Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11134
OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 Abs 3 ZPO, § 567 ZPO, § 572 ZPO
    Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung bei einer Kostenbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3; ZPO § 567; ZPO § 572
    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung bei einer Kostenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Pflicht des Rechtspflegers, sich mit der Sache auseinanderzusetzen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Pflicht des Rechtspflegers, sich mit der Sache auseinanderzusetzen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09
    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09
    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 6 W 53/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zur Information von Werbeadressaten

    Allerdings stellt die fehlende Begründung der Nichtabhilfeentscheidung regelmäßig einen schweren Verfahrensfehler dar, der eine Rückgabe der Sache an das Erstgericht erfordert (OLG Frankfurt, Beschl. vom 20.11.2009, 11 W 59/09, BeckRS 2010, 1576 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13

    FamFG-Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung neuen Vorbringens durch das

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m. w. N.; im Übrigen ständ. Rspr. des Senats).
  • OLG Rostock, 22.12.2011 - 3 W 205/11

    Streitwertbeschwerde: Anforderungen an die Nichtabhilfeprüfung; Streitwert bei

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m.w.N.).
  • LG Traunstein, 25.08.2023 - 4 T 1841/23

    Fehlerhafter Nichtabhilfebeschluss

    Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der sofortigen Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen enthalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009, 11 W 59/09).
  • LG Traunstein, 25.08.2023 - 4 T 1840/23

    Fehlerhafter Nichtabhilfebeschluss

    Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der sofortigen Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen enthalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009, 11 W 59/09).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11542
OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2010,11542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2010 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2010,11542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2010 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2010,11542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3201 RVG-VV, § 91 ZPO, § 516 ZPO
    Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor deren Begründung

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Berufungsbeklagten bei Zurücknahme der Berufung vor Begründung

  • rechtsportal.de

    RVG -VV § 3201; ZPO § 91; ZPO § 516
    Kosten des Berufungsbeklagten bei Zurücknahme der Berufung vor Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06

    Kostenerstattung nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • OLG Köln, 03.04.2003 - 26 WF 66/03

    Anwaltsgebühren: Anwaltsbestellung bei fristwahrender Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
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