweichung vom Kern der gesetzlichen Bestimmungen über Verzug im unternehmerischen Bereich; Unangemessene Benachteiligung durch Hinausschieben der ...

  • kanzlei.biz

    Unwirksame Fälligkeitsklausel

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 307; ; VOB/B § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 § 307; VOB/B § 16
    Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen Fälligkeitsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Formularmäßige Einräumung einer Zahlungsfrist von 90 Tagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungsfrist von drei Monaten benachteiligt die Auftragnehmer in unangemessener Weise

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Vertragsklausel über Zahlungsziel von 90 Tagen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorformuliertes Verhandlungsprotokoll: Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang! (IBR 2006, 244)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 670
  • MDR 2006, 808
  • NZBau 2006, 317
  • BauR 2006, 1477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01

    Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
    Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung zahlt, gibt jedenfalls Veranlassung zur Klage (so bereits zum früheren § 284 Abs. 3 BGB: OLG Nürnberg, MDR 2002, 781).
  • OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00

    Voraussetzungen des Verzugseintritts

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
    Auch die isolierte Einbeziehung der Frist aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B ist gegenüber der 30-Tagesfrist des früheren § 284 Abs. 3 BGB als schlechthin unangemessen benachteiligend behandelt worden (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Bei der Beurteilung, ob die streitgegenständlichen Klauseln gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen, sind die Vorschriften der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu berücksichtigen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drucks. 14/6040, S. 82; OLG Köln, NJW-RR 2006, 670 f.; Palandt/Grüneberg aaO § 286 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).
  • OLG Celle, 29.07.2009 - 14 U 67/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Verschiebung der Fälligkeit der Vergütung des

    Hinzu kommt, dass insoweit zugleich eine formularmäßige Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB vorliegt, die ebenfalls zu einer Unwirksamkeit nach § 307 BGB führt, wenn der Verzugsbeginn so weit hinausgeschoben wird, dass dadurch der Gläubiger unangemessen benachteiligt wird (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 670).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7774
OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,7774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,7774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,7774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3101 RVG, § 16 Nr 6 RVG, § 104 ZPO
    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in Unkenntnis zwischenzeitlicher Rücknahme des einstweiligen Verfügungsantrages eingereichten Schutzschrift in Wettbewerbssachen

  • aufrecht.de

    Kostentragungspflicht für Schutzschrift bei Rücknahme des Verfügungsantrags

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    RVG § 16 Nr. 6; ; RVG-VV Nr. 3101; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de

    RVG § 16 Nr. 6; RVG -VV Nr. 3101; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten einstweiligen Verfügungsantrag eingereichten Schutzschrift bei Rücknahme des Antrags?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzulässiger Abnehmerverwarnung; Erstattungspflichtigkeit eines solchen Antrags; Unterlassungsanträge gegen mehrere Beklagte als mehrere selbstständige Leistungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06
    a) Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingeht, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, und zwar unabhängig davon, ob die Schutzschrift vor oder nach Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereicht wird (BGH NJW 2003, 1257 m.w.N; OLG Frankfurt WRP 1996, 116).

    aa) Zum alten Gebührenrecht wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Einreichung einer Schutzschrift keinen Sachantrag im Sinne von § 32 Abs. 1 BRAGO darstellt und nur eine 5/10-Gebühr rechtfertigt (BGH NJW 2003, 1257; Retzer in Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig, UWG § 12 Rdnr. 633 m.w.N.).

  • KG, 19.01.1993 - 1 W 5005/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06
    Unter diesen Umständen sind die Kosten für die Einreichung einer Schutzschrift nach Auffassung des Senats auch dann erstattungsfähig, wenn die Schutzschrift erst ( einen Tag) nach Rücknahme des Eilantrags bei Gericht eingeht und der Antragsgegner von der Rücknahme des Antrags keine Kenntnis hat (ebenso OLG Frankfurt, WRP 1982, 334: KG JurBüro 1993, 486, ferner die Nachweise bei Berneke a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 11.01.1993 - 8 W 3/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06
    Die Rechtslage ist deshalb mit den Fällen vergleichbar, in denen der Prozessgegner in Unkenntnis der zwischenzeitlichen Prozessbeendigung durch Klage - oder Berufungsrücknahme noch Maßnahmen zu seiner Rechtsverteidigung ergreift (vgl. Mümmler, JurBüro 1993, 487; Berneke a.a.O. Rdnr. 391).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Das Oberlandesgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1 dem Erstattungsantrag i. H. von 1.661,60 EUR nebst Zinsen unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde stattgegeben (OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 793).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

    Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 3101 RVG VV scheidet dann aus (OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 941; OLG Düsseldorf AGS 2006, 489; OLG München AGS 2007, 557; Hartmann aaO 3101 VV Rdn. 13; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 17. Aufl., Anh. II Rdn. 127; Bischof in Kompaktkommentar RVG, 2. Aufl., Nr. 3101 VV Rdn. 27; a.A. OLG Hamburg MDR 2005, 1196; OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 793; N. Schneider in Gebauer/Schneider, RVG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 79; Keller in Riedel/Sußbauer aaO VV Teil 3 Abschn. 1 Rdn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2007 - 20 W 110/06

    Volle Gebühr nach RVG -VV Nr. 3100 für Schutzschrift nach Antragsrücknahme der

    Ob die erstattungsfähige Gebühr der Höhe nach mit einer vollen (1,3) Gebühr der Nr. 3100 Vergütungsverzeichnis anzusetzen ist oder ob sich die Gebühr gemäß Nr. 3101 Vergütungsverzeichnis auf 0, 8 einer Gebühr ermäßigt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht einheitlich beantwortet (zum Beispiel einerseits OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 941: Volle Gebühr nach Nr. 3100, andererseits etwa OLG Hamburg MDR 2005, 1196; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 793: Ermäßigte Gebühr nach Nr. 3101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht