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   OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10   

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https://dejure.org/2010,13331
OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10 (https://dejure.org/2010,13331)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.2010 - 11 W 66/10 (https://dejure.org/2010,13331)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 11 W 66/10 (https://dejure.org/2010,13331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
    Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 27 W 2/08

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
    Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09

    Anforderungen an die Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
    Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
    Nur in Ausnahmefällen kann die Vergabestelle verpflichtet werden, den Zuschlag einem bestimmten Bieter zu erteilen ( Bechtold, GWB 6. Aufl., § 114 Rn. 4; Immenga / Mestmäcker / Dreher, GWB 4. Aufl., § 114 Rn. 17; BayObLG NZBau 03, 342 ).
  • LG Bonn, 10.08.2010 - 1 O 5/10

    Geringfügige Formfehler i.S.d. sparsamen Mittelverwendung führen zur

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
    Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.08.2010 (1 O 5/10) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 26.11 2010 dahin abgeändert, dass der Streitwert des Verfahrens auf 217.192,85 EUR festgesetzt wird.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens

    Jedenfalls im vorliegenden Verfahren ist die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht nicht als zu niedrig anzusehen, das unter Heranziehung des in § 50 Abs. 2 GKG zum Ausdruck kommenden Gedankens den wirtschaftlichen Wert des mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgten Unterlassungsanspruchs mit 5 % der Summe des von der Antragstellerin abgegebenen Angebots bemessen hat (so auch Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4.12.2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.1.2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, 11 W 66/10; jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11

    Einstweilige Verfügung: Kostentragung bei Antragsrücknahme; Höhe des Streitwerts

    Dies ist das Interesse der Antragstellerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (so die obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, Az. 11 W 66/10 zitiert nach juris).
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