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   OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18   

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https://dejure.org/2018,26279
OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18 (https://dejure.org/2018,26279)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2018 - 11 W 821/18 (https://dejure.org/2018,26279)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2018 - 11 W 821/18 (https://dejure.org/2018,26279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung; Privatgutachten; Sachkunde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Waffengleichheit im Baurecht: Auch ein "Profi" kann einen Gutachter hinzuziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Privatgutachten ggfls. auch bei sachkundiger Partei erstattungsfähig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens bei fehlender Sachkunde der Partei - Fertighaushersteller kann trotz jahrelanger Tätigkeit Sachkunde fehlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Waffengleichheit im Baurecht: Auch ein "Profi" kann einen Gutachter hinzuziehen! (IBR 2018, 665)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    a) Zutreffend ist, dass die gegnerische Partei weder Kosten zu tragen hat, die als allgemeine Unkosten noch als prozessfremde Kosten einer Partei entstanden sind (BGH, NJW 2006, 2415).

    Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nach einhelliger Meinung nur ausnahmsweise als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen (BGH NJW 2003, 1398 und NJW 2006, 2415; zuletzt BGH JurBüro 2017, 149).

    c) Die Erstattung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf, d.h. wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGH, NJW 2003, 1398 m.w. Nachw.; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2014 - Az. 1-25 W 332/14; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318 f.).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).

    Obwohl grundsätzlich nicht aus ex-post Betrachtung, darauf abzustellen ist, ob das Gutachten die Entscheidung des Gerichts tatsächlich beeinflusst hat (BGH, NJW 2012, 1370), spricht die Tatsache, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige sich mit den Ausführungen des Privatgutachters ... auch intensiv auseinandersetzte, indiziell ebenfalls dafür, dass die Inanspruchnahme eines Privatgutachters aus Sicht einer verständigen Partei geboten erschien.

  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).

    a) Zutreffend ist zwar, dass auch eine nicht fachkundige Partei in aller Regel nicht auf eine umfassende sachverständige Begleitung während des gesamten Verfahrens angewiesen sein wird, sondern nur in bestimmten prozessualen Situationen einer fachlichen Beratung bedarf (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 830).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nach einhelliger Meinung nur ausnahmsweise als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen (BGH NJW 2003, 1398 und NJW 2006, 2415; zuletzt BGH JurBüro 2017, 149).

    c) Die Erstattung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf, d.h. wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGH, NJW 2003, 1398 m.w. Nachw.; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2014 - Az. 1-25 W 332/14; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318 f.).

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, DS 2017, 39 NJOZ 2017, 591; OLG Saarbrücken NJW 2017, 2919).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine umfassende

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, DS 2017, 39 NJOZ 2017, 591; OLG Saarbrücken NJW 2017, 2919).
  • OLG Hamm, 03.11.2014 - 25 W 332/14
    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    c) Die Erstattung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf, d.h. wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGH, NJW 2003, 1398 m.w. Nachw.; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2014 - Az. 1-25 W 332/14; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 2 W 9/09

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    c) Die Erstattung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf, d.h. wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGH, NJW 2003, 1398 m.w. Nachw.; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2014 - Az. 1-25 W 332/14; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318 f.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1996 - 3 W 152/96
    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • OLG Dresden, 25.03.2022 - 22 U 547/15

    Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können

    Zu den Fällen, in denen eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen darf, zählt insbesondere der Fall, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGHZ 153, 235 ; BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15 -, ZfBR 2019, 28; OLG München, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 11 W 1457/20 -, DS 2021, 102 ; und vom 13. August 2018 - 11 W 821/18 -, beckonline ; vgl. aber OLG Bamberg, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 3 W 7/19 -, beckonline ).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21

    Erstattungsfähigkeit eines privaten Meinungsforschungsgutachten im

    a) Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nach einhelliger Meinung nur ausnahmsweise als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen (OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 11 W 821/18, juris-Rn. 17 m.w.N.).

    Holt eine Partei ein privates Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15, juris-Rn. 23), insbesondere der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen (OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 11 W 821/18, juris-Rn. 21).

  • OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Parteirüge zur Vergütung des Sachverständigen

    Ob das Privatgutachten Erfolg gehabt hat, ist nicht entscheidend, da es auf die objektive Erforderlichkeit und Geeignetheit aus der Sicht der Partei ankommt (Herget, m.N.; OLG München, NJW-RR 2013, 1106 und Beschluss vom 13. August 2018, 11 W 821/18, juris).
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